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Michael Grimberg

    Kommunalhaushaltsrecht Sachsen-Anhalt
    Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt
    Kommunales Haushaltsrecht Sachsen-Anhalt
    Kosten- und Leistungsrechnung in Kommunen
    Analyse des kommunalen Jahresabschlusses
    Grundlagen des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung
    • 2018

      Grundlage des Kommentars zum Kommunalabgabenrecht im Bundesland Sachsen-Anhalt ist das Kommunalabgabengesetz des Landes aus dem Jahr 1996, bei dem die Änderungshistorie nachvollzogen wurde. Die ca. 500 landesrechtlichen Urteile und Beschlüsse zum Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg und der Verwaltungsgerichte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau ab dem Jahr 1996 wurden nachvollzogen und bei rele-vantem Bedarf eingearbeitet. Alle aufgeführten Urteile und Beschlüsse des Oberver-waltungsgerichtes und der Verwaltungsgerichte sind in vollem Wortlaut in der juris-Datenbank nachzulesen. Die Literatur in Fachbüchern und Fachzeitschriften ab dem Jahr 1996 wurde aufgelistet, soweit es sich um relevante Beiträge handelt, auch vor diesem Jahr.

      Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt
    • 2018

      Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Sachsen-Anhalt inzwischen in allen Kommunen von der zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellungsform umgestellt worden. Durch Zielvorgaben für die kommunalen Dienstleistungen anstatt der herkömmlichen Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen ergibt sich eine bessere Steuerung der Prozesse in den kommunalen Haushalten. Der vorliegende Kompakt-Kommentar „Kommunalhaushaltsrecht Sachsen-Anhalt“ gibt Hilfestellungen bei der Einarbeitung in die Thematik des Haushalts- und Rechnungswesens im kommunalen Bereich, zeigt Lösungsmöglichkeiten mit Buchungsbeispielen für die Umsetzung in der kommunalen Praxis auf. Der Kommentar ist damit eine sichere Arbeitshilfe für die kommunale Praxis und die Ausbildung bzw. Fortbildung in den Kommunalverwaltungen, für kommunale Unternehmen, Anwälte sowie für kommunale Mandatsträger. Dr. Michael Grimberg, Oberregierungsrat (Dipl. Kom., Dipl. Verwaltungswirt), hat seine langjährigen Erfahrungen als Hochschuldozent für die Studienfächer Öffentliche Finanzwirtschaft und Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich der Hochschule Harz sowie als Kämmerer und Werkleiter in den Kommentar eingebracht.

      Kommunalhaushaltsrecht Sachsen-Anhalt
    • 2014

      Dieses Buch der Fallübungen für das staatliche und kommunale Haushalts- und Rechnungswesen soll den Studierenden helfen, die umfangreichen Inhalte der öffentlichen Finanzwirtschaft besser zu verstehen. Dazu sind im Buch Fallgestaltungen zur Aufstellungsphase und Ausführungsphase des Haushaltes im staatlichen und kommunalen Bereich ausgewiesen. Neben der Aufstellung von Kapiteln zum staatlichen Haushalt und Teilergebnis- bzw. Teilfinanzplänen zum neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen werden Fallübungen zum Steuerrecht, Beitragsrecht, Mehrbedarf in der Haushaltsplanausführung und Nachtragshaushaltsplan aufgezeigt. Die Fallgestaltungen orientieren sich teilweise an Klausuren, die am Fachbereich Verwaltungswissenschaften an der Hochschule Harz im Fachgebiet der öffentlichen Finanzwirtschaft gestellt wurden. Dabei wurde in den meisten Fällen von den Rechtsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt ausgegangen, die aber überwiegend den gesetzlichen Regelungen in den anderen Bundesländern entsprechen.

      Staatliches und Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
    • 2011

      Die Modularisierung von Studiengängen in der deutschen Hochschullandschaft führte vielfach dazu, dass in verwaltungswissenschaftlichen Studiengängen die bei-den Fachgebiete der kaufmännischen Buchführung (Doppik) sowie der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in einem Modul mit zwei entsprechenden Units des exter-nen und internen Rechnungswesens zusammengefasst wurden. Gegenstand des vorliegenden Lehrbuches ist eine einführende und an der Verwal-tungspraxis ausgerichtete Darstellung sowohl des externen als auch des internen Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung. Das Rechnungswesen in den öf-fentlichen Verwaltungen ist in der Landesgesetzgebung verankert, so dass die Ver-fasser in erster Linie die rechtlichen Normierungen des Landes Sachsen-Anhalt auf-greifen. Das vorliegende Lehrbuch zu den Grundlagen der kaufmännischen Buchführung (Doppik) sowie der Kosten- und Leistungsrechnung in den öffentlichen Verwaltungen ist in erster Linie adressiert an Studierende der Verwaltungswissenschaften an Hoch-schulen und TeilnehmerInnen der Aus- und Fortbildung an Studieninstituten.

