GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON BOOKBOT– WAREN
Die Marke Bookbot und ihre Abkürzungen ist die Schutzmarke der Gesellschaft Bookbot s.r.o.
INHALT
- EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
- KAUFVERTRAG
- WARENÜBERGABE
- WEITERE BEAUFTRAGUNG
- KAUFPREIS
- ZAHLUNG DES KAUFPREISES AN DEN VERKÄUFER
- BEWERTUNG DER VERKÄUFLICHKEIT DER WARE UND ENTSORGUNG UNVERKÄUFLICHER WAREN
- RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Büchern durch den Verkäufer an die Gesellschaft Bookbot („Geschäftsbedingungen„) regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Gesellschaft Bookbot s.r.o. ID: 054 00 651, mit Sitz Dukelských hrdinů 359/21, Holešovice, 170 00 Prag 7, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abschnitt C, Einlage 289573 („Bookbot„) und einer nicht unternehmerisch tätigen natürlichen Person („Verkäufer„), entstanden auf der Grundlage eines Kaufvertrags, der gemäß der Best. § 1746 Abs. 2 und der Best. § 2079 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, zwischen dem Verkäufer und Bookbot (dem Käufer) anlässlich des Warenverkaufs („Kaufvertrag„) abgeschlossen wurde.
1.2. Bookbot betreibt einen unter www.bookbot.de verfügbaren Online-Shop („E-Shop„), der sich insbesondere dem Verkauf von gebrauchten (sog. Secondhand-) Büchern und anderen Publikationen („Waren„) widmet. Die Liste der Waren, mit denen die Gesellschaft Bookbot handelt und an deren Kauf sie je nach dem Typ potenziell interessiert ist, finden Sie auf der Website www.bookbot.de.
1.3. Der Verkäufer unterbreitet der Gesellschaft Bookbot ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags zu jenen Bedingungen, die in diesen Geschäftsbedingungen weiter angeführt sind. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, dass Bookbot nicht verpflichtet ist, das Angebot des Verkäufers anzunehmen und einen Kaufvertrag bzgl. der vom Verkäufer angebotenen Waren zu schließen. Im Falle Unverkäuflicher Ware (siehe Art. 7.4 ff. der Geschäftsbedingungen) ermächtigt der Verkäufer Bookbot zur ihrer umweltgerechten Entsorgung auf Kosten von Bookbot.
2. KAUFVERTRAG
2.1. Der Verkäufer verpflichtet sich mit dem Kaufvertrag, die kaufgegenständlichen Waren an die Gesellschaft Bookbot zu übergeben und ihr den Erwerb des Eigentums hierzu zu ermöglichen, während sich Bookbot als Käufer verpflichtet, die Waren anzunehmen und dem Verkäufer hierfür den Kaufpreis zu bezahlen.
2.2. Der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und Bookbot kann abgeschlossen werden:
2.2.1. als Fernabsatzgeschäft (z. B. online über die Website unter www.bookbot.de ); oder
2.2.2. falls der Verkäufer für den Abschluss des Kaufvertrags nicht die Online-Variante nutzt,
persönlich (in einer Filiale von Bookbot) oder stillschweigend, d.h. anders als verbal (z.B. wenn der Verkäufer die Ware an ein Beförderungsunternehmen ohne vorherige Absprache mit der Gesellschaft Bookbot einseitig übergibt) unter den gleichen Bedingungen, wie sie in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.
2.3. Für den Verkauf der Ware ist es erforderlich, dass der Verkäufer ein eigenes Konto auf der Bookbot-Website („Kundenkonto„) angelegt hat. Bookbot legt das Kundenkonto für den Verkäufer automatisch an, nachdem Bookbot die E-Mail-Adresse des Verkäufers erhalten hat. Der Verkäufer kann im Umfeld seines Kundenkontos die Ware, für die ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, sowie andere Informationen über den Verkauf der Ware an Bookbot, jederzeit prüfen. Der Verkäufer verwaltet das Kundenkonto über die E-Mail-Adresse, die er der Gesellschaft Bookbot mitgeteilt hat. Dem Verkäufer wird empfohlen, sich in sein Kundenkonto regelmäßig einzuloggen und die darin enthaltenen Informationen über die Waren, die Gegenstand des Kaufvertrags sind, zu überwachen.
Vorschlag zum Online-Abschluss des Kaufvertrags
2.4. Den Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und Bookbot unterbreitet der Verkäufer, indem er das auf der Website www.bookbot.de verfügbare Online-Formular ausfüllt und an Bookbot sendet und diese Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Vorschlag zum Abschluss des Kaufvertrags in einer Filiale von Bookbot
2.5. Der Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrags kann auch persönlich unterbreitet werden, indem der Verkäufer die Ware ohne vorheriges Ausfüllen des Online-Formulars in eine Bookbot-Filiale bringt.
