Gratisversand in ganz Deutschland!
Bookbot

Alexander Beutling

    Anwaltsvergütung in Verwaltungssachen
    Öffentliches Baurecht
    Die Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Kreise
    BNatSchG
    • BNatSchG

      Bundesnaturschutzgesetz - - mit UmwRG, BKompV und RED III - - Kommentar

      Die Neuauflage des Berliner Kommentars bietet eine detaillierte Erläuterung des novellierten BNatSchG und integriert relevante landesrechtliche sowie europarechtliche Aspekte. Wichtige Themen wie die Bundeskompensationsverordnung, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und aktuelle Judikatur, einschließlich des EuGH-Urteils zur Habitatschutzproblematik, werden umfassend behandelt. Zudem wird der Spannungsfeld zwischen Windkraftausbau und Artenschutz analysiert. Eine ergänzende, ständig aktualisierte Online-Datenbank ermöglicht den Zugriff auf relevante naturschutzrechtliche Vorschriften und deren Entwicklungen.

      BNatSchG
    • Nur für scheinbaren Frieden im kreisangehörigen Raum hatte die Rastede-Entscheidung des BVerfG im Jahre 1988 gesorgt: noch im gleichen Jahr gingen bereits Gemeinden gegen Kreisumlagescheide „ihrer“ Kreise vor mit der Begründung, die Kreise dürften Ausgaben für Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben nicht mehr ansetzen, da diese nach der Rastede-Entscheidung nicht mehr zulässig seien. Hatte es die Rastede-Entscheidung des BVerfG einerseits geschafft, in vielen strittigen Punkten für Klarheit zu sorgen, so war sie andererseits zugleich Auslöser für die nun bundesweit folgenden sogenannten Kreisumlageprozesse. Seither sorgen diese Selbstverwaltungsaufgaben, die das Herzstück kreiskommunaler Selbstverwaltung ausmachen, für zahllose Probleme in der Praxis der Gemeinden und Kreise. Alexander Beutling, Rechtsanwalt in der auf das Verwaltungsrecht spezialisierten Kölner Kanzlei Lenz und Johlen, stellt in seiner Untersuchung zunächst mit zahlreichen Beispielen die Aufgaben der Gemeinden und Kreise sowie die Finanzierung der Kreisaufgaben und die Grenzen der Kreisumlageerhebung dar. Im folgenden Abschnitt werden die Garantien der kommunalen Selbstverwaltung im Verfassungsrecht der Länder und des Bundes gründlich analysiert, die Rastede-Entscheidung steht hierbei naturgemäß im Mittelpunkt. Auf der Grundlage dieser Ausführungen unterzieht Beutling die Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Kreise differenzierend nach den einzelnen landesgesetzlichen Regelungen einer eingehenden Kritik. Der Verfasser trägt alle nur denkbaren Aspekte zusammen, die von Relevanz sein können. Die in Praxis und Wissenschaft umstrittenen Fragen werden aufgeworfen und beantwortet. Im letzten Abschnitt der gut lesbaren, aber auch wissenschaftlich soliden Untersuchung hat der Verfasser schließlich unter Berücksichtigung der bereits ergangenen Rechtsprechung Aufgaben nach Themenkomplexen (Wirtschaftsförderung, Kultur, Sportförderung....) zusammengestellt, die sich potentiell als kreisfremd erweisen können. So bewährt sich der praktische Zugriff dieses Buches, das mit Gewinn gelesen werden kann, sowohl bei der (kreislichen) Festsetzung als auch der (gemeindlichen) Überprüfung der Kreisumlage.

      Die Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Kreise
    • Das vorliegende Buch soll als berufsbegleitendes Werk für die Fachanwaltsausbildung neben einem systematischen Überblick die Kenntnis einiger in der Fachanwaltspraxis besonders bedeutsamer Problemschwerpunkte vermitteln. Es dient der Vermittlung fachanwaltsspezifischer Problemfelder und orientiert sich dabei streng an den Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung. Der Leser erhält eine fachlich und didaktisch ausgereifte Lektüre, die den Lehrgangsinhalt der Fachanwaltsausbildung textlich aufbereitet. Das Buch bildet die theoretische Grundlage für ein weitergehendes Selbststudium des Lesers mit Hilfe ergänzender Fachliteratur.

      Öffentliches Baurecht