Rechtsschutzergänzende Einrichtungen in Österreich
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Die strukturelle Ausgleichsfunktion „rechtsschutzergänzender Einrichtungen“ im österreichischen Rechtsschutzsystem Seit einiger Zeit stößt man in der österreichischen Rechtsordnung immer häufiger auf Institutionen, die „rechtsschutzähnliche“ Funktionen wahrzunehmen scheinen. Es handelt sich dabei um Akteure, die unter verschiedensten gesetzlichen Bezeichnungen firmieren - etwa als „Ombudsmänner“ oder als öffentlich-rechtliche „Anwaltschaften“. Gemein ist ihnen allen, dass sie vom Gesetzgeber mit der Intention geschaffen wurden, verschiedenste Strukturprobleme des österreichischen Rechtsschutzsystems auszugleichen. Nach wie vor entbehren sie jedoch jedweder systematischen, einrichtungsübergreifenden rechtswissenschaftlichen Untersuchung; eine Lücke, welche die vorliegende Arbeit zu schließen versucht. Sie versammelt die diversen Akteure unter dem wissenschaftlichen Sammelbegriff der „rechtsschutzergänzenden Einrichtungen“, versucht deren zentrale Funktionen herauszuarbeiten und diese zum österreichischen Rechtsschutzsystem in Beziehung zu setzen.
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