Berufliche Vorsorge
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Das Recht der beruflichen Vorsorge ist komplex. Bundessozialversicherungsrecht - und damit zwingendes Recht - verschränkt sich mit Privatrecht - und damit dispositivem, Parteiabsprachen zugänglichem Vertragsrecht. Damit stellt sich sofort die Frage, wie sich dispositives und zwingendes Recht zueinander verhalten. Diese Fragestellung durchzieht die gesamte berufliche Vorsorge, von der administrativen Durchführung über die Finanzierung bis zu den Leistungen. Welche BVG-Vorgaben müssen zwingend erfüllt werden, welche können durch weitergehende Leistungen kompensiert werden? Die in der Rechtsanwendung wichtigen Begriffe wie Bindungswirkung, sachlicher und zeitlicher Konnex, Anrechnungsprinzip, Schattenrechnung, obligatorisches und überobligatorisches Altersguthaben, Rentenumwandlungssatz und Mindestzinssatz werden in ihrer Bedeutung erklärt und anhand von Fallbeispielen vertieft. Durch die Bearbeitung dieser Problemstellungen wird ein solides Fundament geschaffen, auf welchem die Herausforderungen der täglichen Arbeit leichter und treffsicher bewältigt werden kann.