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Klaus Pflieger

    14. Mai 1947
    Die Geschichte(n) der württembergischen Staatsanwaltschaften
    Gegen den Terror
    Die Aktion "Spindy"
    Die Rote-Armee-Fraktion
    • Die RAF hat jahrelang mit zahlreichen Attentaten - vor allem mit der Schleyer-Entführung - Angst und Schrecken verbreitet. 1998 hat die Terrorgruppe ihre Auflösung verkündet; seither sind von ihr keine Anschläge mehr bekannt geworden. Von der knapp 28-jährigen Geschichte der RAF zeichnet der Autor ein umfassendes Bild. Klaus Pflieger, im Erscheinungsjahr 2004 Generalstaatsanwalt, war lange Zeit mit Terrorismus-Verfahren befasst: u.a. als Vernehmender bei Geständnissen von Aussteigern, als Verfasser der Anklageschriften gegen Boock, Lotze und Haule, als Koordinator der Anklage gegen Mohnhaupt und Klar sowie als Anklagevertreter in mehreren RAF-Prozessen. In einer lückenlosen Chronik stellt Pflieger dar, wie die RAF entstanden ist, welche Konzepte und politischen Ziele sie hatte, wie die einzelnen Aktionen geplant und durchgeführt wurden, wer für welches Verbrechen verantwortlich war und welche Strafen verhängt wurden. Dabei erläutert er auch, wie der Staat durch Urteile und neue Gesetze auf die" Kriegserklärung"der Terroristen reagiert hat und weshalb die meisten Verurteilten heute wieder auf freiem Fuß sind. Schließlich befasst er sich mit der Frage, ob die RAF immer noch eine Gefahr darstellt

      Die Rote-Armee-Fraktion
    • Gegen den Terror

      Erinnerungen eines Staatsanwalts

      In seinen Erinnerungen beschreibt Klaus Pflieger die Entwicklung des Terrorismus in Deutschland von den ersten Brandanschlägen im Jahr 1968 bis zur Bedrohung durch islamistische Attentate im Sommer 2016. Dabei schildert er seine unmittelbare Beteiligung an zahlreichen Ermittlungen, etwa zur Schleyer-Entführung und anderen RAF-Anschlägen, zur Todesnacht von Stammheim, zum Bombenattentat auf das Oktoberfest 1980, zum Brandanschlag von Mölln 1992 und zum NSU-Mord an Michèle Kiesewetter 2007. Pflieger war auch Vernehmender und Anklagevertreter in mehreren dieser Strafverfahren sowie Mitglied einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Bei seiner Darstellung ist ihm wichtig, durch Einschübe historische Themen (wie den „Kalten Krieg“) in Erinnerung zu rufen und juristische Besonderheiten (etwa die Haftentlassung von verurteilten Mördern) verständlich zu machen. In einem Fazit seines „terroristischen Berufslebens“ befasst er sich damit, wie wir künftig Terror verhindern könnten und auf Attentate reagieren sollten.

      Gegen den Terror