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Bookbot

Kurt Pärli

    26. Januar 1963
    Entsendegesetz
    Symposium Hans Peter Tschudi
    Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen der Sharing Economy
    Aids, Recht und Geld
    Vertragsfreiheit, Gleichbehandlung und Diskriminierung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
    Arbeitsrecht in der Schweiz
    • Das Skriptum führt in das aktuelle Schweizer Arbeitsrecht, sowohl Einzelvertrags- als auch Kollektivarbeitsrecht, ein. Auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte und die Auswirkungen der Bilateralen Verträge finden ihren Niederschlag. In einem ersten Teil wird der Student systematisch in die Materie eingeführt und mittels Beispielen und Verweisen auf vertiefende Literatur sowie – kurz gefasst – der einschlägigen Geschichte vertraut gemacht. Anwendungsbereich und Auswirkungen der verschiedenen privat- und öffentlichrechtlichen Rechtsgrundlagen werden eingehend erläutert. Im zweiten Teil des Skriptums finden sich aktuelle Prüfungsfälle, wie sie an der Universität St. Gallen zu lösen waren. Mit Hilfe dieser Fragen und der dazugehörigen Lösungen können das Erlernte vertieft und Vorbereitungen für Prüfungen und/oder Praxis geleistet werden.

      Arbeitsrecht in der Schweiz
    • Vertragsfreiheit, Gleichbehandlung und Diskriminierung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis

      Völker- und verfassungsrechtlicher Rahmen und Bedeutung des europäischen Gemeinschaftsrechts

      • 656 Seiten
      • 23 Lesestunden

      Völkerrechtliche Menschenrechtsverträge verpflichten Gesetzgeber und rechtsanwendende Behörden zur Verwirklichung von Diskriminierungsschutz (auch) in privaten Verhältnissen. Gleiches verlangen verfassungsrechtliche Schutzpflichten, wie sie sich aus dem in Art. 8 Abs. 2 BV verankerten Diskriminierungsverbot ergeben. Einen hohen Diskriminierungsschutzstandart im Arbeitrecht kennt auch das europäische Gemeinschaftsrecht, das für die vorliegende Untersuchung rechtsvergleichend beigezogen wird. Die völker- und verfassungsrechtlich anerkannten Diskriminierungsmerkmale sind verlässliche Kriterien zur Konkretisierung privatrechtlicher Generalklauseln zum Schutze der Arbeitnehmerpersönlichkeit. Das schweizerische Arbeitsrecht kennt einen auf Art. 2 und 27/28 ZGB sowie Art. 19/20, 328, 328b und 336 OR gestützten allgemeinen arbeitsrechtlichen Grund-satz der Nichtdiskriminierung, der Arbeitnehmende im ganzen Lebenszyklus eines Arbeitsverhältnisses vor Diskriminierung schützt. Der Gesetzgeber ist mit Blick auf die völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen aufgerufen, die Schutzlücken - namentlich im Bereich der Beweislasthürden und fehlender Sanktionen - zu schliessen

      Vertragsfreiheit, Gleichbehandlung und Diskriminierung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
    • Durch die Digitalisierung werden neue Geschäftsmodelle und Beschäftigungsformen geschaffen. Diese versprechen mehr Freiheit, sind aber mit einem Verlust an sozialer Sicherheit verbunden. Betroffen sind dabei nicht nur die Individuen, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes. In diesem Buch wird dargelegt, ob die bestehenden Regeln des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts mit den Beschäftigungsverhältnissen bei Plattformen kompatibel sind, und falls ja, auf welche Weise. Unter anderem wird anhand von Modellrechnungen aufgezeigt, wie sich ein Unfall mit späterer Invalidität im Falle einer selbständigen bzw. einer unselbständigen Erwerbstätigkeit auf das Individuum, aber auch auf die Finanzierung der Sozialversicherung auswirkt. Über die Auseinandersetzung mit dem Status quo hinaus werden die aktuellen politischen Vorstösse zu einschlägigen Reformen (etwa die Schaffung einer Zwischenkategorie des selbständigen Angestellten) unter die Lupe genommen. Eigene Lösungsvorschläge runden die Publikation ab. Autor: Prof. Dr. iur. Kurt Pärli

      Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen der Sharing Economy
    • Hans Peter Tschudi (1913 bis 2002) ist vielen vor allem als legendärer Bundesrat bekannt. Während 14 Amtsjahren (1959 bis 1973) hat er die eidgenössische Politik massgeblich geprägt. Besonders nachhaltig war sein Wirken im Bereich der Sozialversicherungen. In seine Ära fallen u. a. die Konzeption des Dreisäulensystems und der eindrückliche Ausbau der Leistungen in der AHV. Die Würdigung seines rechtswissenschaftlichen Wirkens bildete Anlass des gut besuchten Symposiums «Ein Arbeits-und Sozialversicherungsrechtler mit Weitblick — Symposium zum rechtswissenschaftlichen Wirken von Professor Hans Peter Tschudi» vom 16. Mai 2019 an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Im vorliegenden Tagungsband finden sich die Beiträge der Referierenden, ein Bericht über das anregende Podiumsgespräch sowie eine Liste seiner Publikationen und von ihm betreuten Dissertationen.

