Das neue Recht der Künstlichen Intelligenz
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Mit dem Artificial Intelligence Act (AI Act) ist erstmals ein Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen geschaffen worden. Die EU-Verordnung betrifft damit unmittelbar alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Der Einführungsband Das verständlich geschriebene Handbuch bietet einen schnellen Zugang zur komplexen Regelungsstruktur der EU-Verordnung. Es wird klar, worauf sich die Unternehmenspraxis einstellen muss und wo juristische Fallstricke lauern. Sie finden Antworten auf erste Fragen zum neuen Recht der Künstlichen Intelligenz in der EU, präzise und verständlich: In welche Risikokategorien werden KI-Systeme eingeteilt und welche Kriterien gelten für die Risikoeinstufung? Welche Pflichten kommen auf Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu? Wie läuft das Konformitätsbewertungsverfahren bei KI-Systemen mit hohem Risiko ab? Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen AI Act und den Standards für KI-Systeme? Auf welchem Weg wird die Einhaltung der Vorschriften des AI Acts durchgesetzt und welche Sanktionen drohen bei Verstößen? Welche Anforderungen sind nach dem AI Act im Zusammenhang mit General Purpose AI (GPAI) zu beachten? Welche urheberrechtlichen Aspekte sind zusätzlich relevant? Wie wirken die neue Product Liability Directive, die AI Liability Directive und der AI Act im Hinblick auf die Verantwortlichkeit für KI-Systeme zusammen? Ihr Vorteil Das Handbuch erläutert Schritt für Schritt die wesentlichen Vorgaben des AI Acts. Betroffene Unternehmen können diese rechtzeitig erkennen und rechtssicher anwenden. Zudem werden haftungsrechtliche Fragestellungen unter Berücksichtigung des Entwurfs der neuen AI Liability Directive behandelt. Zielgruppen Unternehmensjurist: innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Marktüberwachungsbehörden, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Europäische Institutionen. Autor: in Geschrieben wird der Einführungsband von Prof. Dr. Janine Wendt, Leiterin des Fachgebietes für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Technischen Universität Darmstadt und Prof. Dr. Domenik H. Wendt, LL. M., der die Professur für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Frankfurt University of Applied Sciences inne hat.