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Risikomanagement nach KonTraG

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Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) verpflichtet Unternehmen dazu, ein Risikomanagementsystem einzuführen und dies im Rahmen des Jahresabschlusses - erstmals zum 31.12.1999 - prüfen zu lassen. Knapp und prägnant stellt Horst Bitz dar, wie Risiken identifiziert, bewertet, erkannt und organisatorisch bewältigt werden können. Er unterscheidet dabei zwischen dem nach KonTraG vorgeschriebenen Risikofrüherkennungssystem und einem integrierten Risikomanagement, das zu einem strategischen Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen werden kann.

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Risikomanagement nach KonTraG, Horst Bitz

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2000
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