2.6. Das Personal in der Bookbot-Filiale wird den Verkäufer mit den Bedingungen des Kaufvertrags bekannt machen und ihm die Möglichkeit geben, sich mit den Geschäftsbedingungen, die in jeder Bookbot-Filiale in Textform vorliegen, eingehend vertraut zu machen.
Vorschlag zum Abschluss des Kaufvertrags stillschweigend (d.h. anders als verbal)
2.7. Der Verkäufer kann den Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrags auch faktisch mit einseitiger Handlung des Verkäufers machen, indem der Verkäufer die Ware ohne vorheriges Ausfüllen des Online-Formulars oder einen Besuch einer Bookbot-Filiale an ein Beförderungsunternehmen oder einen anderen Dritten zur Beförderung/Verwendung an Bookbot übergibt oder die Ware in eine dafür vorgesehene Sammelbox legt oder zu einer Abholstelle von Partnerunternehmen, deren Verzeichnis zu erhältlich ist https://bookbot.de/c/partner („Abholstelle“), bringt. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, dass die Beförderung/Versendung der Ware durch Beförderungsunternehmen oder andere Dritte neben diesen Geschäftsbedingungen auch den spezifischen, für die von Bookbot angebotene Beförderungsart geltenden Bedingungen unterliegen kann („Beförderungsbedingungen„). Die Beförderungsbedingungen sind nach den auf der Webseite www.bookbot.de aktuell angebotenen Beförderungs-/Versandmöglichkeiten abrufbar.
2.8. Im Falle eines stillschweigenden (d.h. nicht verbalen) Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, sich mit diesen Bedingungen vertraut zu machen, bevor er die Ware an Bookbot
absendet/übergibt oder in die Sammelbox legt.
Annahme des Vorschlags zum Abschluss eines Kaufvertrags
2.9. Sollte die Gesellschaft Bookbot gemäß Art. 7 dieser Geschäftsbedingungen zu dem Schluss gelangen, dass die Ware (oder ein Teil davon) verkaufsfähig ist, bestätigt sie dem Verkäufer den Abschluss des Kaufvertrags (Annahme seines Angebots) bezüglich der ausgewählten Ware (oder nur ausgewählter Artikel) über das Kundenkonto, indem Bookbot die Ware (d.h. die spezifischen Artikel, die Gegenstand des Kaufvertrags sind) im Kundenkonto anzeigt. Der Verkäufer erhält darüber auch eine Benachrichtigung an die mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Kaufvertrag
2.10. Der Kaufvertrag wird mit dem Eigentumsvorbehalt geschlossen, wobei Bookbot Eigentümer der Ware (bzw. eines bestimmten Artikels) mit jenem Zeitpunkt wird, zu welchem Bookbot einen Kaufvertrag über die Ware mit einem Kaufinteressenten abschließt.
2.11. Der Kaufvertrag wird mit der aufschiebenden Bedingung für jenen Fall abgeschlossen, dass die Ware gemäß Artikel 7.8 der Geschäftsbedingungen unverkäuflich ist.
2.12. Der Kaufvertrag wird zu jenem Zeitpunkt gültig und wirksam, zu welchem die Ware im Kundenkonto angezeigt wird.
3. WARENÜBERGABE
3.1. Der Verkäufer kann die Ware auf folgende Weise an Bookbot übergeben:
i. durch physische Übergabe der Ware in einer Bookbot-Filiale, auch ohne vorherige Terminvereinbarung;
ii. kostenlos durch Partner-Beförderungsunternehmen und Dritte. Eine aktuelle Liste der Partner-Beförderungsunternehmen und Dritter sowie das Verfahren zur Bestellung der Beförderungsleistung ist auf der Website www.bookbot.de abrufbar.
3.2. Der Verkäufer kann auch eine andere Art des Transports/der Beförderung der Waren an Bookbot wählen, jedoch tut er dies auf eigene Kosten und Gefahr.
