UNO-Behindertenrechtskonvention
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Das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es stellt eine wichtige Ergänzung des innerstaatlichen Behindertengleichstellungsrechts dar und betrifft diverse Bereiche wie zum Beispiel Bildung, Erwerb, Gesundheit und soziale Sicherheit. Erstmals liegt zu diesem Übereinkommen ein systematischer Kommentar für die Rechtspraxis in der Schweiz vor. Er soll den Gerichten, der Verwaltung, der Anwaltschaft und den Rechtswissenschaften die Arbeit erleichtern. Ebenfalls von Bedeutung ist der Kommentar für Nichtregierungsorganisationen, die es sich zur Aufgabe gesetzt haben, die Gleichstellungs- und Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz und in der internationalen Zusammenarbeit zu stärken.