Einheitsrecht für internationale Forderungsabtretungen
UN-Abtretungsübereinkommen, UNIDROIT-Factoringübereinkommen, PECL, UNIDROIT-Principles
Abtretungen von Geldforderungen sind eine wichtige Finanzierungsquelle für Unternehmen. Innovative Finanzierungsformen wie Factoring, Forfaiting und Securitisation beruhen zunehmend auf internationalen Forderungsabtretungen. Diese internationalen Abtretungen bringen jedoch Risiken mit sich, insbesondere hinsichtlich des anwendbaren Rechts und der Voraussetzungen für eine wirksame Abtretung, was oft die Finanzierungsvorhaben erschwert oder verteuert. Um diese Risiken zu mindern, wurden das UN-Abtretungsübereinkommen und das UNIDROIT-Factoringübereinkommen entwickelt, die einheitliche Rechtsvorschriften für internationale Forderungsabtretungen bereitstellen und deren Durchführung erleichtern sollen. Claudia Rudolf analysiert kritisch diese Übereinkommen und untersucht, welches von ihnen in Bezug auf spezifische Sachfragen eine höhere Rechtsvereinheitlichung bietet und welche Lösungen im Hinblick auf Schuldnerschutz und die Interessen der beteiligten Parteien angemessen sind. Darüber hinaus behandelt sie die Abtretungsvorschriften der Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts (PECL) und der UNIDROIT-Grundsätze für internationale Handelsverträge und vergleicht diese mit den Bestimmungen der UN- und UNIDROIT-Übereinkommen. Auch die kollisionsrechtlichen Vorschriften des UN-Abtretungsübereinkommens sowie Art. 12 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens (EVÜ) werden in die Analyse einbezogen.
