Gratisversand in ganz Deutschland!
Bookbot

Axel Tschentscher

    1. Januar 1964
    Demokratische Legitimation der dritten Gewalt
    Öffentliches Recht
    Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit
    Kantische Letztbegründung
    Grundprinzipien des Rechts
    Soziale Gerechtigkeit heute
    • Soziale Gerechtigkeit heute

      Kongress der Schweizerischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, 7. Juni 2013, Universität Bern

      Das Problem der sozialen Gerechtigkeit ist trotz allgegenwärtiger Wohlfahrtsgewinne und technischen Fortschritts heute so ungelöst wie vor einem halben Jahrhundert, als John Rawls seine Theorie der Gerechtigkeit verfasste. In der Rechtsethik und Sozialphilosophie ist die Diskussion von Umverteilungsfragen inzwischen zu Anerkennungsfragen erweitert worden. Selbst in Ländern, die - wie die Schweiz - weitgehend saturierte Grundbedürfnisse aufweisen, werden heftige Auseinandersetzungen geführt: über die Lohnzahlungen an Manager, über die Aufnahme von 'Wirtschaftsflüchtlingen' oder über Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen. Die direkte Demokratie spitzt solche Gesellschaftsdiskussionen in Abstimmungskämpfen zu und stellt sie als Grundsatzfragen an die Sozialphilosophie. Die Beiträge dieses Bandes fragen in den drei neuralgischen Anwendungsgebieten Lohngerechtigkeit, Migrationsgerechtigkeit und Medizinalgerechtigkeit nach dem Stand von Praxis und Forschung. Dabei kommen Politiker und Philosophen zu Wort, da 'Soziale Gerechtigkeit' gleichermassen in Politik und Philosophie als diskursiver Orientierungspunkt fungiert.

      Soziale Gerechtigkeit heute
    • Die Rechtswissenschaft stellt sich für Studienanfängerinnen und -anfänger weithin als unbekanntes Land dar. Was ist Recht? Wie verhält sich Recht zu Gerechtigkeit? Inwiefern ist die Rechtswissenschaft überhaupt Wissenschaft? Welches sind ihre Methoden? Solche grundlegenden Fragen drohen im Stoffreichtum der juristischen Einzelvorlesungen unterzugehen. Die gleiche Gefahr besteht bei den fächerübergreifenden Grundprinzipien des Rechts: Vertrauensschutz und Kausalität, subjektive Zurechnung und Selbsthilfe erscheinen in unterschiedlichen Vorlesungen, ohne je aus ihrer Vereinzelung befreit zu werden. Zu beidem, Grundfragen wie Grundprinzipien, bietet dieses Buch eine Einführung und methodengeleitete Orientierung.

      Grundprinzipien des Rechts
    • Seit Veröffentlichung der „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls im Jahre 1971 ist die Gerechtigkeitsdiskussion mit immer neuen Entwürfen und Gegenentwürfen geradezu explodiert. Für die Rechtsphilosophie stellt sich in dieser neuen Unübersichtlichkeit die zusätzliche Aufgabe, rechtstheoretische und -dogmatische Gehalte aus den philosophischen Gedankengebäuden herauszudestillieren. Zur Leitfrage »Wie kann Recht gerecht sein?« bilanziert das Werk insgesamt 26 Einzeltheorien aus vier Grundpositionen der gegenwärtigen praktischen Philosophie unter einem spezifisch juristischen Blickwinkel. Abschließend entwirft Tschentscher die Grundzüge einer Diskurstheorie der Gerechtigkeit, die den methodischen Mittelweg zwischen den Theorien von Habermas und Alexy beschreitet. Die Studie richtet sich vor allem an Philosophen und Rechtsphilosophen, in ihrem Brückenschlag zum prozeduralen Recht auch an Rechtsdogmatiker. Studierenden und interessierten Laien bietet zudem die klassifizierende Übersicht zur Vielfalt der Gerechtigkeitsbegriffe und Gerechtigkeitstheorien eine hervorragende Orientierung.

      Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit
    • Dieses Lehrbuch ist vor allem für Studierende gedacht, die sich einen ersten Überblick über das öffentliche Recht der Schweiz verschaffen möchten. Es vereint Kapitel zum Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Verfahrensrecht in einem Band und ergänzt so die umfassenden Standardlehrbücher der einzelnen Rechtsgebiete um eine kurz gefasste Einführung. Studierenden und Wissenschaftlern aus anderen Rechtsordnungen kann das Buch zur ersten Orientierung im schweizerischen Recht dienen.

      Öffentliches Recht
    • Die dritte Gewalt ist im Bereich der richterlichen Entscheidungstätigkeit von Weisungen freigestellt. Axel Tschentscher zeigt, daß die demokratische Legitimation nach dem herrschenden organisatorisch-formalen Modell zu Inkonsistenzen führt. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes interpretiert er im Sinne eines Kontrollmodells demokratischer Legitimation, bei dem die potentielle Inhaltskontrolle als primäres Kriterium dient. Das grundgesetzlich gebotene Legitimationsniveau kann bei funktionierender sachlich-inhaltlicher demokratischer Legitimation in einzelnen Bereichen auch ohne das personell-organisatorische Element der Legitimationskette verwirklicht werden. Die legitimatorische Reichweite der richterlichen Gesetzesbindung würde unterschätzt, wollte man dem Gesetzgeber eine tatsächlich ausgeübte, flächendeckende Steuerung statt bloß potentieller Inhaltskontrolle abverlangen. Nach dem Kontrollmodell bietet sich den Ländern ein breites Spektrum grundgesetzkonformer Verfahren der Richterbestellung, unter denen selbst kooptative Elemente nicht von vornherein ausgeschlossen sind.

      Demokratische Legitimation der dritten Gewalt
    • The basic law

      • 112 Seiten
      • 4 Lesestunden

      The Basic Law, Germany's Constitution, has been frequently and substantially changed since coming into force in 1949. The fourth edition of this book consolidates the original text with all amendments up to and including the 60th Amendment of December 2014. There have been no further amendments yet. Therefore, the edition represents the current status in July 2016. The translation is part of 'International Constitutional Law' (ICL), an internet project on comparative constitutional law. The most recent update to this text can be found at www.jurisprudentia.de.

      The basic law