FlexLex Anwaltliches Berufsrecht
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Alle FlexLex Vorteile auf einen Blick: Print & Digital auf allen mobilen Endgeräten nutzbar E-Mail-Benachrichtigung bei jeder Gesetzesänderung Stichtagsabfrage & Fassungsvergleich für registrierte Nutzer: innen Dieses FlexLex enthält die, für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes in Österreich erforderlichen nationalen, wie internationalen berufsrechtlichen Normen. Diese sind Basis für die Tätigkeit als Rechtsanwalt: wältin und umfassen das Verhältnis zum eigenen Klienten, das Honorarrecht, die Richtlinien zur Berufsausübung bis zu den Bestimmungen des materiellen und formellen Disziplinarrechtes samt der im Verfahren mitunter subsidiär anzuwendenden Strafprozessordnung und vieles mehr. Die Zusammenstellung ist daher für alle Rechtsanwälte: innen und Berufsanwärter: innen gedacht. Die Gesetzessammlung beinhaltet folgende Gesetze: 1. Rechtsanwaltsordnung 2. Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter 3. Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015) 4. Rechtsanwaltsprüfungsgesetz 5. Europäisches Rechtsanwaltsgesetz 6. CCBE-Berufsregeln 7. CCBE Code of Conduct 8. Strafprozeßordnung 1975 9. Strafgesetzbuch (Auszug) 10. Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz 11. Richtlinie Collaborative Law (Kooperatives Anwaltsverfahren) 12. Richtlinien für die Tätigkeit von Rechtsanwälten im Rahmen von Mediation (RL-Mediation) 13. Richtlinie über die Errichtung und Führung eines Patientenverfügungsregisters der österreichischen Rechtsanwälte (RAPatVR-RL) 14. Richtlinie über die Errichtung und Führung eines Testamentsregisters der österreichischen Rechtsanwälte (RATR-RL) 15. Richtlinie über die Errichtung und Führung eines anwaltlichen Urkundenarchivs (Urkundenarchiv-RL) 16. Richtlinie über Ausweiskarten mit elektronischer Anwaltssignatur (Ausweis-RL) 17. Richtlinie für die Vergabe von Standesauszeichnungen (Ehrenzeichen-RL) 18. Satzung Teil A 19. Satzung Teil B 20. Satzung Teil C 21. Rechtsanwaltstarifgesetz 22. Allgemeine Honorarkriterien 23. Entlohnungs-Richtlinie 24. Notariatstarifgesetz