Der polizeiliche Schutz der öffentlichen Sicherheit in Gestalt des Bestands des Staates und der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen als Begrenzung und Beschränkung der Grundrechte
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Zum polizeilichen Schutz der Öffentlichen Sicherheit gehört der Bestand des Staates und die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. Zur Abwehr von Gefahren hiervon kann die Polizei Eingriffe in die Grundrechte vornehmen. Die Arbeit untersucht die Frage, ob und inwieweit der Bestand des Staates und die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen zulässige Begrenzungen oder Beschränkungen der Grundrechte bilden. Hierzu werden zunächst für das Polizeirecht die Begriffe Bestand des Staates und Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen bestimmt und sodann auf ihre Begrenzungs- sowie Beschränkungsfähigkeit hin untersucht. Danach erweisen sich der Bestand des Staates und die Ausübung von Staatsgewalt durch staatliche Einrichtungen als zulässige verfassungsimmanente Grundrechtsschranken.