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Judith Wyttenbach

    Grund- und Menschenrechtskonflikte zwischen Eltern, Kind und Staat
    Grundrechte
    • Dieses Lehrbuch vermittelt einen Überblick über die Grundrechte und deckt jene Gebiete ab, die im universitären Unterricht zum Pflichtstoff zählen. In einem ersten Teil werden die allgemeinen Grundrechtslehren dargestellt, nämlich die Entwicklung und die Quellen der Grundrechte, die Grundbegriffe der Grundrechtslehre, die Träger und der Schutzbereich der Grundrechte und ihre Durchsetzung; breiten Raum nimmt die Frage der Einschränkbarkeit der Grundrechte ein. Im zweiten Teil werden - ausgehend von den Grundrechtsgarantien der Bundesverfassung, aber mit Seitenblick auf die Garantien des internationalen Menschenrechtsschutzes - die einzelnen Grundrechtsgarantien dargestellt. Das Werk richtet sich vorab an Studierende; deshalb die zahlreichen Fallbeispiele, Originalzitate, Prüfprogramme und Übersichten. Es will aber auch der juristischen Praxis nützliche Dienste leisten.

      Grundrechte
    • Der im Jahre 1999 in die Bundesverfassung aufgenommene Kinderrechtsartikel (Art. 11 BV) räumt minderjährigen Kindern ausdrücklich einen Anspruch auf den Schutz ihrer Integrität und auf die Wahrung ihrer Rechte ein. Damit ist die bisherige Berechtigung des Staates zur Intervention im Interesse von Kindern zu einer expliziten Verpflichtung ausgeweitet worden. Daraus abzuleiten sind neue Aufgaben für den Staat. Und es stellt sich in der Praxis die Frage, wie weit diese staatlichen Pflichten bei der Durchsetzung der Rechte gehen können und sollen. Dieser und anderen Fragen widmet sich der vorliegende Band. Er untersucht, welche verfassungs- und menschenrechtliche Tragweite der Begriff des „Kindeswohls“ hat. Gestützt auf rechtshistorische und verfassungsvergleichende Untersuchungen sowie mit Hilfe einer eingehende Analyse der Rechtsentwicklung auf internationaler Ebene legt die Autorin ausführlich verschiedene Kategorien staatlicher Schutzpflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen dar. Damit zeigt sie das Potential – aber auch die Grenzen – des neuen Kinderrechtsartikels auf.

      Grund- und Menschenrechtskonflikte zwischen Eltern, Kind und Staat