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DIe Rolle des Kronzeugen im Kartellstrafrecht

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Kronzeugen haben im Kartellrecht eine herausragende Bedeutung. Ohne 33 die Mithilfe der selbst am Kartell Beteiligten könnten viele Kartelle nicht aufgedeckt werden. Um potentiell aussagewilligen Kartellbeteiligten einen Anreiz zur Kooperation mit den Kartellbehörden zu schaffen, regelt das Kronzeugenprogramm der §§ 81h ff. GWB den Erlass bzw. die Ermäßigung der Geldbuße für den Kronzeugen. Wer sich an einem Kartell beteiligt, kann sich im Einzelfall aber auch strafbar machen. Dies gilt insbesondere für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, die nach § 298 StGB unter Strafe gestellt sind. Das Kronzeugenprogramm in §§ 81h ff. GWB schützt den Kronzeugen nicht vor einer drohenden Bestrafung, was den potentiellen Kronzeugen vor einem Kronzeugenantrag abschrecken kann. Mangels einer speziellen Regelung zu Straffreiheit und Strafmilderung für Kartellkronzeugen wird untersucht, inwiefern das allgemeine Strafrecht den Kartellkronzeugen vor einer Bestrafung schützt. Es werden verschiedene Instrumente des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts – wie etwa die allgemeine Kronzeugenregelung in § 46b StGB und die Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 153 ff. StPO – dargestellt und im Hinblick auf die Anforderungen an eine effektive Kronzeugenregelung bewertet. Es stellt sich heraus, dass die aktuelle Rechtslage für den Kartellkronzeugen unbefriedigend ist. Es werden daher verschiedene Lösungsansätze geprüft und letztlich ein Gesetzesentwurf entwickelt, mit dem das Kronzeugenprogramm des GWB auf strafrechtliche Aspekte ausgeweitet und somit eine Kongruenz zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht hergestellt wird.

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2023

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