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Das internationale Minderjährigenschutzrecht ist in den letzten Jahren komplexer geworden, da zahlreiche Rechtsquellen existieren, deren Verhältnis oft unklar ist. Aus deutscher Sicht sind bedeutende multilaterale Staatsverträge wie das Haager Minderjährigenschutzübereinkommen (MSA), das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), das Luxemburger Europäische Sorgerechtsübereinkommen (ESÜ) und das Haager Adoptionsübereinkommen (AdoptÜ) relevant für die internationale Entscheidungszuständigkeit und das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Ab dem 1. Januar 2011 tritt zudem das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) in Kraft. Seit dem 1. März 2005 ist auch die Europäische Zuständigkeits- und Anerkennungsverordnung in Ehe- und Sorgerechtssachen (EheVO II/Brüssel IIa) zu beachten, die die Rechtslage nicht unbedingt vereinfacht. Zusätzlich spielt das deutsche Verfahrens- und Kollisionsrecht in Familiensachen, geregelt im EGBGB und FamFG, eine Rolle, obwohl es zunehmend von europäischen und internationalen Vorschriften überlagert wird. Der Umgang mit dieser Vielzahl an Rechtsquellen, auch als „Quellenpluralismus“ bezeichnet, ist für viele Gerichte und Behörden Alltag. Diese Veröffentlichung beleuchtet die Konkurrenzverhältnisse der Rechtsquellen und bietet Lösungen für Konkurrenzprobleme, um das Geflecht aus europäischen, internationalen und deutschen Vorschriften überschaubar zu mach
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Normenkonkurrenz im internationalen Minderjährigenschutz, Katrin Kölbl
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- Erscheinungsdatum
- 2011
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