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Bookbot

Simone Janssen

    Die Regelungen der Umweltabgaben im Entwurf der Unabhängigen Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch (UGB-KomE)
    Die Reenergize-Formel
    • Sie wünschen sich mehr Energie und ein besseres Lebensgefühl? In diesem Buch verraten Dr. Simone Janßen und Niklas Hobacher, warum viele von uns sich danach sehnen und wie wir dieses Ziel erreichen können. »Sie sind als Gewinner geboren – mit allem Notwendigen ausgestattet und im Laufe der menschlichen Entwicklungsgeschichte optimiert, um in dieser Welt zu überleben und erfolgreich zu sein. Fühlt sich nicht immer so an? Übersehen wir da vielleicht etwas?« Eigentlich hat die Evolution uns Menschen mit allem ausgestattet, was wir brauchen: einem gut regulierten Stoffwechsel, Anpassungsfähigkeit und Widerstandskraft. Dennoch klagen immer mehr von uns über Stress, Schlafmangel, Übergewicht und Antriebslosigkeit. Wie es dazu kommt, dass wir immer häufiger an Zivilisationskrankheiten leiden, und wie wir wieder zurück in ein glückliches, gesundes und energiegeladenes Leben finden, ohne unser Smartphone wegschmeißen oder gar als Eremiten im Wald leben zu müssen, erklären Dr. Simone Janßen und Niklas Hobacher auf unterhaltsame und informative Art. Sie liefern Antworten auf brennende aktuelle Fragen und schaffen ein Verständnis für die Ursachen der Probleme. Und das Wichtigste: Sie, liebe Leser*innen, bekommen einfache, effektive Lösungsvorschläge für mehr Glück und Energie.

      Die Reenergize-Formel
    • Die Arbeit untersucht die Einnahmen- und Ausgabenseite der im Entwurf der Unabhängigen Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch (UGB-KomE) geregelten Umweltabgaben. Aufgrund ihrer konkreten Ausgestaltung in § 190 Abs. 1 UGB-KomE handelt es sich um – mit dem Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht konform gehende – Verbrauchsteuern in Form einer Zwecksteuer. Die Verwendung des Abgabenaufkommens gemäß § 194 Abs. 1 Satz 1 UGB-KomE erfolgt als Subvention. Dabei deckt sich der, aus völkerrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Regelungen herausgearbeitet Subventionsbegriff nicht mit der Legaldefinition des § 196 Abs. 2 UGB-KomE, womit sich für letztere eine Auslegung bzw. Klarstellung empfiehlt. Hinsichtlich einzelner Subventionsmaßnahmen ergeben sich prozentuale und zeitliche Beschränkungen.

      Die Regelungen der Umweltabgaben im Entwurf der Unabhängigen Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch (UGB-KomE)