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Jörg Scheinfeld

    1. Januar 1970
    Der Tatbegriff des § 24 StGB
    Der Kannibalen-Fall
    Organtransplantation und Strafrechtspaternalismus
    • Organtransplantation und Strafrechtspaternalismus

      Eine Analyse der strafbewehrten Spendebegrenzungen im deutschen Transplantationsrecht

      Das deutsche Recht kennt fürsorglich gemeinte Verbote, die den Bürger davor schützen sollen, sich selbst zu schädigen. In diesem Geiste agierend lässt sich der deutsche Gesetzgeber im Recht der Organtransplantation selbst von der dramatischen Organknappheit nicht abhalten, vollverantwortlichen Akteuren enge Grenzen für gesundheits- und lebensrettende Organspenden zu ziehen und Überschreitungen dieser Grenzen - auch wenn mit bester Absicht begangen - sogar zu bestrafen. Jörg Scheinfeld hinterfragt die Berechtigung dieser Strafnormen: de lege lata auf den Ebenen des Straf- und Verfassungsrechts sowie de lege ferenda auf dem Feld der Rechtsethik. Bezogen auf die Spende von Organen im engeren Sinn macht Jörg Scheinfeld die mit dem geltenden Strafrechtspaternalismus verfolgten Zwecke sichtbar und misst sie an den grundlegenden Prinzipien des Strafrechts.

      Organtransplantation und Strafrechtspaternalismus
    • Der Kannibalen-Fall

      Verfassungsrechtliche Einwände gegen die Einstufung als Mord und gegen die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

      • 89 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Der „Kannibalen-Fall“ ist höchst spektakulär. Er wirft aber auch eine Vielzahl dogmatischer und verfassungsrechtlicher Fragen auf, die sogar amerikanische Dozenten mit ihren Studenten diskutieren. Gefordert ist insbesondere, das bislang einzigartige Zusammentreffen von Sterbeverlangen des Opfers mit perverser Motivation und abscheulicher Begehungsweise des Täters ins rechte Verhältnis zu setzen. Jörg Scheinfeld begründet den Standpunkt, dass der Gesetzgeber die Einstufung als „Tötung auf Verlangen“ (§ 216 StGB) bindend vorgegeben hat. Darüber hinaus weist er nach, dass die Frankfurter Strafkammer mit der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat - sowie mehrfach gegen das Schuldprinzip. Aus dem Anschauungsfall entwickelt der Autor schließlich Grundsätze für die verfassungskonforme Auslegung und Anwendung aller subjektiven Mordmerkmale.

      Der Kannibalen-Fall