Arbeitspflicht und Arbeitsentlohnung im Strafvollzug
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KurzbeschreibungDie Arbeit von Strafgefangenen bildet einen elementaren Eckpfeiler des Strafvollzuges. Arbeit und damit einhergehend der Entlohnung Strafgefangener wird ein ganzer Kanon an wichtigen Funktionen im Bereich der Resozialisierung zugeschrieben. Diese Aufgabenzuweisungen sind nicht (nur) politischer Natur, sondern ergeben sich primär aus anderen, höher- und gleichrangigen Rechtsquellen. Beim Studium der Ausgestaltung des Bereichs der Arbeit von Strafgefangenen und der Regelungen zur tatsächlichen Höhe der Entlohnung für die geleistete Arbeit erspürte die Autorin gerade im Kontext mit den umfassenden Funktionszuweisungen ein ausgeprägtes Störgefühl. Dies bedingte die Untersuchung, ob die einfachrechtliche Ausgestaltung im Bereich der Arbeitspflicht und Arbeitsentlohnung so mit anderen Rechtsquellen überhaupt vereinbar sein kann.