Marietta Auer Bücher






- Zur Aktualität der Privatrechtstheorie Adolf Reinachs- 50 Seiten
- 2 Lesestunden
 
- Zum Erkenntnisziel der Rechtstheorie- Philosophische Grundlagen multidisziplinärer Rechtswissenschaft - Rechtstheorie wird oft als analytische Nebendisziplin der Rechtsphilosophie beschrieben. Die aktuelle Rechtstheorie hat sich von diesem historisch begründeten Ausgangspunkt jedoch gelöst und bedarf daher der wissenschaftstheoretischen Neuverortung. Marietta Auer argumentiert, dass die aktuelle Rechtstheorie als fachübergreifende Ressource multidisziplinärer Erneuerung der Rechtswissenschaft anhand geistes-, sozial- und naturwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse fungiert, die weit über die analytische Rechtsphilosophie hinausweisen, aber dennoch auf philosophische Grundlagen angewiesen bleiben. Rechtstheorie lässt sich daher als philosophische Theorie multidisziplinärer Rechtswissenschaft definieren. Marietta Auer lehrt Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie in Gießen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Ideengeschichte des Privatrechts, der interdisziplinären Privatrechtstheorie, des Europäischen Privatrechts sowie der vergleichenden Privatrechtsdogmatik. 
- Die „Eckpfeiler" für Studierende und Referendare sind ab Mai 2018 auf aktuellem Stand wieder da, u. a. mit folgenden Neuerungen: NEU: Verstärkter Einbau aktueller examensrelevanter Fragen NEU: Unterstützung beim Aufbau einer vielschichtigen juristischen Argumentation NEU: Einbau von Schemata zur besseren Veranschaulichung schwieriger Zusammenhänge, Strukturen und Hierarchien NEU: Wichtige Ergänzungen: u. a. neues Kapitel zum AGG NEU: Verständliche Berücksichtigung der wichtigsten Aspekte des Privatrechts der EU BEWÄHRT: Vermittlung von Grundlagenwissen und Verständnis für das System als solches durch Querschnittsbereiche, die im Gesetz verstreut geregelte, inhaltlich aber miteinander verbundene Rechtsinstitute im System und Zusammenhang erklären 
- Privatrechtsdogmatik im 21. Jahrhundert- Festschrift für Claus-Wilhelm Canaris zum 80. Geburtstag - 1294 Seiten
- 46 Lesestunden
 - Claus-Wilhelm Canaris zählt seit Jahrzehnten zu den wichtigsten deutschen Vertretern der Zivilrechtswissenschaft. Insbesondere den zivilrechtsdogmatischen Diskurs hat er national wie international maßgeblich mitgeprägt. Rund 60 hochrenommierte Zivilrechtslehrer aus dem In- und Ausland würdigen den Jubilar daher durch grundlegende, aktuelle Beiträge zur Zivilrechtsdogmatik. 
- Der privatrechtliche Diskurs der Moderne- 214 Seiten
- 8 Lesestunden
 - Die begrifflichen und systematischen Grundlagen unseres heutigen Verständnisses von Privatrecht wurden um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert geschaffen. Die ideengeschichtliche Entwicklung, die dahintersteckt, und deren Auswirkungen auf wiederkehrende Grundprobleme der Privatrechtstheorie, wie das Verhältnis zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht oder die Notwendigkeit materialer Wertungskorrekturen eines formalen Verständnisses von Privatautonomie, werden untersucht. Marietta Auer zeigt, dass die Entwicklung des modernen Privatrechts durch die Transformationslegende vom „liberalen“ Privatrechtsmodell des 19. Jahrhunderts hin zu einem zunehmend „sozialen“ Verständnis nur unzureichend beschrieben ist. Sie entwirft stattdessen eine soziologisch informierte Ideengeschichte des modernen Privatrechts und fordert einen Perspektivwechsel: Es wird nicht nach der Begründbarkeit, sondern nach den Voraussetzungen sozialer Wirksamkeit eines als normative Einheit auf der Grundlage von Privatautonomie konstruierten Privatrechts gefragt. Welche gesellschaftlichen Herausforderungen und Rechtfertigungsbedarfe begegnet das Rechtsdenken durch diese Konstruktion? Die faktische Kraft des Normativen, die das „liberale“ Privatrechtsmodell bis heute gegen Kritik immunisiert, wird ebenfalls thematisiert. Der Schlüssel zu einer Antwort liegt in der Ideengeschichte der Moderne seit der Wende zur Neuzeit. Das Werk wurde als eines der 'Juristische 
- Materialisierung, Flexibilisierung, Richterfreiheit- Generalklauseln im Spiegel der Antinomien des Privatrechtsdenkens - 262 Seiten
- 10 Lesestunden
 - Generalklauseln wie Treu und Glauben oder die Guten Sitten werden in der gegenwärtigen Privatrechtsdiskussion meist unter dem Aspekt ihrer näheren Konkretisierung behandelt, die ausgehend von den Grundsätzen der hergebrachten juristischen Methodenlehre auf die Ableitung präziserer, unmittelbar anwendbarer Rechtssätze gerichtet ist. Marietta Auer hinterfragt diesen Anspruch kritisch und zeigt, daß die Problematik der Generalklauseln nur von einem der herkömmlichen Methodenlehre übergeordneten rechtstheoretischen Blickwinkel, der die zwischen den Grundwertungen des Privatrechtsdenkens bestehenden Antinomien in ihrem historisch wandelbaren Spannungsverhältnis in den Mittelpunkt stellt, angemessen erfaßt werden kann. Auf dieser Grundlage erweist sich die Entwicklung der Generalklauseln während des 20. Jahrhunderts sowohl im deutschen als auch im amerikanischen Recht als Ausdruck der das gesamte Privatrechtsdenken prägenden Grundkonflikte zwischen Individualismus und Kollektivismus, Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit sowie zwischen Richterbindung und Richterfreiheit, von deren Berücksichtigung damit auch jede theoretische Behandlung der Generalklauselproblematik auszugehen hat. Ziel der Untersuchung ist damit ein Paradigmenwechsel in der Privatrechtstheorie, der über die Problematik der Generalklauseln hinaus von Bedeutung ist.