Deutschsprachige Juristen denken bei Langzeitverträgen meist an das Dauerschuldverhältnis, für dessen Definition die Literatur allerdings auch nach gut 100 Jahren keinen Konsens hervorgebracht hat. Während meist die Systematisierung im Vordergrund stand, wurde nur selten untersucht, welche Probleme einer gemeinsamen Systematisierung überhaupt bedürfen. Dazu soll dieses Buch einen Beitrag leisten. Auf den reichhaltigen Erkenntnissen der ökonomischen Literatur aufbauend werden fünf Problemfelder des geltenden Rechts vertieft untersucht. Diese haben für Langzeitverträge exemplarische Bedeutung: Treuepflichten, Zulässigkeit und Grenzen ewiger Vertragsverhältnisse, Geschäftsgrundlage (Vertragsgestaltung, Risikoverteilung, Nachverhandlung), Kündigung aus wichtigem Grund und Vertragsstrafen. Rechtsvergleichende Ausblicke zum neuen französischen Schuldrecht und zum englischen Recht ergänzen die Untersuchung.
Walter Doralt Reihenfolge der Bücher




- 2018
- 2005
Abschlussprüfer werden mehr und mehr mit Haftungsfragen konfrontiert. In den letzten Jahren sind die Schadenssummen und Versicherungsprämien stark angestiegen. Das vorliegende Werk enthält die aktuellste und umfassendste Darstellung zur Haftung der Abschlussprüfer nach österreichischem Recht. Schwerpunkte: - Haftung des Abschlussprüfers gegenüber der geprüften Gesellschaft - Haftung des Abschlussprüfers gegenüber verbundenen Unternehmen - Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten - Amtshaftung für den Bankprüfer - Versicherung der Abschlussprüfer - Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Ihr Nutzen: - Vollständige Übersicht der Fachliteratur - Höchste Aktualität - Klare Gliederung und leichte Verständlichkeit - Alle OGH-Entscheidungen zur Abschlussprüferhaftung und deren Folgen für die Praxis - Die jüngsten Entwicklungen in der wissenschaftlichen Diskussion - Reformvorschläge und Rechtspolitik. Das Werk wurde mit dem Wolf Theiss Award 2005 ausgezeichnet, der für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten zum österreichischen und europäischen oder internationalen Wirtschaftsrecht vergeben wird.