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Bookbot

Helge Sodan

    7. Februar 1959
    Umverteilung durch "Risikostrukturausgleich"
    Zehn Jahre Berliner Verfassungsgerichtsbarkeit
    Landesrecht Berlin
    Rechtliche Grenzen der Umgestaltung des Heilpraktikerwesens
    Staatliches Gebührenrecht für Zahnärzte als Verfassungsproblem.
    Wirtschaftsrecht
    • 2023

      Landesrecht Berlin

      Textsammlung - Rechtsstand: 1. September 2023

      Die 19. Auflage umfasst die wichtigsten Normen des Landes Berlin aus den Bereichen Staat und Verfassung, Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umweltschutz, Bauwesen und Straßen, Bildung, Gerichtsorganisation und Juristenausbildung, Medien, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, Haushalt und Finanzen, Zivilrecht sowie Strafverfahrens- und Strafvollzugsrecht und eignet sich für Studium, Referendariat und die juristische Praxis. Berücksichtigt sind u.a. Änderungen durch das GzÄ des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes und weiterer Gesetze, das GzÄ des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und weiterer Vorschriften oder das GzÄ des Justizgesetzes Berlin und zur Änderung weiterer Gesetze.

      Landesrecht Berlin
    • 2020

      Neben der Versorgung durch Arzte leisten ca. 47.000 Heilpraktiker deutschlandweit einen wichtigen Beitrag fur die offentliche Gesundheitsversorgung. Gleichwohl wird den Heilberufsangehorigen ohne Bestallung, also ohne arztliche Approbation, teilweise Misstrauen entgegengebracht, das hauptsachlich auf dem Vorurteil unzureichender Fachkompetenz beruhen durfte. Das facettenreiche Behandlungsspektrum der Heilpraktiker deckt einen Versorgungsbereich ab, der allein durch die praktizierenden Arzte nicht zu gewahrleisten ware. Trotz der sehr verbreiteten und intensiven Tatigkeiten von Heilpraktikern gibt es dafur nur relativ wenige Regelungen, die im Wesentlichen als vorkonstitutionelles Recht fortgelten. In dem zwischen CDU, CSU und SPD fur die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geschlossenen Koalitionsvertrag vom 12. Marz 2018 heiat Im Sinne einer verstarkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung uberprufen. Zu dieser Prufung will die vorliegende Schrift beitragen.

      Rechtliche Grenzen der Umgestaltung des Heilpraktikerwesens
    • 2019

      Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit

      Zur Einschränkbarkeit der erlaubnisfreien Arzneimittelherstellung durch Heilberufsangehörige zur Anwendung an eigenen Patienten (§ 13 Abs. 2b AMG).

      Die erlaubnisfreie Arzneimittelherstellung durch Ärzte oder sonst zur Ausübung der Heilkunde Befugte zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei bestimmten Patienten soll durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eingeschränkt werden, dessen Entwurf die Bundesregierung am 30.1.2019 beschlossen hat (BR-Drucks. 53/19). Auf der Grundlage einiger Vorschriften könnten zukünftig die Verwendung von Organextrakten, die fälschlich als »Frischzellen« bezeichnet werden, bei der Herstellung von Arzneimitteln sowie die Anwendung entsprechender Arzneimittel am Patienten verboten werden. Die vorliegende Schrift beruht auf einem Rechtsgutachten, welches im Auftrag der Europäischen Gesellschaft für Angewandte Immunologie e. V. (EGAI) erstellt wurde. (Aus dem Vorwort)

      Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit
    • 2012

      Staatliches Gebührenrecht für Zahnärzte als Verfassungsproblem.

      Die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte auf dem Prüfstand des Grundgesetzes.

      • 95 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte wird als verfassungswidrig angesehen, da sie die Berufsfreiheit der Zahnärzte verletzt. Es fehlt an der notwendigen Verbandskompetenz des Bundes zur Regelung der zahnärztlichen Gebühren. Zudem wird kritisiert, dass die Novelle nicht den Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes entspricht, was einen weiteren Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Die Analyse beleuchtet die rechtlichen Mängel und die Auswirkungen auf die zahnärztliche Praxis.

      Staatliches Gebührenrecht für Zahnärzte als Verfassungsproblem.
    • 2011

      Zum Werk - Kommentare zum Grundgesetz sind zahlreich. Dennoch hat sich dieser neue Kommentar rasch durchgesetzt, so dass bereits die zweite Auflage erscheinen kann. Mit seinen 700 Kommentierungsseiten bietet er eine preiswerte Alternative zu den umfangreichen und vergleichsweise teuren Kompendien. Durch die auf das Wesentliche konzentrierte Darstellungsweise und einen stringenten Aufbau ist es den Autoren gelungen, auf engstem Raum eine inhaltlich abgerundete, an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientierte Kommentierung vorzulegen. Dabei wird auf die Darstellung der Grundzüge der Allgemeinen Grundrechtslehren ebensowenig verzichtet, wie auf vertiefende Ausführungen in den wichtigsten Kernbereichen des Grundgesetzes. Auf diese Weise werden auch komplizierte Regelungszusammenhänge mit präzisen Formulierungen gut verständlich auf den Punkt gebracht. Dies ermöglicht dem Benutzer einen raschen und sicheren ersten Zugriff auf das komplexe deutsche Verfassungsrecht. Vorteile auf einen Blick - wissenschaftliches Niveau zu günstigem Preis - hervorragend geeignet für eine erste Orientierung im Verfasssungsrecht - orientiert an der Rechtsprechung des BVerfG Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsbehörden, Referendare, Studierende, Politologen, Journalisten.

