Alternativität spielt im Bürgerlichen Recht eine besondere Rolle. Im Gesetz findet sich die Wahlschuld (obligatio alternativa). Bekannt sind auch die Ersetzungsbefugnis (facultas alternativa) sowie die elektive Konkurrenz von Rechten, die zurückgeführt werden kann auf den gemeinrechtlichen „elektiven“ oder „alternativen Klagenconcurs“. In welchem Verhältnis diese Rechtsfiguren zueinander stehen und welches ihre besonderen Kennzeichen sind, darüber herrscht verbreitet Streit. Zum Teil besteht große Unsicherheit im Umgang mit ihnen. Volker Wiese widmet sich der „Alternativität in Schuldverhältnissen“ in seiner gesamten Breite. Er ordnet sie in ihren historischen und internationalen Kontext ein, leuchtet ihren dogmatischen Hintergrund aus, passt sie neu in das System der gesetzlichen Regelungen ein und klärt ihren prozessualen Zusammenhang auf.
Volker Wiese Reihenfolge der Bücher



- 2017
- 2014
Gott fuhrt mich in die Weite. Diese befreiende Erfahrung Konig Davids kann und soll christlicher Glaube teilen. Wer dem Gott der Bibel begegnet, lebt und atmet auf. Zentrales Thema ist dabei die Botschaft vom Kreuz Jesu, wobei das Kreuz nicht nur der Ort ist, an dem unser Schuldproblem gelost wird, es ist vielmehr der Ort, wo unsere tiefste Sehnsucht nach Gott gestillt wird, weil wir ihm in seiner konsequentesten Liebe und seiner Leidenschaft fur das Leben begegnen. Gott gibt uns Zukunft. Wie sieht diese Zukunft aus? Was konnen wir uber Himmel und Holle glauben und was nicht? Was bedeutet das Gericht Gottes im Horizont des Erlosungshandelns Jesu? Fur wen gibt es Hoffnung auf ewiges Leben und fur wen vielleicht auch nicht? Auf all diese Fragen gibt es in der Christenheit sehr unterschiedliche Antworten, dazu kommen Angst, Enge und Einseitigkeit. Der Autor mochte einen Beitrag dazu leisten, an der Bibel, am Buch des Lebens, das Leben neu zu lernen und unter einem offenen Himmel fur eine neue Hoffnung werben - Hoffnung fur das eigene Leben, fur die Welt, in der wir leben und fur die Menschen, die wir lieben. Gott fuhrt mich hinaus ins Weite, denn er hat Freude an mir!
- 2005
Weltweit wird das Internationale Sachenrecht von dem Grundsatz beherrscht, dass Rechte an einer Sache dem Recht des Staates unterliegen, in dem sich die Sache in dem für die Anknüpfung maßgeblichen Zeitpunkt befindet (sog. lex rei sitae -Regel). Insbesondere der zunehmende Schmuggel von Kulturgütern hat in diesem Bereich in jüngster Zeit zu einem Überdenken dieses Grundsatzes geführt. Befürwortet wird, die kulturelle und rechtliche Verknüpfung eines Kulturguts mit seinem Herkunftsland stärker zu betonen (sog. lex originis -Regel). Volker Wiese beschreibt, welchen Einfluss die europäische Richtlinie 93/7/EWG über die Restitution illegal verbrachter Kulturgüter, die eingehend vorgestellt wird, auf das Internationale Sachenrecht der Kulturgüter genommen hat. Starkes Gewicht legt er dabei auf die Grenzen einer möglichen Einflussnahme. Diese Grenzen, die sich etwa aus der europäischen Eigentumsgarantie und der Warenverkehrsfreiheit ergeben, sind kaum zuvor beschrieben worden. Die Ergebnisse der Untersuchung stehen deshalb zum Teil im Widerspruch zur derzeit herrschenden Meinung. Schließlich vertritt der Autor die These, dass der deutsche Gesetzgeber diese Auswirkungen verkannt und die Richtlinie fehlerhaft umgesetzt hat. Abschließend weist er auf die Bedeutung dieser fehlerhaften Umsetzung für einen möglichen Beitritt Deutschlands zur UNESCO-Konvention von 1970 hin.