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Stephan Schenk

    Die Totensorge - ein Persönlichkeitsrecht
    Aussicht mit Zimmer
    Die Immobilie im Erbschaftsfall
    DIE IMMOBILIE IM SCHEIDUNGSFALL
    Wohnen im Alter
    Immobilienverkauf Thun
    • Immobilienverkauf Thun

      Ihr Leitfaden für einen erfolgreichen Immobilienverkauf rund um Thun

      • 66 Seiten
      • 3 Lesestunden

      Der Ratgeber "Immobilienverkauf Thun" ist Ihr zuverlässiger Begleiter für einen erfolgreichen Immobilienverkauf in der Region Thun - mit Stephan Schenk, Ihrem erfahrenen Immobilienmakler von Schenk Immobilien Bern. Erfahren Sie, wie Stephan Schenk Sie Schritt für Schritt unterstützt: von der Marktanalyse über die fundierte Preisfindung bis hin zur idealen Verkaufsstrategie. Dieser Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und den Verkaufsprozess mit einem kompetenten Immobilienmakler an Ihrer Seite effizient und erfolgreich zu gestalten. Egal, ob Sie sich schlussendlich für den privaten Verkauf oder den Verkauf mit einem Immobilienmakler entscheiden - dieser Ratgeber wird Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen oder Fragen haben, schauen Sie gerne auf unserer Website www.schenk-immo.ch vorbei und melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen! Ihr Stephan Schenk

      Immobilienverkauf Thun
    • Wohnen im Alter

      Wohnen ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen

      Wohnen im Alter Leben ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen Liebe Leserinnen Lieber Leser Seit nun mehr als 20 Jahren berate und begleite ich Klienten rund um das Thema Immobilien. In unserer Zusammenarbeit mit vielen hundert Klienten haben mein Team und ich erkannt, dass es oft noch zu Fragen zum Wohnen im Alter kommt, weshalb wir diesen Ratgeber für Sie erstellt haben. Mit Hilfe von Experten haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Der Ratgeber soll Ihnen als fundierte Grundlage für Immobilienfragen dienen. Sollten Sie weitere rechtliche Fragen zu dem Thema haben, können wir Ihnen spezialisierte Anwälte und Notare aus unserem Netzwerk empfehlen. Für weitere Fragen besuchen Sie gerne unsere Website www.schenk-immo.ch oder kontaktieren Sie uns, für ein persönliches Gespräch, telefonisch unter 031 503 11 99 oder schreiben Sie uns an kontakt@schenk-immo.ch eine E-Mail. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrer Planung zu unterstützen.

      Wohnen im Alter
    • DIE IMMOBILIE IM SCHEIDUNGSFALL Ein Ratgeber für den Umgang mit Immobilien im Scheidungs- oder Trennungsfall Liebe Leserinnen Lieber Leser Seit nun mehr als 20 Jahren berate und begleite ich Kunden rund um das Thema Immobilien. In unserer Zusammenarbeit mit vielen hundert Klienten haben wir erkannt, dass es oft noch zu Fragen bei einer Immobilie im Scheidungsfall kommt, weshalb mein Team und ich diesen Ratgeber für Sie erstellt haben. Mit Hilfe von Experten haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Der Ratgeber soll Ihnen als fundierte Grundlage für Immobilienfragen dienen. Sollten Sie weitere rechtliche Fragen zu dem Thema haben, können wir Ihnen spezialisierte Anwälte und Notare aus unserem Netzwerk empfehlen. Für weitere Fragen besuchen Sie gerne unsere Website www.schenk-immo.ch oder kontaktieren Sie uns, für ein persönliches Gespräch, telefonisch unter 031 503 11 99 oder schreiben Sie uns an s.schenk@schenk-immo.ch eine E-Mail. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrer Planung zu unterstützen.

      DIE IMMOBILIE IM SCHEIDUNGSFALL
    • Die Immobilie im Erbschaftsfall

      Ein Ratgeber zum Erben und Vererben von Immobilien

      Die Immobilie im Erbschaftsfall Ein Ratgeber zum Erben und Vererben von Immobilien Liebe Leserinnen, Lieber Leser, Seit nun mehr als 20 Jahren berate und begleite ich Kunden rund um das Thema Immobilien. In unserer Zusammenarbeit mit vielen hundert Klienten haben wir erkannt, dass es oft noch zu Fragen bei einer Immobilie im Scheidungsfall kommt, weshalb mein Team und ich diesen Ratgeber für Sie erstellt haben. Mit Hilfe von Experten haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Der Ratgeber soll Ihnen als fundierte Grundlage für Immobilienfragen dienen. Sollten Sie weitere rechtliche Fragen zu dem Thema haben, können wir Ihnen spezialisierte Anwälte und Notare aus unserem Netzwerk empfehlen. Für weitere Fragen besuchen Sie gerne unsere Website www.schenk-immo.ch oder kontaktieren Sie uns, für ein persönliches Gespräch, telefonisch unter 031 503 11 99 oder schreiben Sie uns an s.schenk@schenk-immo.ch eine E-Mail. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrer Planung zu unterstützen. Ihr Stephan Schenk Schenk Immobilien Bern GmbH

      Die Immobilie im Erbschaftsfall
    • Stephan Schenk untersucht zivilrechtliche Fragen, die aus dem missbräuchlichen Umgang mit toten menschlichen Körpern resultieren. Der Umgang mit Verstorbenen wird durch das Recht der Totensorge geregelt, ein Thema, das oft mit Unbehagen betrachtet und in der Gesellschaft tabuisiert wird. Diese Tabuisierung spiegelt sich auch im deutschen Zivilrecht wider, da das BGB zum Faktum der toten Person und zum Rechtsinstitut der Totensorge schweigt. Obwohl die Totensorge allgemein anerkannt ist, bleiben ihre rechtliche Einordnung und Ausgestaltung, insbesondere Umfang und Reichweite, oft umstritten oder unklar. Dies führt zu einem problematischen Zustand, da die Rechtsordnung klare Handlungsanweisungen und angemessene Sanktionsmöglichkeiten erfordert. Die alltägliche Praxis zeigt dies, etwa in der Verwendung von Leichen für Crash-Tests oder der Entsorgung abgetriebener Föten. Auch gesetzlich geregelte Bereiche, wie die Organentnahme, bleiben problematisch, da sie die Totensorge nur am Rande betreffen. Schenk untersucht, auf welches Objekt sich die Totensorge bezieht und wann ein Mensch als tot gilt. Zudem wird die Totensorge als mögliche Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betrachtet, einschließlich der Frage, ob Verletzungen des Totensorgerechts durch Geldentschädigungen ausgeglichen werden können.

      Die Totensorge - ein Persönlichkeitsrecht