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Frank Saliger

    1. Januar 1964
    Rechtsstaatliches Strafrecht
    Münchner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes
    Radbruchsche Formel und Rechtsstaat
    Wirtschaftsstrafrecht
    Selbstbestimmung bis zuletzt
    Strafrecht der Medizin
    • Strafrecht der Medizin

      Handbuch für Wissenschaft und Praxis

      Zum WerkDas Strafrecht der Medizin befindet sich gegenwärtig in starker Bewegung. Während das klassische Arztstrafrecht um immer neue Fragestellungen erweitert wird, sehen sich Mediziner und Medizinerinnen auch in wirtschaftsstrafrechtlicher Hinsicht zunehmend Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt. Das Handbuch greift diesen Befund auf, indem es das Strafrecht der Medizin systematisch in den drei Teilen Arztstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Pharmastrafrecht entfaltet. Besonderes Augenmerk legt das Werk auf eine klare, praxisbezogene Darstellung des Stoffes und auf eine präzise Rekonstruktion der einschlägigen Rechtsprechung.Inhalt strafrechtliche Risiken aus ärztlicher Heilbehandlung und ärztlichen Eingriffen (ärztlicher Heileingriff, Fahrlässige Tötung, Unterlassene Hilfeleistung, Sterbehilfe, Schönheitsoperationen, Risiken der Fortpflanzungsmedizin und Gentechnik, Schwangerschaftsabbruch, Organtransplantation, Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse) wirtschaftsstrafrechtliche Risiken ärztlicher Berufstätigkeit (Betrug und Untreue im Gesundheitswesen, Korruption, strafbare Werbung, Compliance im Gesundheitswesen) Arzneimittel und Medizinprodukte (Pharmastrafrecht) (Verstöße gegen das AMG, MPG, TFG, BtMG) Vorteile auf einen Blick systematische Aufbereitung der relevanten Rechtsfragen des Medizinstrafrechts sorgfältige Darstellung und Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Rechtsentwicklung praxisbezogener Leitfaden namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Studierende, insbesondere der Schwerpunktbereiche Medizinrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Grundlagen des Rechts, Mediziner und Medizinerinnen, Medizinethiker und Medizinethikerinnen, Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen sowie Haftpflichtversicherer von Medizinern. Inhaltsverzeichnis Aus dem Inhalt: - strafrechtliche Risiken aus ärztlicher Heilbehandlung und ärztlichen Eingriffen (ärztlicher Heileingriff, Fahrlässige Tötung, Unterlassene Hilfeleistung, Sterbehilfe, Schönheitsoperationen, Risiken der Fortpflanzungsmedizin und Gentechnik, Schwangerschaftsabbruch, Organtransplantation, Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse) - wirtschaftsstrafrechtliche Risiken ärztlicher Berufstätigkeit (Betrug und Untreue im Gesundheitswesen, Korruption, strafbare Werbung, Compliance im Gesundheitswesen) - Arzneimittel und Medizinprodukte (Pharmastrafrecht) (Verstöße gegen das AMG, MPG, TFG, BtMG)

      Strafrecht der Medizin
    • Selbstbestimmung bis zuletzt

      Rechtsgutachten zum Verbot organisierter Sterbehilfe

      • 324 Seiten
      • 12 Lesestunden

      Das Buch beleuchtet das kontroverse Thema der organisierten Freitodbegleitung in Deutschland, das im Widerspruch zu den seit über 150 Jahren bestehenden Traditionen des Suizids steht. Es wird die rechtliche und gesellschaftliche Dimension des Rechts auf Selbstbestimmung in Bezug auf das Lebensende untersucht. Dabei wird deutlich, wie die Legalisierung von Sterbehilfevereinen die ethischen und moralischen Debatten über den Tod und das Sterben in der modernen Gesellschaft herausfordert.

      Selbstbestimmung bis zuletzt
    • Die Neuerscheinung: Die handliche Sammlung enthält die wichtigsten Rechtstexte zum Wirtschaftsstrafrecht, wie sie insbesondere in der universitären Schwerpunktbereichsausbildung mit dieser thematischen Ausrichtung, aber auch von Strafverteidigern benötigt werden. Ihre Systematik folgt dem Themenkatalog des § 74c GVG. Neuartig an diesem Konzept ist, dass die Vorschriften im vollständigen Wortlaut und Sinngehalt auf einen Blick zugänglich gemacht werden, da der Haupttext der Gesetzessammlung die einschlägige Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitennorm enthält und die dort in Bezug genommenen Vorschriften in (akzessorischen) Fußnoten hinzufügt sind.

      Wirtschaftsstrafrecht
    • Der Münchner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes legt in der aktuellen Debatte um die Reform der Verbandssanktionierung einen Gesetzesvorschlag mit Augenmaß vor. Anders als der im August 2019 veröffentlichte Referentenentwurf des BMJV verfolgt der Münchner Entwurf eine strikt verhältnismäßige Sanktionierung von Verbänden. So sind kleine Verbände vom Anwendungsbereich ausgenommen, wird eine Verbandsverantwortlichkeit für Exzesstaten explizit ausgeschlossen und erfolgt die Verbandssanktionierung gestaffelt nach umsatzbezogenen Höchstgrenzen. Zur Schaffung von Anreizen für ein normkonformes Verhalten fixiert der Münchner Entwurf die Anforderungen an vor- und nachtatlicher Verbands-Compliance, die zu einer Privilegierung bei Verfolgung und Sanktionierung führen können. Zudem regelt er die internen Untersuchungen in einem eigenen Kapitel mit erweitertem Beschlagnahmeschutz. Die Autoren befassen sich seit Jahrzehnten als Wissenschaftler oder Praktiker mit dem Wirtschaftsstrafrecht.