      Symposium Hans Peter Tschudi
    • Das Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG) bildet die Achillesferse der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten. Das Gesetz verlangt von ausländischen Unternehmen, die zur Erbringung einer Dienstleistung Arbeitnehmer /innen in die Schweiz entsenden, die Einhaltung von in Gesamt- und Normalarbeitsverträgen geltenden minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen. Der Erstunternehmer haftet dabei für die ganze Subunternehmerkette. Die Nichteinhaltung wird mit Verwaltungs- und Strafmassnahmen sanktioniert. Vorgesehen sind aber auch Bussen gegen schweizerische Arbeitgeber, die gegen Mindestlohnvorschriften verstossen. Die wenigen aber äusserst komplexen Bestimmungen werden in diesem Werk fundiert und umfassend kommentiert. Bei jedem Artikel wird zudem auch auf die korrespondierende EU-Rechtslage hingewiesen.

      Entsendegesetz
    • Wenn Arbeitnehmer/innen längere Zeit arbeitsunfähig sind, führt dies regelmässig zu komplexen rechtlichen Problemen. Betroffen sind hauptsächlich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, aber auch privatversicherungsrechtliche Regelungen und Bestimmungen zum Datenschutz. Zu beachten sind ferner Gesamtarbeitsverträge, die weitergehende Schutzbestimmungen vorsehen können. In diesem Werk werden die relevanten Fragestellungen, die sich im Verlaufe einer längeren Arbeitsunfähigkeit bis zur Invalidität ergeben, umfassend und praxisnah bearbeitet. Besondere Aufmerksamkeit finden die Schnittstellen der involvierten Rechtsgebiete. Die aufgeworfenen Probleme werden zudem auch aus rechtspolitischer Per-spektive beleuchtet. Das Buch richtet sich somit an die Anwaltschaft, an Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und an alle weiteren Personen, die sich in der Praxis, Wissenschaft und Politik mit Problemen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer/innen beschäftigen.

      Arbeit, Krankheit, Invalidität
    • Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen mit HIV/Aids im Arbeitsumfeld laufen einer wirksamen HIV/Aids-Bekämpfung entgegen. Anhand von Literaturstudien und Daten von HIV/Aids-Beratungsstellen wurden diskriminierende Ungleichbehandlungen aufgrund der HIV-Diagnose beim Zugang zur Arbeitswelt, während des Arbeitsverhältnisses, beim Versicherungsabschluss und bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses festgestellt. Die Analyse des bestehenden Diskriminierungsschutzrechts in der Schweiz und in vier ausländischen Rechtsordnungen (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und Kanada) zeigt: Die bestehenden schweizerischen Schutznormen sind insbesondere im Bewerbungsverfahren, beim Kündigungsschutz und bei der Rechtsdurchsetzung nicht ausreichend. In der Synthese der Studie werden deshalb ein neues Gleichbehandlungsgesetz oder alternativ Verbesserungen in ausgewählten Normen des geltenden Rechts vorgeschlagen. Alleine mit der Verankerung von Rechtsnormen kann dem Phänomen der Diskriminierung nicht ausreichend begegnet werden. Wirksamer Diskriminierungsschutz erfordert über Diskriminierungsschutznormen und ihre Anwendung durch Gerichte hinaus Informations- und Sensibilisierungsarbeit. Empfehlungen an die Verwaltung, Gerichte und andere HIV/Aids-Akteure runden die Studie ab.

      Recht gegen HIV-, Aids-Diskriminierung im Arbeitsverhältnis
    • Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und Versicherung

      Probleme der Bearbeitung von Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer bei der Begründung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses

      Gesundheitlich vorbelastete Arbeitnehmer werden oft nicht oder nur eingeschränkt in Arbeitnehmerversicherungen aufgenommen. Im Aufnahmeverfahren gelangen für die Versicherung bestimmte Arbeitnehmergesundheitsdaten an den Arbeitgeber. Dieser heikle Datenfluss ist auf Mängel im Aufnahmeverfahren der involvierten Versicherungen, auf Doppelfunktionen von Personen, die Aufgaben für den Arbeitgeber und für die Versicherung wahrnehmen und auf Informationsansprüche des Arbeitgebers zurückzuführen. Der Autor gibt einen Überblick über die empirische Bedeutung der Problematik und analysiert die Rechtslage bei der Bearbeitung von Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers im Arbeits- und im Versicherungsverhältnis unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Diskriminierungs- und Datenschutzes. Konkrete Vorschläge zur Verwirklichung, Änderung oder Ergänzung der geltenden Rechtslage runden die Arbeit ab.

      Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und Versicherung