4. WEITERE BEAUFTRAGUNG
4.1. Der Verkäufer ermächtigt Bookbot, die Ware ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Kaufvertrags bis zum Zeitpunkt, zu welchem ein Kaufinteressent, der die Ware kauft, gefunden wird, in seinen eigenen Räumlichkeiten und auf eigene Kosten zu lagern. Der Verkäufer ermächtigt Bookbot ferner,
i. die Verkaufsfähigkeit der Ware zu beurteilen und den Anfangspreis der Ware gemäß den in den Art. 5 und 7 der Geschäftsbedingungen dargelegten Grundsätzen zu bestimmen und im Kundenkonto anzuzeigen;
ii. die Ware zu fotografieren, sein eigenes Angebot zum Verkauf der Ware im E-Shop zu erstellen und zu verwalten;
iii. die Ware in eigenem Namen und auf eigene Rechnung im E-Shop und gegebenenfalls in den Bookbot-Filialen zum Verkauf anzubieten.
5. KAUFPREIS
5.1. Der von Bookbot an den Verkäufer zu zahlende Preis für die Ware wird festgelegt als Betrag 60% des Verkaufspreises der Ware, abzüglich 1,19 EUR („Kaufpreis„).
5.2. Für die Zwecke des Art. 5.1 der oben genannten Geschäftsbedingungen versteht sich unter dem Verkaufspreis jener Preis, zu welchem ein neuer Kunde die Ware von Bookbot über den E-Shop kauft („Kaufender Kunde„).
Der Ausgangspreis, zu dem die einzelnen Warenartikel im E-Shop angeboten werden, wird auf der Grundlage relevanter Kriterien festgelegt, zu denen insbesondere gehören:
- Zustand der Ware;
- aktuelle Verfügbarkeit der Ware auf dem Markt und die aktuelle Nachfrage nach der Ware auf dem Markt; und
- Datenbank der historischen Verkäufe.
(„Ausgangspreis„)
5.3. Bookbot verpflichtet sich, den Ausgangspreis der Ware gemäß Artikel 5.2 der Geschäftsbedingungen so festzulegen, dass dieser dem Ausgangspreis der gleichen Ware in gleichem Zustand entspricht, die bereits im Angebot des E-Shops beworben wird.
5.4. Zum Zwecke der Maximierung der Verkaufsfähigkeit der Ware stimmt der Verkäufer ausdrücklich zu und ermächtigt Bookbot ausdrücklich dazu, den Ausgangspreis schrittweise anzupassen (sowohl zu erhöhen als auch zu senken, unter Berücksichtigung von Änderungen in der Nachfrage und dem Angebot auf dem Markt), bis die Ware von einem Kunden gekauft wird („Verkaufspreis„).
Beispiel der Berechnung des Kaufpreises:
Der Ausgangspreis der Ware wurde auf 10 EUR festgelegt. Zu diesem Preis wurde die Ware nicht verkauft, daher wurde der Ausgangspreis auf 8 EUR reduziert und zu diesem Verkaufspreis hat die Ware ein Kaufender Kunde gekauft.
Der Kaufpreis, der an den Verkäufer von Bookbot für die Ware gezahlt werden soll, ermittelt sich nach folgender Formel:
(60% des Verkaufspreises) – 1,19 EUR, d.h. für den oben genannten Fall gilt Folgendes: (60 % von 8 EUR) – 1,19 EUR, d. h. 4,8 EUR – 1,19 EUR = 3,61 EUR ist der an den Verkäufer zu zahlende Kaufpreis für die Ware.
5.5. Der aktuelle Verkaufspreis der Ware (einschließlich anderer relevanter Informationen über den Status und die Dauer des Angebots zum Verkauf der Ware) ist im Kundenkonto stets sichtbar und abrufbar und der Verkäufer kann sich mit diesen Informationen jederzeit bekannt machen.
6. ZAHLUNG DES KAUFPREISES AN DEN VERKÄUFER
6.1. Bookbot zahlt den Kaufpreis an den Verkäufer in Form einer vollständig auszahlbaren Forderung auf das Kundenkonto des Verkäufers zu jenem Zeitpunkt, zu dem ein Kaufender Kunde die Ware über den E-Shop gekauft hat. Die Höhe der Gesamtforderung des Verkäufers gegenüber Bookbot ist im Kundenkonto im Ordner Geldbeutel stets sichtbar. Der Verkäufer kann diese Forderung verwenden:
6.1.1. für den Kauf einer beliebigen Ware im E-Shop (d.h. die Forderung des Verkäufers wird mit dem Preis seiner Bestellung verrechnet), wobei für den Fall, dass:
6.1.1.1. die Forderung des Verkäufers höher als der Gesamtpreis seiner Bestellung ist, seine Forderung nur in Höhe des Bestellpreises erlischt und im übrigen Umfang bestehen bleibt;
6.1.1.2. die Forderung des Verkäufers niedriger ist als der Gesamtpreis seiner Bestellung, seine Forderung vollständig erlischt und der Verkäufer verpflichtet ist, den restlichen Betrag seiner Bestellung nachzuzahlen.