      Münchner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes
    • Rechtsstaatliches Strafrecht

      Festschrift für Ulfrid Neumann zum 70. Geburtstag

      Die Festschrift ehrt den bekannten Rechtsphilosophen und Strafrechtler Ulfrid Neumann, dessen Hauptwirkungsstätte das Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main ist. Das von seinem Schüler Frank Saliger herausgegebene Werk wird von zahlreichen Weggefährten unterstützt. Es vereint über 100 Beiträge namhafter in- und ausländischer Strafrechtslehrer und Rechtswissenschaftler, die auf vielfältige Weise mit dem zu Ehrenden in Berührung gekommen sind. Im Mittelpunkt stehen jene Themen, mit denen sich auch Ulfrid Neumann immer wieder intensiv befasst hat, namentlich aus den Bereichen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, dem Allgemeinen und Besonderen Teil des deutschen Strafrechts sowie aus dem Strafprozessrecht. Die Festschrift vermittelt ein facettenreiches Bild auf das beeindruckende wissenschaftliche Werk eines der bedeutendsten Strafrechtslehrer unserer Zeit.

      Rechtsstaatliches Strafrecht
    • Neutralisiertes Strafrecht

      Zum 10-jährigen Bestehen der Anwendungssperre zur Strafvorschrift der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen (§ 284 StGB) durch private, im EU-Ausland lizensierte Sportwettenanbieter, insbesondere im Hinblick auf Online-Casinospiele

      Die Studie behandelt die Frage, ob sich die Verantwortlichen bei EU-lizensierten Anbietern von Online-Casinospielen ohne inländische Erlaubnis wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glückspiels gemäß § 284 StGB strafbar machen. Die Antwort auf diese Frage richtet sich danach, wie man die Unrechtsstruktur der Strafnorm interpretiert. Versteht man die Strafnorm zutreffend verwaltungsrechtsakzessorisch, so wird ihre Anwendung abhängig von der Unionrechts- und Verfassungskonformität des nationalen Glücksspielverwaltungsrechts. Da die Unionsrechtskonformität des Verbots von Online-Casinos nach deutschem Glücksspielverwaltungsrecht derzeit unklar ist, ist § 284 StGB seit 2006 auf EU-lizensierte Anbieter von Online-Casinos nicht anwendbar. Ein derart neutralisiertes Strafrecht wird dann problematisch, wenn es wie § 284 StGB zur Dauererscheinung avanciert. Die Studie wendet sich an alle, die an Fragen des Glücksspielrechts interessiert sind, sowie an Strafjuristen und Rechtswissenschaftler.

      Neutralisiertes Strafrecht
    • Das Werk bietet einen kompakten Überblick über den Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs Umweltstrafrecht und enthält zahlreiche Beispielsfälle mit ausführlichen Lösungen sowie einen großen Übungsfall. Es berücksichtigt aktuelle Neuerungen in der Gesetzgebung, insbesondere die europäische Umweltstrafrechtsrichtlinie von 2008, die diesem dynamischen Rechtsgebiet zu neuer Bedeutung verhalf. Seit der Einführung der Schwerpunktbereichsprüfung an vielen Universitäten existieren spezielle Schwerpunktbereiche zum Umweltstrafrecht, und dieses Buch ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Prüfungsvorbereitung. Es eignet sich auch für Referendare, die während ihrer Stationsausbildung mit umweltstrafrechtlichen Themen konfrontiert werden. Neben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie werden auch die Novellierungen einzelner Umweltgesetze nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches behandelt. Ein eigenes Kapitel widmet sich den strafprozessualen Problemen von Umweltstrafsachen. Der Autor, Prof. Dr. Frank Saliger, ist Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg und hat sich durch seine Kommentierungen zum Umweltstrafrecht einen Namen gemacht. Die Zielgruppe umfasst Studierende der Rechtswissenschaften sowie Rechtsreferendare.

      Umweltstrafrecht
    • Parteiengesetz und Strafrecht

      Zur Strafbarkeit von Verstößen gegen das Parteiengesetz insbesondere wegen Untreue gemäß § 266 StGB

      • 744 Seiten
      • 27 Lesestunden

      Die Parteienfinanzierungsskandale der letzten Jahre, von Kohl über Hessen-CDU und Kölner SPD bis hin zum Fall Möllemann, haben das Parteiengesetz in den Focus von Politik, Rechtspraxis und Rechtswissenschaft gerückt. Insbesondere die Strafjustiz mußte und muß in mehreren Verfahren klären, ob sich die Beteiligten strafbar gemacht haben. Der Gesetzgeber hat auf die Affären 2002 mit der Novellierung des Parteiengesetzes reagiert. Unter anderem hat er zum ersten Mal in der Geschichte des Parteiengesetzes Strafvorschriften aufgenommen. Frank Saliger untersucht erstmals monographisch die Frage, ob und inwieweit sich Personen, die gegen das Parteiengesetz verstoßen, strafbar machen können. Prüfungsgegenstand ist das alte und das neue Recht. Im Zentrum stehen die Strafvorschrift der Untreue (§ 266 StGB) und die neuen Strafvorschriften des Parteiengesetzes (§ 31 d). Zugleich wird zu zahlreichen öffentlich-rechtlichen Streitfragen Stellung bezogen. Der Verfasser verficht die These, daß zum Schutz der Parteien und zur Wahrung der Normen des Parteiengesetzes auch das Strafrecht einen Beitrag leisten kann.

      Parteiengesetz und Strafrecht