Römisches Privatrecht
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Das Werk stellt die wesentlichen privatrechtlichen Institute des Römischen Rechts, wie etwa Kauf, Miete, Darlehen oder Bereicherungsrecht, dar. Damit zeigt es zugleich die römisch-rechtlichen Grundlagen des geltenden Zivilrechts auf. Es deckt ein wichtiges Teilgebiet des Grundlagenfachs Rechtsgeschichte ab. Das Studienbuch wurde gründlich überarbeitet und aktualisiert. Dabei legte der Autor besonderen Wert auf eine deutlich didaktische Ausrichtung des Werkes. Deshalb enthält die Neuauflage auch zahlreiche Vergleiche mit dem geltenden Recht sowie Textauszüge aus dem „Corpus Juris Civilis“, dem grundlegenden Gesetzbuchs Kaiser Justinians. Für Studenten, Referendare.
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