Der gemeinsame Betrieb im Kontext drittbezogenen Personaleinsatzes
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Wer arbeitet für wen? Lange Zeit drehte sich die Debatte um die Schutzbedürftigkeit von Beschäftigten, die im Betrieb eines vertragsfremden Arbeitgebers eingesetzt werden, im Wesentlichen um den rechtlichen Status von Leiharbeitnehmern sowie die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werk- bzw. Dienstvertragskonstellationen. Die Debatte um gemeinsame Betriebe gem. § 1 II BetrVG wiederum wurde von der Frage dominiert, wie die Führung eines Betriebes durch mehrere Unternehmen betriebsverfassungsrechtlich einzuordnen ist und welche besonderen Voraussetzungen hieran geknüpft werden müssen. Diese Divergenz in den Diskussionen um die verschiedenen Rechtsfiguren hat sich mit der jüngeren Entwicklung als nicht mehr haltbar erwiesen. Auch der gemeinsame Betrieb wird als Gestaltungsinstrument zur Einsparung von Personalkosten mittels Einsatz vertragsfremder Arbeitnehmer zu eigenen Zwecken propagiert – und genutzt. Welche Folgen hat das für die Rechte der Beschäftigten? Wie kann sichergestellt werden, dass dies nicht zu ihren Lasten geht? Diesen Fragen geht die vorliegende Arbeit nach, indem die Grundlagen betrieblicher Unternehmenskooperationen und betrieblicher Gleichbehandlung analysiert werden – auf den gemeinsamen Betrieb fokussiert und dabei doch den Blick nicht darauf verengt.