      Grundgesetz
    • 2010

      § 95b SGB V, der am 1. Januar 1993 in Kraft trat und seitdem unverändert gilt, verbietet den kollektiven Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung. An einen Verstoß knüpft diese Norm erhebliche Sanktionen: zum einen durch ein auf sechs Jahre befristetes Rückkehrverbot und zum anderen durch Beschränkungen der Vergütung von Leistungen, die ein Arzt nach seinem Verzicht sozialversicherten Patienten erbringt. Weil die Vorschrift bereits praktische Bedeutung erlangte, ihre Verfassungsmäßigkeit aber noch nicht abschließend geklärt ist, widmet sich die Untersuchung ausführlich den einschlägigen Verfassungsfragen. Nach einer Erörterung der Voraussetzungen für ein abgestimmtes Verfahren oder Verhalten von Vertragsärzten zeigt die Arbeit schwerwiegende verfassungsrechtliche Einwände gegen das Verbot kollektiven Verzichts, die Wiederzulassungssperre, die Vergütungsregelungen und die nachwirkenden negativen Rechtsfolgen auf.

      Das Verbot kollektiven Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung als Verfassungsproblem
    • 2010

      Wer soll Hüter der Verfassung sein? Diese verfassungstheoretische Frage hat die Verfassungspraxis in vielen Staaten längst beantwortet: Verfassungsgerichte tragen in besonderer Weise zur Wahrung der Verfassungen bei. Diese Schrift ordnet Verfassungsgerichtsbarkeit in das staatliche Gewaltenteilungsgefüge ein. Sie untersucht die Doppelfunktion, die einem Verfassungsgericht als Gericht und Verfassungsorgan zukommt, und zeigt Konsequenzen auf. Diese betreffen etwa das Verhältnis zur Fachgerichtsbarkeit. In einem föderativen Staat können mehrere Verfassungsgerichte existieren, die zusammen ein bundesstaatliches System der Verfassungsgerichtsbarkeit bilden. Durch diese erhält rechtliche Statik den Vorrang vor politischer Dynamik.

      Staat und Verfassungsgerichtsbarkeit
    • 2010

      Das neue Handbuch bereitet die unterschiedlichen Bereiche des Krankenversicherungsrechts praxisorientiert, kompakt und fundiert auf. Es stellt das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in einem Band dar und schafft das notwendige Systemverständnis. Versierte Autoren aus Wissenschaft und Praxis bringen Klarheit in das schwer zugängliche Rechtsgebiet mit erheblicher wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung.

      Handbuch des Krankenversicherungsrechts
    • 2009

      Während bislang in Abhandlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung meist speziell Rechtspositionen von Vertrags(zahn)ärzten wissenschaftlich thematisiert wurden, geht es der vorliegenden Schrift darum aufzuzeigen, wie eng Probleme des Vertrags(zahn)arztrechts mit rechtlich geschützten Interessen betroffener Patienten verknüpft sind. Die Arbeit untersucht daher das für Vertrags(zahn)ärzte und ihre Patienten bestehende Spannungsfeld von Sozial-, Verfassungs- und Europarecht. Einen Schwerpunkt bilden dabei Erörterungen der Frage, ob das bestehende sozialrechtliche Regelwerk die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Freiheit der Arztwahl hinreichend beachtet und gegebenenfalls eine verfassungskonforme Auslegung der einschlägigen Vorschriften möglich sowie geboten ist. Die kritische Analyse ausgewählter Regelungskomplexe soll den Blick dafür schärfen, daß das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in wesentlicher Hinsicht als Sonderrecht qualifiziert werden muß. Ein Sonderrecht, in dem die in anderen Rechtsbereichen angewandten Grundrechtsstandards nicht oder nur bedingt gelten sollen, ist jedoch ein Fremdkörper in einer Rechtsordnung, die zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und damit auch zur Beachtung des Grundsatzes der Widerspruchsfreiheit verpflichtet ist.

      Vertrags(zahn)ärzte und ihre Patienten im Spannungsfeld von Sozial-, Verfassungs- und Europarecht
    • 2008

      Das Heilmittelwerberecht steht in einem Spannungsverhältnis zu den Grundrechten von Patienten und Werbungstreibenden. Vor diesem Hintergrund untersuchen Helge Sodan und Markus Zimmermann, inwieweit die seit längerer Zeit in Rechtsprechung und Schrifttum feststellbaren Tendenzen zu einer äußerst restriktiven Auslegung der Verbotstatbestände des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) mit grundrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Unter exemplarischer Fokussierung auf das Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel in § 10 Abs. 1 HWG arbeiten die Autoren Parameter für eine verfassungskonforme Auslegung heraus, die nicht nur den berechtigten Schutzanliegen des Heilmittelwerberechts, sondern auch den betroffenen Grundrechtspositionen von Konsumenten und Werbungstreibenden besser Rechnung tragen können als die häufig stark verbotsorientierte Rechtspraxis. Neben ausgewählten Fallgruppen untersuchen die Autoren u. a. die Abgrenzung zwischen Werbung und Sachinformation, jüngere Liberalisierungstendenzen in der Rechtsprechung von BVerfG und BGH, das gesundheitspolitische Leitbild eines „informierten Patienten“ sowie die Besonderheiten des Mediums Internet. Nicht nur der Rechtswissenschaft, sondern vor allem auch der Rechtspraxis sollen hierdurch neue Einblicke vermittelt werden, die eine ebenso sachgemäße wie verfassungskonforme Handhabung des Heilmittelwerbegesetzes sichern.

      Das Spannungsfeld zwischen Patienteninformierung und dem Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel