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Aushilfskräfte

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Aushilfskräfte und hier vor allem die versicherungsfreien Geringverdiener finden sich in nahezu allen Wirtschaftszweigen. Um nicht mit Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Finanzamt in Konflikt zu geraten, ist vieles zu beachten. So muss z. B. auch für Aushilfskräfte grundsätzlich Lohnsteuer abgeführt werden, wobei eine Lohnsteuerpauschalierung zweckmäßig sein kann. Bei Geringverdienern (bis 400 Euro monatlicher Bruttoverdienst) wiederum besteht Versicherungsfreiheit. Ähnliches gilt bei so genannten kurzfristig Tätigen, sofern sie ihre Beschäftigung nicht berufsmäßig ausüben. Besondere Regeln gelten für die sog. Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Euro, die grundsätzlich eine Versicherungspflicht auslöst. Bei der Beitragsberechnung sind hier genau bestimmte Berechnungsmethoden anzuwenden. Schwierig wird es besonders dann, wenn Arbeitnehmer mehreren Minijobs nachgehen. Der Band der 'RdW-Schriftenreihe' geht hier auf die unterschiedlichen Fallgestaltungen und Arbeitnehmergruppen im Detail ein, seien es nun Geringverdiener oder Leiharbeiter, seien es Schüler, Studenten, Rentner oder Teilzeitbeschäftigte. Ausführliche Tabellen am Anfang des Buches vermitteln dabei einen ersten Überblick. Viele Beispielsfälle verdeutlichen die praktische Problemlösung. Das Werk hilft so, sich in diesen und vielen anderen Bereichen der Aushilfstätigkeit sicher zurechtzufinden.

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