Haus- und Grundstücksverwalter schaffen Kontinuität in den Abläufen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit sind berechenbar und verlässlich – also ganz anders als in vielen anderen Immobilienberufen. Die Finanzkrise hat die Vorteile dieser Arbeit noch deutlicher gemacht: Die Immobilienverwalter sind im Großen und Ganzen besonders glimpflich davon gekommen. Generell gibt es zwar keine spektakulären Gewinnmöglichkeiten, aber eben auch keine bösen Überraschungen. Davon kann man anderswo nur träumen – und das ist auch der Grund, weshalb immer wieder Neulinge eine leichtes Geschäft wittern. Doch die schöne, alte Gemächlichkeit ist auch bei den Hausverwaltern längst vorbei. Wegen der geringen Neubautätigkeit im Geschosswohnungsbau bedeutet ein neuer Kunde für den einen Verwalter den Verlust für den anderen. Dieser Kampf um jeden Auftrag erfordert eine neue Herangehensweise an die Bestandskundenpflege und die Neukundengewinnung. Es wird Zeit, etwas zu ändern. Das strategische Marketing kann eine neue Ausgangssituation schaffen und kontinuierlich den gewonnenen Vorsprung ausbauen. Das ist durchaus ein kämpferischer Ansatz, schließlich geht es darum, dass sich der Bessere durchsetzen soll. Davon haben alle etwas: die Kunden und die Branche. Wie das geht und welche Mittel erfolgversprechend sind, das steht in dem neuen Buch von Carmen Fröhlich und Steffen Haase aus dem Grabener Verlag. Das Autorenteam ermutigt den Leser dazu, die Verwaltungsarbeit von außen anzuschauen. Die beiden Praktiker aus dem Verwaltungsbereich mit langjähriger Erfahrung haben alle Vorgaben, Ideen und Strategien in diesem Buch eigenhändig in der Praxis erprobt und erfolgreich durchgeführt. Dabei wurde klar: Marketing beginnt im Kopf und kann auch mit kleinem Budget viel bewirken.
Steffen Haase Bücher





Verwaltungsbeirat
Aufgaben, Funktion, Haftung, Pflichten, Rechte usw.
Inhalt Alles, was der Verwaltungsbeirat der WEG wissen muss: - Zusammensetzung, Bestellung, Vorsitz, Amtsdauer, Niederlegung und Abwahl, - Aufgaben und Berechtigungen, - Haftung und Versicherung, - Rechnungsprüfung, - Sonderaufgaben, - Auswahlkriterien für den Verwalter, - Rechtsprechung zum Beirat, - Checklisten, Formulare u. v. m. Mit vielen hervorgehobenen Beispielen, Tipps und Mustern. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff. Neuauflage Das Buch erschien bis zur 7. Auflage im Grabener Verlag. Nun völlig überarbeitet und mit vielen neuen Inhalten als Beck-Rechtsberater im dtv. Zielgruppe Verwaltungsbeiräte in Wohnungseigentumsanlagen, aber auch Verwalter und übrige Eigentümer.
Der § 35 a EStG, den es schon seit 2003 gibt und der die Schwarzarbeit in Haushalten minimieren soll, hat durch neue Anwendungsschreiben immer wieder auf sich aufmerksam gemacht. Das Gesetz ist bei Immobilieneigentümern wegen des Steuervorteils beliebt und für Handwerker und Dienstleister ein überzeugendes Argument für ihre Beauftragung. Zu Beginn war die Handhabung noch nicht eindeutig definiert, doch das Bundesfinanzministerium hat mit seinen Anwendungsschreiben für mehr Klarheit gesorgt. Für Immobilien- und Wohnungsverwalter, Wohnungsgesellschaften und Eigentümer mit Vermietungsbestand ergeben sich daraus neue Anforderungen. Es geht darum, wie Rechnungen aussehen müssen, welche Abrechnungen umgestellt werden dürfen, was berechnet oder aufgeschlüsselt wird und welche Anforderungen eine Bescheinigung erfüllen muss, die vom Finanzamt anerkannt wird. Für Verwalter birgt diese Leistung gleich eine Fülle an Haftungs-risiken. Das vorliegende Heft wendet sich an Praktiker, die bei ihrer -Arbeit zuverlässige Informationen brauchen. Übersichtlich werden die wichtigen Aspekte und Probleme dargestellt, die rechtlichen Belange erläutert und viele praktische Hinweise, Muster und Tipps gegeben – ein unverzichtbarer Praxis-Ratgeber. Auswirkungen des § 35a EStG – Ein Ratgeber für Verwalter, Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümer.
Der § 35a EStG hat seit dem Jahreswechsel 2006 schlagartig an Bedeutung gewonnen – und das, obwohl es ihn schon seit 2003 gibt. Doch bisher waren Wohnungseigentümer von den Steuer-ermäßigungen und Einsparungen ausgeschlossen. Das hat sich jetzt geändert. Auslöser ist das am 3.11.2006 veröffentliche Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Immobilien- und Wohnungsverwalter, Wohnungsgesellschaften und auch Eigentümer mit Vermietungsbestand müssen nun ihre Abrechnungen umstellen und Bescheinigungen erstellen. Fachwissen ist gefragt. Dabei ist die Frage, ab wann die neuen Bestimmungen zu berücksichtigen sind, noch am einfachsten zu beantworten. Es geht darum, wie berücksichtigungsfähige Rechnungen aussehen müssen, was berechnet und aufgeschlüsselt wird und welche Anforderungen die Bescheinigung erfüllen muss, die vom Finanzamt anerkannt wird. Das vorliegende Heft wendet sich an Praktiker, die bei ihrer Arbeit zuverlässige Informationen brauchen. Übersichtlich werden die wichtigen Aspekte und Probleme dargestellt, die rechtlichen Belange erläutert und viele praktische Hinweise, Muster und Tipps gegeben – ein unverzichtbarer Praxis-Ratgeber.
Wer sich zum ersten Mal eine Eigentumswohnung kauft, ist möglicherweise überrascht vom Umfang der gesetzlichen Regelungen. Langjährige Wohnungseigentümer wissen, dass die zunächst unübersichtlich wirkenden Vorgaben einen guten Grund haben: Sie regeln das Zusammenleben in der Gemeinschaft und minimieren Auseinandersetzungen. Der Verwalter ist für alle ein wichtiger Ansprechpartner. Er setzt um, was die Gemeinschaft beschließt und führt deren Aufträge aus. Damit die Kommunikation gut klappt, alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden und eine Kontrolle besteht, kann die Gemeinschaft dem Verwalter einen Verwaltungsbeirat zur Seite stellen, der aus gewählten Miteigentümern besteht und den Verwalter berät und unterstützt. In Deutschland gibt es mehr als 250.000 Beiräte. Zwischen Aufwand und Engagement dieser ehrenamtlichen Aufgabe und den teilweise recht hohen Haftungsrisiken besteht oft eine erhebliche Diskrepanz. Verwaltungsbeiräte sind „einfache Miteigentümer“ und kommen häufig überraschend an ihr Amt. Manche fragen sich erst dann: Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten sind mit dem Amt verbunden? Was ist zu tun? Wer ehrenamtlich ohne Lohn arbeitet, wird doch wohl kein Haftungsrisiko eingehen?