      Grundlagen des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung
    • 2011

      Die Schriften zur angewandten Verwaltungsforschung informieren regelmäßig über aktuelle Themen in den Verwaltungswissenschaften. Der fünfzehnte Band der Reihe des An-Instituts PubliCConsult – Institut für Verwaltungsmanagement e. V. behandelt die Reform des staatlichen Haushaltswesens. Eine der größten Herausforderungen wird die Umsetzung der „Schuldenbremse“ sein, die die Kreditaufnahme stark einschränkt und erheblichen Einfluss auf die Haushaltsführung der Ressorts hat. Um den steigenden Anforderungen der Bürger gerecht zu werden, sind neue Wege der Haushaltssteuerung und ein effizienter Einsatz der Mittel erforderlich. Die Justiz hat mit der Einführung der „Outputorientierten Budgetierung“ einen möglichen Weg beschritten. Seit 2007 wird schrittweise eine auf Kostenrechnungsdaten basierende Budgetierung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt. Budgets werden geplant und flexibel bewirtschaftet, um die Justizdienstleistungen für die Bürger zu gewährleisten. Mehr Eigenverantwortung und Flexibilität, verbunden mit wirksamen Controllinginstrumenten, erleichtern die Steuerung der Justiz auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen. Der Band zeigt, dass die Justiz ökonomische Herausforderungen annehmen und Lösungen bieten kann. Er könnte wegweisend für alle Ministerien des Landes und darüber hinaus sein.

      Reform des staatlichen Haushaltswesens
    • 2011

      Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts wird das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Sachsen-Anhalt bis 2013 von einer zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellungsform umgestellt. Zielvorgaben für kommunale Dienstleistungen ersetzen die herkömmlichen Ausgabeermächtigungen und ermöglichen eine bessere Steuerung der Haushaltsprozesse. Die Landesregierung hat, gemäß dem gesetzlichen Evaluierungsauftrag, die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik novelliert, nachdem bereits Änderungen in der Gemeindeordnung zum 1.3.2011 vorgenommen wurden. Der vorliegende Kompakt-Kommentar bietet Hilfestellungen zur Einarbeitung in das neue Haushalts- und Rechnungswesen und zeigt Lösungsmöglichkeiten für die praktische Umsetzung auf. Sachsen-Anhalt verfolgt mit dem „Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens“ einen konsequenten Weg zu einem doppischen System für die Kommunalverwaltungen. Der Kommentar ist eine wertvolle Arbeitshilfe für die kommunale Praxis sowie für Ausbildung und Fortbildung in Kommunalverwaltungen, Hochschulen, Studieninstituten, kommunalen Unternehmen, Anwälten und Mandatsträgern. Der Verfasser, Oberregierungsrat Dr. Michael Grimberg, bringt seine langjährigen Erfahrungen als Hochschuldozent und Kämmerer in diesen Kommentar ein.

      Gemeindehaushaltsrecht Sachsen-Anhalt
    • 2009

      Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements transformiert das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von einer zahlungsorientierten zu einer ressourcenorientierten Darstellung. Dies ermöglicht eine bessere Steuerung der Kommunalverwaltungen durch die Festlegung von Zielen für kommunale Dienstleistungen (Outputsteuerung) anstelle der traditionellen Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung). Sachsen-Anhalt hat mit dem entsprechenden Gesetz einen konsequenten Weg zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungssystem für die Kommunen eingeschlagen, das ab dem 01.01.2006 gilt. Die Übergangsphase von der kameralistischen zur doppischen Haushaltsführung soll bis Ende 2012 abgeschlossen sein. Einige Kommunen in Sachsen-Anhalt haben bereits auf das neue System umgestellt, was die Notwendigkeit mit sich bringt, für jedes Haushaltsjahr den Jahresabschluss nach dem Drei-Komponenten-Modell (Vermögensrechnung, Finanzrechnung, Ergebnisrechnung) zu erstellen. Zur Analyse der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ist der Einsatz von Kennzahlen erforderlich, die auf betriebswirtschaftlicher Literatur basieren. Mit der zunehmenden Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem neuen System wird umfangreiches Zahlenmaterial für interkommunale Vergleiche verfügbar sein. Der Aufbau eines Kennzahlen-Sets für Sachsen-Anhalt könnte eine Bewertung der Haushalte und der wirtschaftlichen Lage jeder Kommune ermöglichen, wobei die Anwendbarkeit dieser Kennzah

      Analyse des kommunalen Jahresabschlusses
    • 2009

      Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat mit dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens einen Übergang zu einem doppischen System für die kommunalen Verwaltungen eingeleitet, der bis Ende 2012 abgeschlossen sein soll. Die Kommunen sind verpflichtet, ihre Haushaltssatzung, die vom Gemeinderat beschlossen wurde, der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Dies ermöglicht der Behörde, die Haushaltswirtschaft und deren Entwicklung zu prüfen und sicherzustellen, dass die Satzung geltendem Recht entspricht. Im Fokus der Prüfung stehen die wirtschaftliche Lage der Kommune und der Haushaltsausgleich. Zudem können die Haushaltssatzungen Kredite für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen enthalten, die ebenfalls genehmigt werden müssen. Die Einführung des neuen Systems bringt neue Beurteilungskriterien für die Genehmigung und mögliche Beanstandung der Haushaltssatzungen mit sich, was auch Anforderungen an den Prüfbericht verändert. Eine Eröffnungsbilanz ist von jeder Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres aufzustellen, um die ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten. Dieses Fachbuch zielt darauf ab, die Anforderungen an die Haushaltssatzungen darzustellen und die neuen Prüfberichte zu erläutern. Zudem wird die Aussagefähigkeit der Rechnungskomponenten hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage der Kommune untersucht, wobei insbesondere Ergebniskennzahlen zur Analyse des Haushaltsplans vorgestellt werden.

      Der Prüfbericht der Kommunalaufsicht nach dem NKHR