In der 5. Auflage wird das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfassend und verständlich erläutert. Das Bundesteilhabegesetz führte eine komplette Neufassung des SGB IX ein, die eine Dreiteilung umfasst. Teil 1 enthält allgemeine Vorschriften für alle Rehabilitationsträger, während Teil 3 das erweiterte Schwerbehindertenrecht behandelt. Im Fokus der Neuauflage steht Teil 2 des SGB IX, das Eingliederungshilferecht, das nun ebenfalls ausführlich kommentiert wird. Alle gesetzlichen Änderungen der drei Teile des SGB IX werden detailliert behandelt, unter Berücksichtigung der Anpassungen durch das Teilhabestärkungsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung. Die Auswirkungen der Regelungen werden im Kontext der inklusiven Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention kritisch analysiert. Es wird erörtert, welche Rechtsansprüche abgeleitet werden können, welche neuen Rechte Schwerbehindertenvertretungen zustehen und welche Handlungsmöglichkeiten sich für die Beratungspraxis ergeben. Zudem wird beleuchtet, wie die beteiligten Träger und Behörden reagieren müssen. Die Herausgeber und Autoren bringen umfassende Expertise aus verschiedenen Bereichen des Rechts und der Sozialforschung ein.
Werner Feldes Bücher




Werkbuch BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Strategien für Betriebs- und Personalräte
Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z
Das Lexikon für die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
Die Interessen der Beschäftigten mit Behinderungen und schwerbehinderten Beschäftigten werden hauptsächlich von den Schwerbehindertenvertretungen (SBV) vertreten, wobei auch Betriebs- und Personalräte eine wichtige Rolle spielen. Die erweiterte 8. Auflage des Lexikons bietet umfassende Informationen zu aktuellen Themen wie Homeoffice, mobile Arbeit, Videokonferenzen, das Behindertengleichstellungsgesetz und weitere relevante Gesetze. Die Artikel folgen einem einheitlichen Schema, das Grundlagen, die Bedeutung für schwerbehinderte Beschäftigte sowie deren Interessenvertretungen umfasst, einschließlich Rechte, Aufgaben und Handlungsoptionen. Zudem werden Materialien wie Übersichten, Checklisten und Musterschreiben bereitgestellt, um eine rechtssichere Umsetzung zu erleichtern. Die Autorenschaft setzt sich aus Experten zusammen, darunter Organisationsberater, Rechtsanwälte, Professoren und Fachreferenten, die sich intensiv mit den Themen Eingliederung, Gesundheit, Inklusion und betriebliche Mitbestimmung befassen. Diese Fachleute bringen wertvolles Wissen und Erfahrung ein, um die SBV und andere Interessensvertretungen in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.
SGB IX – mit neuem Bundesteilhabegesetz. Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll in mehreren Umsetzungsstufen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern. Schwerpunkt der ersten Umsetzungsstufe ist die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts und die Stärkung des Ehrenamts der Schwerbehindertenvertretung. Dazu gibt es folgende Änderungen im SGB IX: Der Schwellenwert für die Freistellung der Vertrauensperson wird gesenkt Durch die Staffelung der Schwellenwerte für Stellvertreter können Vertrauenspersonen in größeren Betrieben jetzt mehr Stellvertreter heranziehen Auch die Stellvertreter der Vertrauensperson haben grundsätzlich Fortbildungsanspruch Die Schwerbehindertenvertretung hat erstmals einen Anspruch auf Unterstützung durch eine Bürokraft – in angemessenem Umfang Es wird ein Übergangsmandat bei Betriebsübergang für Schwerbehindertenvertretungen in der Privatwirtschaft geschaffen, wie es für den Betriebsrat in § 21a BetrVG geregelt ist