Grundzüge der juristischen Methodenlehre
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Auch eine noch so genaue Kenntnis der Rechtslage allein reicht für die juristische Arbeit nicht aus. „Recht“ muss in einem weiten Sinn verstanden werden – nicht bloß die publizierten Einzelvorschriften sind zu beachten, sondern auch die ihnen zugrunde liegenden Zweck- und Prinzipschichten im Rechtssystem. Die unvermeidliche Distanz zwischen konkretem Fall einerseits und generell-abstrakten Normen andererseits macht eine Interpretation unumgänglich. Das vorliegende Buch bietet einen kurz gefassten Überblick über die wichtigsten Methoden der Auslegung und Anwendung juristischer Vorschriften. Rechtsfortbildung und Richterrecht sind weitere Schwerpunkte des Bandes.
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