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Stefan Lunk

    Kollektives Arbeitsrecht II, Arbeitsgerichtliches Verfahren
    Kollektives Arbeitsrecht I
    Die Betriebsversammlung - das Mitgliederorgan des Belegschaftsverbandes
    AnwaltFormulare Arbeitsrecht
    Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht Bd. 4: Kollektives Arbeitsrecht II, Arbeitsgerichtsverfahren
    Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht Bd. 3: Kollektives Arbeitsrecht I
    • Die AnwaltFormulare Arbeitsrecht bieten essentielle Formulare für individuelles und kollektives Arbeitsrecht sowie Prozessrecht. Mit einem umfangreichen Klausel-ABC und über 140 Arbeitsvertragsklauseln deckt das Buch aktuelle Themen wie Datenschutz und Gesundheits-/Arbeitsschutz ab. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung.

      AnwaltFormulare Arbeitsrecht
    • Über die Rechtsnatur der Betriebsversammlung wird gestritten, seit es eine Betriebsverfassung gibt. Ging man bisher von der Bedeutungslosigkeit dieses Streites für die Lösung auftretender Rechtsprobleme aus, so belegt die vorliegende Arbeit anhand mehrerer Beispiele die Unrichtigkeit dieser Sichtweise. Ausgehend von der Erkenntnis, daß die Rechtsnatur der Belegschaft und die der Betriebsversammlung nur eine einheitliche Erklärung finden können, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit der Rechtsnatur von Belegschaft und Betriebsversammlung. Letztere ist demnach das Mitgliederorgan des Belegschaftsverbandes. Unter Zugrundelegung dieses Ergebnisses werden schließlich besondere Problemkreise wie die Teilnahmevergütung und -befugnis behandelt.

      Die Betriebsversammlung - das Mitgliederorgan des Belegschaftsverbandes
    • Zum Werk Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht auf rund 7.500 Seiten systematisch und fundiert. Das Werk bietet eine geschlossene Darstellung zum gesamten Arbeitsrecht. Band 3 enthält insbesondere - die Beschreibung von grenzüberschreitend organisierter Mitbestimmung auf europarechtlicher Grundlage - die Neuerungen im Tarifvertragsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung - Reichweite und Grenzen des Tarifvertrags Inhalt Drittes Buch. Kollektives Arbeitsrecht 1. Abschnitt. Zweck und Gestaltungsformen kollektiver Beteiligung 2. Abschnitt. Koalitionsfreiheit als Grundrecht der Arbeitsverfassung 3. Abschnitt. Koalitionsverbandsrecht 4. Abschnitt. Tarifvertragsrecht 5. Abschnitt. Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht 6. Abschnitt. Betriebsverfassungsrecht Vorteile auf einen Blick - umfassender Überblick über gesamte Rechtsprechung und Literatur - Lösungsvorschläge für komplexe Fallkonstellationen - praxisnahe und übersichtliche Darstellung Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die Aktualisierungen im Tarifvertragsgesetz unter Einbeziehung des neuen Tarifeinheitsgesetzes von Juli 2015 und der dazu ergangenen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von Juli 2017 sowie die Änderungen des BetrVG von April 2017 und Januar 2018. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Betriebsräte, Personalmanager.

      Kollektives Arbeitsrecht I
    • Zum Werk Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht erläutert das gesamte Arbeitsrecht auf rund 7.500 Seiten systematisch und fundiert. Das Werk bietet eine geschlossene Darstellung zum gesamten Arbeitsrecht. Band 4 enthält insbesondere - die Beteiligungsrechte des Betriebsrats unter Berücksichtigung europarechtlicher Fragestellungen - die Beschreibung von grenzüberschreitend organisierter Mitbestimmung auf europarechtlicher Grundlage - die Neuerungen beim Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sowie im Personalvertretungsrecht Inhalt Drittes Buch. Kollektives Arbeitsrecht 7. Abschnitt. Personalvertretungsrecht 8. Abschnitt. Mitarbeitervertretungsrecht 9. Abschnitt. Vertretung der Arbeitnehmer in Unternehmensorganen Viertes Buch. Arbeitsgerichtsbarkeit Vorteile auf einen Blick - umfassender Überblick über gesamte Rechtsprechung und Literatur - Lösungsvorschläge für komplexe Fallkonstellationen - praxisnahe und übersichtliche Darstellung Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Neuerungen im BetrVG zum 1. Januar 2018 sowie die Änderungen im ArbGG zum 1. Januar 2018. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Betriebsräte, Personalmanager.

      Kollektives Arbeitsrecht II, Arbeitsgerichtliches Verfahren