6.1.2. Er kann sie auf sein Bankkonto in Form finanzieller Mittel überweisen, und zwar:
6.1.2.1. durch Aufgabe eines einmaligen Zahlungsauftrags im Umfeld seines Kundenkontos; oder
6.1.2.2. indem er automatische Auszahlungen im Umfeld seines Kundenkontos einrichtet (derzeit nicht in Deutschland und Österreich verfügbar).
6.2. Der Kaufpreis wird dem Verkäufer auf sein Kundenkonto sofort nach dem Verkauf der Ware durch Bookbot an den Kaufenden Kunden gutgeschrieben und steht innerhalb von 14 Tagen ab dem Warenverkauf zur Verfügung.
6.3. Falls der Verkäufer nach Ablauf von 14 Tagen ab der Gutschrift des Kaufpreises auf seinem Kundenkonto verlangt, dass der Kaufpreis auf sein Bankkonto überwiesen wird, werden diese Mittel innerhalb von 14 Tagen, in der Regel jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des entsprechenden Antrags des Verkäufers, vom Kundenkonto auf das Bankkonto des Verkäufers überwiesen.
Diesen Antrag muss der Verkäufer im Umfeld des Kundenkontos eingeben.
6.4. Sofern der Verkäufer in seinem Kundenkonto eine automatische Auszahlung der Forderungen aus dem Kaufpreis eingerichtet hat, werden diese Forderungen in der Regel einmal alle 7 Tage, mindestens jedoch einmal alle 30 Tage nach Eingang des Antrags, auf sein Bankkonto überweisen (derzeit nicht in Deutschland und Österreich verfügbar).
6.5. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Auszahlung des Kaufpreises nur auf DE-Bankkonten bei einer Bank mit Sitz in Bundesrepublik Deutschland zulässig ist.
6.6. Sollte der Verkäufer innerhalb von 2,5 Jahren nach Entstehen der Forderung keine Entscheidung über deren Verwendung treffen, wird Bookbot die Forderung in den folgenden 6 Monaten automatisch auf das Bankkonto überweisen, das der Verkäufer in seinem Benutzerkonto angegeben hat. Hat der Verkäufer kein Bankkonto angegeben, wird Bookbot den Verkäufer per E-Mail kontaktieren. Sollte es nicht gelingen, den Kontakt herzustellen, sodass die Forderung innerhalb von 3 Jahren nach ihrem Entstehen beglichen werden kann, verfällt die Forderung zugunsten von Bookbot.
7. BEWERTUNG DER VERKÄUFLICHKEIT DER WARE UND ENTSORGUNG UNVERKÄUFLICHER WAREN
7.1. Wenn der Verkäufer von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Kaufvertrag gemäß Art. 2.4 der Geschäftsbedingungen online abzuschließen und er beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars Fotos der Waren hochlädt, nimmt Bookbot eine vorläufige Bewertung der Verkäuflichkeit der Waren vor und teilt dem Verkäufer mit, welche konkrete Artikel er vom Verkäufer eventuell zu kaufen beabsichtigt. Die vorläufige Bewertung der Verkäuflichkeit der Ware ist unverbindlich und hat lediglich informativen Charakter für den Verkäufer.
7.2. Nach Übernahme/Erhalt der Ware wird Bookbot auf der Grundlage einer physischen Begutachtung der Ware verbindlich bewerten, ob die Ware zum Weiterverkauf oder zum Kauf geeignet ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, der Gesellschaft Bookbot alle relevanten Informationen mitzuteilen und nichts zu verschweigen, was die Verkäuflichkeit oder den Wert der Ware beeinträchtigen könnte. Der Verkäufer erklärt ferner, dass er der alleinige Eigentümer der Ware ist und falls dies nicht der Fall ist, dass er vom Eigentümer oder Miteigentümer der Ware ermächtigt wurde, einen Kaufvertrag bezüglich der Ware abzuschließen. Ferner erklärt er, dass die Ware im Eigentum einer natürlichen Person steht und nicht im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit erworben wurde.
7.3. Die Gesellschaft Bookbot wird den Verkäufer informieren, welche Artikel sie als verkaufsfähig bewertet hat, und über den Ausgangspreis der einzelnen Artikel, indem sie diese spätestens innerhalb von 30 Werktagen nach Übernahme/Erhalt der Ware im Kundenkonto anzeigt.
