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Jakob Fortunat Stagl

    1. Januar 1971
    Der Wortlaut als Grenze der Auslegung von Testamenten
    Geltung und Transparenz Allgemeiner Geschäfts- und Versicherungsbedingungen (nach österreichischem Recht)
    Der Tempel der Gerechtigkeit
    Favor dotis
    • Favor dotis

      Die Privilegierung der Mitgift im System des römischen Rechts. Überarb. Habil.-Schr.

      • 386 Seiten
      • 14 Lesestunden

      Favor dotis meint die Tendenz der klassischen Juristen, "anomalisches Recht" (SAVIGNY) in Kauf zu nehmen, um Mitgiften nach Möglichkeit zu privilegieren. Stagl zeigt, dass dieser Leitsatz der römischen Jurisprudenz aus der Lex Iulia et Papia Poppaea stammt und gleich dieser das Ziel hat, Kopfzahl, Niveau und Moral des römischen Volkes zu heben. Hiervon ausgehend analysiert Stagl die Wirkungsweise des favor dotis in einzelnen Entscheidungen der Juristen. Dabei zeigt sich, dass praktisch kein noch so eherner Grundsatz des römischen Rechts dem Momentum des favor dotis standhielt. Im dritten Teil der Arbeit geht es Stagl darum darzulegen, wie die Juristen mit diesem Systembruch umgingen. Es erweist sich, dass die Eigentumsverhältnisse an der Mitgift mit den herkömmlichen Kategorien nicht mehr zu erfassen sind und sich vollständig auch nur dann beschreiben lassen, wenn man die Mitgift als durch ius publicum überformt ansieht. Dementsprechend begreift Stagl den favor dotis als den 'effet utile' kaiserlicher Sozialpolitik im Gewande des Privatrechts. Solche Phänomene waren den Juristen keineswegs neu, wie das Militärtestament zeigt; sie wurden als ius singulare begriffen, also als ein Recht, das um der Verwirklichung politischer Ziele willen der ratio iuris widerspricht. Ziel dieser Kategorie war es, das herkömmliche, von den Juristen der Vernunft entsprechend geschaffene Recht vor der Willkür politischer Gesetzgebung zu bewahren.

      Favor dotis
    • Der Tempel der Gerechtigkeit

      Zur Morphologie und Hermeneutik der Pandekten

      Dieser Band präsentiert zunächst die Morphologie der 432 Titel der Pandekten als weitgehend rhetorisch komponiert, woraufhin diese Einsicht in eine systematische Hermeneutik übersetzt wird: die Titel der Pandekten sind – auch – systematisch auszulegen. Friedrich Bluhmes Massentheorie erscheint daher richtig, aber unvollständig und beweist nicht, dass das räumliche Nacheinander der die Titel ausmachenden Leges die unabsichtliche Folge des zeitlichen Nacheinanders des Exzerpierens ist. Es scheint vielmehr die absichtliche Folge eines Kompositionsbestrebens zu sein. Bei einer konsequenten Anwendung von Bluhmes eigener Methode käme man zu dem Ergebnis, dass etwa ein Viertel der Leges nicht dort alloziert sind, wo sie theoretisch stehen müssten. Durch diese ‚Versetzungen‘ werden semantische Systeme mit den umgebenden Stellen etabliert, indem die Kompilatoren mittels der Leittextmethode in einen textlichen Hauptstrang Nebenstränge einflechten.

      Der Tempel der Gerechtigkeit
    • Das erste Bestreben dieser Arbeit ist es, die in Österreich herrschende Meinung zu bekämpfen, Allgemeine Versicherungsbedingungen müßten trotz des § 5b österr. VersVG dem Kunden nicht ausgehändigt werden, um Bestandteil des Versicherungsvertrages zu werden. Zum anderen wendet sich die Arbeit gegen die in Österreich herrschende Meinung, daß die geltungserhaltende Reduktion von Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen generell zulässig sei. Um die eigene Auffassung mit der nötigen Gründlichkeit darlegen zu können, geht die Arbeit in einem ersten theoretischen Teil auf die in Österreich seit langem nicht mehr behandelten Grundlagen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Die Arbeit ist nach österreichischem Recht geschrieben, nimmt aber auf die Rechtslage in Deutschland eingehend Bezug. Lebenslauf Dr. Jakob Fortunat Stagl 1971 geboren in Salzburg; Abitur am Aloisiuskolleg in Bonn-Bad Godesberg 1991; 1992-1998 Studium der Rechtswissenschaften in Salzburg, Heidelberg und Freiburg i. Br.; dort 1. juristisches Staatsexamen; 1998-2000 Geschäftsführender Sekretär der Gesellschaft für Rechtsvergleichung; 2001 Promotion in Freiburg i. Br. unter der Leitung von Prof. Dr. Gerhard Hohloch; 2000-2002 Rechtsreferendar in Berlin; dort 2. juristisches Staatsexamen; 2003-2004 Universitätsassistent in Salzburg; Mai 2004 bis jetzt Wissenschaftlicher Assistent in Münster und Bonn.

      Geltung und Transparenz Allgemeiner Geschäfts- und Versicherungsbedingungen (nach österreichischem Recht)