Der Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts
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In seinem Werk vertritt Rousseau die Theorie, dass jeder Staat als politische Organisation auf einem Gesellschaftsvertrag beruht. Jeder Mensch ist von Natur aus gut, wird aber durch die Gesellschaft verdorben. Daher soll sich die Herrschaft dem Willen der Allgemeinheit (volonté générale) beugen, damit ein geistiger Gesamtkörper entstehe. Die Grundlage rechtmäßiger Herrschaft kann laut Rousseau nur auf Übereinkunft gegründet werden.
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