7.4. Wenn sich die übernommene Ware in einem schlechten Zustand befindet, wird sie von Bookbot als unverkäuflich bewertet. Als schlechter Zustand gilt insbesondere beschädigte Ware (als Beschädigung gelten insbesondere Flecken, Abschürfungen, Risse, fehlende Seiten, Markierungen und handschriftliche Notizen usw.) oder mit Schimmelpilzen befallene Ware, wobei auch Ware, die nur in geringem Maße mit Schimmelpilzen befallen ist, aus Gründen der Hygiene nicht zum Verkauf angeboten wird.
7.5. Als unverkäuflich kann auch eine Ware erachtet werden, deren Ausgangspreis einen Betrag von weniger als 2 EUR erreicht oder eine Ware, die innerhalb von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt ihrer ersten Veröffentlichung im Online-Shop nicht verkauft wurde.
7.6. Bookbot ist verpflichtet, den Verkäufer über das Kundenkonto darüber zu informieren, dass die Ware als unverkäuflich bewertet wurde oder unverkäuflich geworden ist.
Unverkäufliche Waren von Anbeginn
7.7. Der Verkäufer ermächtigt Bookbot, die aus den vorgenannten Gründen unverkäufliche Ware auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen.
Unverkäufliche Waren aufgrund des niedrigen Verkaufspreises oder nach Ablauf eines Jahres
7.8. Falls die Ware gemäß Artikel 7.5 der Geschäftsbedingungen als unverkäuflich bewertet wird, erlöschen die Gültigkeit und die Wirksamkeit des Kaufvertrags in Bezug auf diese Ware an jenem Tag, an dem der Verkäufer von Bookbot über das Kundenkonto die Information über die Unverkäuflichkeit der Waren erhalten hat.
7.9. Die Bestimmungen von Artikel 7.7 der Geschäftsbedingungen kommen in solchem Fall analog zur Anwendung.
8. RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG
8.1. Sowohl der Verkäufer als auch Bookbot können vom Kaufvertrag nur in den Fällen zurücktreten, die im Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch in der aktuellen Fassung der Tschechischen Republik, oder in einer anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschrift vorgesehen sind.
8.2. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag durch den Verkäufer oder durch Bookbot verpflichten sich die Parteien, die erhaltenen Leistungen spätestens innerhalb von 14 Tagen einander zurückzugeben. Die mit der Rückgabe der Leistung verbundenen Kosten trägt jede Partei für sich.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Alle Bestimmungen und Rechtsbeziehungen, die sich aus dem Kaufvertrag, der zwischen Bookbot und dem Verkäufer abgeschlossen wird, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet gemäß Art.6 dieses Übereinkommens keine Anwendung. Im Falle eines Streits verpflichten sich Bookbot und der Verkäufer, alles zu unternehmen, um den Streit auf gütlichem Wege beizulegen.
9.2. Der Kaufvertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen.
9.3. Der abgeschlossene Kaufvertrag wird von Bookbot mindestens drei Jahre nach seinem Abschluss aufbewahrt, längstens jedoch für jenen Zeitraum, der sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergibt. Bookbot gestattet dem Verkäufer in begründeten Fällen die Einsichtnahme in den Kaufvertrag.
9.4. Bookbot ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderung der geltenden Rechtsvorschriften und im Zusammenhang mit der Änderung auf dem Markt für die von ihm angebotene Ware zu ergänzen oder zu ändern.
9.5. Die Kontaktinformationen von Bookbot lauten wie folgt:
- Telefonnummer des Bookbot-Kundendienstes: +49 78 195 633 044 (Mo – So 8:00-20:00 Uhr)
- E-Mail-Adresse: info@bookbot.de
- sonstige Kontaktinformationen sind abrufbar unter: https://bookbot.de/c/kontakt
Jegliche Fragen, Vorschläge, Kommentare oder Beschwerden können an info@bookbot.de gesendet werden. Bookbot wird alle Beschwerden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich beantworten.
9.6. Diese Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren der Gesellschaft Bookbot sind ab dem 01.10.2025 gültig und wirksam, einschließlich ihrer Anhänge, und heben die vorherigen Fassungen samt Anhängen auf.
Die bis zum 28.11.2023 gültigen Geschäftsbedingungen sind HIER abrufbar.
Die bis zum 15.12.2024 gültigen Geschäftsbedingungen sind HIER abrufbar.
Die bis zum 10.04.2025 gültigen Geschäftsbedingungen sind HIER abrufbar.
Die bis zum 01.10.2025 gültigen Geschäftsbedingungen sind HIER abrufbar.
9.7. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder gegen allgemein verbindliche Rechtsvorschriften verstoßen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Bookbot und der Verkäufer stimmen zu, dass solche unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der ersetzten Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.