Wem gehört der Rundfunk?
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Die gesellschaftliche Teilhabe und Kontrolle war eine der grundlegenden Säulen bei der Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nach den Vorgaben der Besatzungsmächte sollte er in doppelter Weise binnenplural ausgerichtet sein: alle relevanten Themen der Gesellschaft in einem Programm sowie seine Kontrolle durch die gesellschaftlich relevanten Gruppen und Kräfte. Das Ziel: Bildung der Gesellschaft, ihre Integration, der Zusammenhalt der unterschiedlichen Gruppen und Interessen. Staatsfern aber gesellschaftsnah. Wie hat sich die gesellschaftliche Teilhabe entwickelt? Welchen Stellenwert besitzt sie in einem wesentlich veränderten undfunk? Wie gestaltet sich die Mitwirkung der Gesellschaft in Gegenwart und Zukunft? Diese und andere Fragen wurden beim Symposium der Historischen Kommission der ARD diskutiert.