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Gerhard Dannemann

    The German law of unjustified enrichment and restitution
    An Introduction to German Civil and Commercial Law
    Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung
    Rechtsvergleichung im Exil
    Schadensersatz bei Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention
    Gefangen am anderen Ende der Welt
    • Gefangen am anderen Ende der Welt

      Deutsche im Ersten Weltkrieg in Ostasien und Australien

      • 288 Seiten
      • 11 Lesestunden

      Die Geschichte beleuchtet die oft übersehenen Erfahrungen deutscher Zivilisten und Soldaten während des Ersten Weltkriegs, die in Ostasien und Australien gefangen gehalten wurden. Ab 1916 wurden viele nach Australien verbracht, wo sie in verschiedenen Lagern wie Holdsworthy untergebracht waren. Trotz der Gefangenschaft entwickelten die Internierten ein reiches kulturelles Leben, einschließlich Theater, Musik und Sport. Zudem gründeten sie kleine Geschäfte innerhalb der Lager, um ihre Selbstversorgung zu sichern. Die von ihnen erstellten Lagerzeitungen boten Unterhaltung und Informationen, während sie von der Außenwelt abgeschnitten waren.

      Gefangen am anderen Ende der Welt
    • Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung

      Zur Anwendung, Berücksichtigung und Anpassung von Normen aus unterschiedlichen Rechtsordnungen

      • 528 Seiten
      • 19 Lesestunden

      Internationale Rechtsfälle verfangen sich leicht zwischen schlecht aufeinander abgestimmten Regeln aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zusammen produzieren sie Ergebnisse, die keine beteiligte Rechtsordnung will - Fälle von unterversorgten Arbeitslosen, übervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zuständiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt zugleich Richter und Behörden, sich dafür über niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche 'Anpassung' von Rechtsnormen ist entgegen gängiger Praxis aber kein Allheilmittel bei der Überwindung sonstiger komplexer Probleme in internationalen Fällen. Hier bleiben auch Richter an das Gesetz gebunden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verständnis zur Anwendung ausländischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur bloßen Berücksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen. Er befaßt sich mit Grundfragen des Internationalen Privatrechts und bezieht völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte ausführlich mit ein.

      Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung
    • This book provides the most comprehensive description of the German law of unjustified enrichment in the English language. It explains to common law readers how German law generally allows restitution for transfers made without legal ground (rather than on the basis of individual unjust factors), an approach which the late Peter Birks proposed for English law to adopt, and which the House of Lords was careful not to rule out for the future in Deutsche Morgan Grenfell v Inland Revenue.Part I explains the workings of German unjustified enrichment law within the particular context of German contract, tort and property law. It shows how the German general unjust enrichment clause is controlled by limiting its scope to intentional transfers, and complemented by specific grounds of unjust enrichment. This part also explains defences against and measure of enrichment claims. Part II places German law in the comparative context of three different fundamental approaches towards unjustified enrichment, shows some unexpected similarities between English and German law, and discusses whether English law could and should adopt the German approach.The book gives equal prominence to structural issues and legal doctrine on the one hand, and practical application of the law on the other. It provides leading German cases and relevant statutory provisions in English translation.

      The German law of unjustified enrichment and restitution