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Ralf Alleweldt

    Human rights abuses in the contemporary world
    Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit
    Schutz vor Abschiebung bei drohender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
    Möglichkeiten der Beschleunigung des Asylverfahrens
    • 2006

      Kaum ein Thema des deutschen Verfassungsrechts ist so ausführlich und gleichzeitig ergebnisarm diskutiert worden wie der Prüfungsumfang des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverfassungsbeschwerde. Das Verfassungsgericht agiert uneinheitlich nach schwer nachvollziehbaren Kriterien und sieht sich immer wieder Vorwürfen der Kompetenzüberschreitung ausgesetzt. Kritiker konnten bislang jedoch den zutreffenden Umfang der verfassungsgerichtlichen Befugnisse nicht in einem rechtsdogmatischen Modell beschreiben. Viele Stimmen behaupten die Unlösbarkeit des Problems, wobei jedoch allgemein angenommen wird, dass die verfassungsgerichtliche Kontrolle nicht einfach den Anforderungen des materiellen Grundrechtsschutzes folgen kann. Ralf Alleweldt untersucht die Gründe für diese Annahme und zeigt, dass sie auf brüchigen Prämissen beruht. Er zieht Verbindungen vom prozessualen Problem des Prüfungsumfangs zur materiellen Grundrechtsdogmatik. Die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung erklärt sich teilweise dadurch, dass die Verfassung je nach betroffener Grundrechtsdimension unterschiedliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen stellt. Nur in Teilbereichen ist begründbar, warum sich die Kontrolltätigkeit des Verfassungsgerichts von der materiellen Reichweite der Grundrechte lösen sollte. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor ein strukturiertes, interpretativ aus der Verfassung ableitbares und praxisbezogenes Modell der verfass

      Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit
    • 1996

      Schutz vor Abschiebung bei drohender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

      Refoulement-Verbote im Völkerrecht und im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 1 des Grundgesetzes

      Viele Staaten haben in den letzten Jahren die Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls verschärft. Dadurch gewinnen andere Normen, die der Rückführung in ein bestimmtes Land entgegenstehen können, an praktischer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Abschiebung bei drohender Folter oder Mißhandlung, das sich u. a. aus dem Folterverbot des Art. 3 EMRK und der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ableiten läßt. Die Arbeit stellt die Abschiebungsrelevanz dieser Normen ausführlich dar und zeigt, welche Bindungen materiell- und verfahrensrechtlicher Natur daraus zu folgern sind. Die Ausgestaltung der nach deutschem Verfahrensrecht gegebenen Rechtsbehelfe wird dargestellt und kritisiert. Außerdem werden die Möglichkeiten beschrieben, auf internationaler Ebene Rechtsschutz zu erlangen.

      Schutz vor Abschiebung bei drohender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe