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Anatol Dutta

    1. Januar 1976
    Die Europäischen Güterrechtsverordnungen
    "Mehr Freiheit wagen" - Beiträge zur Emeritierung von Jürgen Basedow
    Die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet
    Islam und deutsche Familiengerichtsbarkeit
    Reform des deutschen Namensrechts
    Internationales Erbrecht
    • 2024

      Der Band deckt den Pflichtfachstoff für die beiden juristischen Staatsexamen zum Familienrecht ab. Behandelt werden die ehelichen Rechtsbeziehungen einschließlich des dazu gehörenden allgemeinen Vertrags- und Vermögensrechts, das Eltern-Kind-Verhältnis, das Güterrecht, der Vermögensausgleich sowie das Unterhaltsrecht. Erörtert wird außerdem das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Die 11. Auflage bringt das Studienbuch auf den Stand von Juni 2001. Eingehend berücksichtigt sind neben aktueller Rechtsprechung und Literatur vor allem die neuen Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Für Studenten und Referendare

      Familienrecht
    • 2023

      Im Auftrag des Unabhängigen Expertenkreises „Muslimfeindlichkeit“ beim Bundesministerium des Innern befasst sich die vorliegende, überwiegend explorative Studie mit der Frage, inwieweit die Religion des Islam oder die muslimische Religionszugehörigkeit in familiengerichtlichen Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland eine Rolle spielt. Den Hauptteil der Studie bildet eine Rechtsprechungsanalyse, die durch Interviews mit ausgewählten Familienrechtsanwälten ergänzt wird. Dabei wird nicht nur analysiert, auf welchen Ebenen der Entscheidungsfindung die Zugehörigkeit zur Religion des Islam eine Rolle spielt. Auch wird ein Augenmerk darauf gelegt, inwieweit sich Anhaltspunkte für eine skeptische oder gar ablehnende Haltung finden lassen, sodass eine Benachteiligung aufgrund der Religionszugehörigkeit vermutet werden könnte. Die vorliegende Studie hat eine wissenschaftlich wie methodisch herausfordernde Fragestellung zum Gegenstand. Einschlägige Untersuchungen zu dieser Thematik existieren bislang, soweit ersichtlich, noch nicht. Daher ist der Band unbedingt jedem zu empfehlen, der sich in Wissenschaft oder Praxis mit dieser Materie auseinandersetzen muss.

      Islam und deutsche Familiengerichtsbarkeit
    • 2023

      Die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet

      Überlegungen zu den so genannten "Spielerklagen"

      Vor den deutschen Zivilgerichten klagen zunehmend Spieler, die vor der weiteren Liberalisierung des Glücksspielrechts im Jahr 2021 an Glücksspielen im Internet teilgenommen haben. Sie fordern von Unternehmen, die solche Glücksspiele anbieten, die Rückzahlung geleisteter Spieleinsätze. Diese so genannten „Spielerklagen“ waren bisher unterschiedlich erfolgreich. Die deutschen Gerichte sind sich zwar weitgehend einig, dass die Spielverträge wegen Verstoßes gegen die bisherigen Glücksspielstaatsverträge nach § 134 BGB unwirksam sind, obwohl die Glücksspielaufsicht bewusst das bisherige Glücksspielverbot im Internet nicht durchgesetzt hat. Vielmehr hat die staatliche Aufsicht Verstöße der Unternehmen geduldet, wenn sich die Unternehmen an bestimmte Vorgaben der Behörden halten, um zu verhindern, dass Spieler auf ein gänzlich unreguliertes Angebot ausweichen. Uneinigkeit besteht aber, ob etwaige bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 817 Satz 2 BGB gesperrt sind. Dagegen haben die Gerichte deliktische Schadensersatzansprüche der Spieler bisher nur vereinzelt bejaht. Auch die Verjährung etwaiger Ansprüche wirft Fragen auf. Zu diesen privatrechtlichen Aspekten der Spielerklagen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert wurden, nehmen die Beiträge dieses Bandes Stellung.

      Die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet
    • 2021

      Internationales Erbrecht

      EuErbVO, Erbrechtliche Staatsverträge, EGBGB, IntErbRVG, IntErbStR, IntSchenkungsR

      Zum WerkZentrales Element des Kommentars ist eine ausführliche, fundierte Kommentierung der Europäischen Erbrechtsverordnung, sowie ihrer Ausführung in Deutschland. Im Einzelnen:Eine umfassende Darstellung des internationalen Erbrechts: Nicht nur die Erbrechtsverordnung, sondern auch die einschlägigen multilateralen Übereinkommen und bilateralen Abkommen, die für die Bundesrepublik in Kraft sind und die Verordnung verdrängen, sowie die erbrechtlichen Restvorschriften des EGBGB.Internationales Erbschaftsteuerrecht: Das Recht des grenzüberschreitenden Erbfalls wird auch aus steuerrechtlicher Sicht beleuchtet. Wichtige Handreichung für die Praxis im Dschungel zwischen deutschem internationalen Erbschaftsteuerrecht, vorrangigen Staatsverträgen und UnionsrechtInternationales Schenkungsrecht: Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen, unbenannte Zuwendungen sonstige Zuwendungen) und Erbrecht sind eng miteinander verwoben und es stellen sich bei grenzüberschreitenden Fällen oftmals Abgrenzungsfragen, vor allem zur Rom-I-Verordnung. Wo ist etwa die Schenkung von Todes wegen zu verorten?Erste umfassende Erläuterung der deutschen Ausführungsgesetzgebung: Das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) enthält nicht nur zahlreiche wichtige Ausführungsbestimmungen zur EuErbVO, vor allem zum Europäischen Nachlasszeugnis, sondern schließt auch Lücken (Beispiel: ein neues Aneignungsrecht des Staates für herrenlose Nachlässe wurde geschaffen).Abgerundet wird das Werk durch ein ausführliches Sachverzeichnis, das den schnellen und gezielten Zugriff ermöglicht.Zur Neuauflage Einige Jahre der Anwendung der EuErbVO, unzählige Veröffentlichungen dazu und eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen zu zahlreichen einzelnen Themen bieten reichlich Anlass für eine weitere Auflage des erfolgreichen Kommentars. Vorteile auf einen Blick wissenschaftlich fundiert international aktuell ZielgruppeFür Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Erbrecht und für Steuerrecht, Notare und Steuerberater. Daneben auch für den wissenschaftlichen Gebrauch an Universitäten und Fachhochschulen sowie für Richter und Rechtspfleger.

      Internationales Erbrecht
    • 2020

      Reform des deutschen Namensrechts

      • 47 Seiten
      • 2 Lesestunden

      Die Regelungsdichte im deutschen Namensrecht nimmt beständig zu. Anatol Dutta zeigt nicht nur die Ursachen für den Reformbedarf im Namensrecht auf. Er wirft auch einen Blick auf mögliche Grundzüge eines zeitgemäßen Namensrechts, das die Selbst

      Reform des deutschen Namensrechts
    • 2018

      Im Herbst 2017 ist Jürgen Basedow als Direktor am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in den Ruhestand getreten. Dies war Anlass für das Institut und seine Schülerinnen und Schüler, unter dem Motto „Mehr Freiheit wagen“ einen Leitgedanken seines Schaffens ( Basedow: Mehr Freiheit wagen - Über Deregulierung und Wettbewerb, Tübingen 2002) im Rahmen eines Symposiums aufzugreifen und für seine breit gefächerten Forschungsgebiete neu zu hinterfragen. Der Band umfasst neben einem Einführungsreferat und den Geleit- und Schlussworten Beiträge aus der „Basedow-Schule“ zum Bürgerlichen Recht und Versicherungsrecht, zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht, zum Kollisions- und Verfahrensrecht sowie zu den Grundlagen des Rechts und zur Rechtsvergleichung.

      "Mehr Freiheit wagen" - Beiträge zur Emeritierung von Jürgen Basedow
    • 2017

      Zum Werk Im Februar 2017 haben das Deutsche Notarinstitut (DNotI) und die Universität Regensburg ein Wissenschaftliches Symposium zu den neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen (2016/1103 v. 24.6.2016, EuGüVO und 2016/1104 vom 24.6.2016, EuPartVO) veranstaltet. Die Verordnungen werden ab dem 29.1.2019 in zunächst 18 Mitgliedstaaten gelten. Der vorliegende Tagungsband enthält die auf dem Symposium gehaltenen Fachvorträge und die Diskussionsberichte hierzu. Er gibt einen hervorragenden, wissenschaftlich vertieften Überblick über die neuen güterrechtlichen Regelungen. Vorteile auf einen Blick - von führenden Experten auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts - systematische, wissenschaftlich vertiefte Darstellung - erster Einstieg in die neuen güterrechtlichen Regelungen Zielgruppe Für Notare, Rechtsanwälte und alle anderen Vertragsgestalter auf dem Gebiet des Familienrechts, Richter und Angehörige der Universitäten.

      Die Europäischen Güterrechtsverordnungen
    • 2017

      Scheidung ohne Gericht?

      Neue Entwicklungen im europäischen Scheidungsrecht

      Das Scheidungsrecht hat in Europa seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts tiefgreifende Änderungen erfahren. Die Privatautonomie der Ehegatten rückt dabei immer mehr in den Fokus. Einige Systeme verzichten mittlerweile sogar auf eine gerichtliche Mitwirkung bei der Scheidung. Das 13. Symposium für europäisches Familienrecht in Regensburg (6.-8.10.2016) befasste sich rechtsvergleichend mit der Materie. Neben einem rechtshistorischen Abriss (Schwab) enthält der Band Referate zu den Entwicklungen in Deutschland (Dutta), Österreich (Ferrari), der Schweiz (Aebi-Müller/Ziegler), Italien (Patti), Spanien (Ferrer Riba), Frankreich (Ferrand), Belgien (Pintens), den Niederlanden (Breemhaar), Polen (Bugajski), Tschechien (Westphalová), Norwegen (Sperr), Slowenien (Novak), England/Wales (Scherpe) und den vom islamischen Recht geprägten Rechtsordnungen (Yassari). Hinzu kommen Beiträge zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht (Helms und Buschbaum). Eine Schlussbetrachtung (Henrich) rundet den Band ab.

      Scheidung ohne Gericht?
    • 2016

      Ein Name in ganz Europa

      Vorschläge für ein Internationales Namensrecht der Europäischen Union

      Im Internationalen Namensrecht ist man innerhalb der Europäischen Union von der Herausbildung einheitlicher Kollisionsregeln noch weit entfernt, so dass der Name eines Unionsbürgers in verschiedenen Mitgliedstaaten nicht selten unterschiedlich beurteilt wird. Eine Arbeitsgruppe des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten hat daher einen Vorschlag für eine Europäische Verordnung über das Internationale Namensrecht ausgearbeitet, der auf einer Veranstaltung in Marburg im November 2015 vorgestellt und von Experten aus dem In- und Ausland in seinen fünf zentralen Aspekten diskutiert wurde: die objektive Anknüpfung (Wechsel vom Staatsangehörigkeits- zum Aufenthaltsprinzip) sowie die subjektive Anknüpfung (Eröffnung einer großzügigen Rechtswahlmöglichkeit), Fragen des Allgemeinen Teils des Internationalen Privatrechts (z. B. unselbständige Anknüpfung von Vorfragen, Ausschluss des Renvoi), die Regeln zur Anerkennung von in ausländischen Registern eingetragenen Namen sowie die behördliche Namensänderung. Der Band dokumentiert die Referate von Anatol Dutta, Rainer Frank, Robert Freitag, Gerard-René de Groot, Tobias Helms, Christian Kohler, Andrzej Maczynski, Walter Pintens, Ilaria Viarengo und Rolf Wagner zu der Veranstaltung sowie den Vorschlag und seine Begründung.

      Ein Name in ganz Europa
    • 2016

      Zentrales Element des Kommentars ist eine ausführliche Kommentierung der Europäischen Erbrechtsverordnung, die seit dem 16. August 2012 in Kraft ist und ab dem 17. August 2015 für alle Erbfälle gilt, sowie ihrer Umsetzung in Deutschland. Es wird eine umfassende Darstellung des internationalen Erbrechts geboten, einschließlich relevanter multilateraler und bilateraler Abkommen, die für die Bundesrepublik gelten und die Verordnung verdrängen, sowie der zukünftigen erbrechtlichen Restvorschriften des EGBGB. Zudem wird das internationale Erbschaftsteuerrecht behandelt, wobei der grenzüberschreitende Erbfall auch aus steuerlicher Sicht beleuchtet wird. Dies ist eine wichtige Handreichung für die Praxis im komplexen Bereich des deutschen internationalen Erbschaftsteuerrechts. Das internationale Schenkungsrecht wird ebenfalls erörtert, da Zuwendungen unter Lebenden und Erbrecht eng miteinander verknüpft sind, was oft zu Abgrenzungsfragen führt. Eine umfassende Erläuterung der deutschen Ausführungsgesetzgebung wird gegeben, insbesondere des neuen Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes (IntErbRVG), das wichtige Ausführungsbestimmungen zur EuErbVO enthält. Das Werk wird durch ein ausführliches Sachverzeichnis ergänzt, das einen schnellen Zugriff ermöglicht. Es richtet sich an Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater sowie an Universitäten und Richter.

      Internationales Erbrecht