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Markus Heintzen

    19. Juli 1960
    Die überörtliche Rechtsanwaltssozietät
    Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung
    Der verfassungsrechtliche Status der Bundesstadt Bonn
    Die Freie Universität Berlin als Stiftungsuniversität
    Unternehmen bewerten
    Unternehmen in der Krise
    • Das vorliegende Buch enthält zehn Vorträge, die im Sommersemester 2003 an der Freien Universität Berlin im Rahmen einer Ringvorlesung »Unternehmen in der Krise« gehalten und für die Drucklegung zum Teil geringfügig überarbeitet und aktualisiert worden sind. Die von den Fachbereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin organisierte Ringvorlesung hatte das Ziel, aktuelle Probleme von Insolvenzen – einschließlich ihrer oft unterschätzten Vorboten – und Insolvenzrecht durch ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis, aus Juristerei und Ökonomie vorzustellen; sie erhebt keinen systematischen Anspruch. Aus dem Vorwort von Markus Heintzen und Lutz Kruschwitz

      Unternehmen in der Krise
    • Unternehmen bewerten

      • 190 Seiten
      • 7 Lesestunden

      Die Bewertung von Unternehmen ist Gegenstand sowohl der Betriebswirtschaftslehre als auch des Unternehmensrechts, dies in der Praxis, in der Angehörige beider Disziplinen in Teams, etwa bei Unternehmenstransaktionen, zusammenarbeiten, und wissenschaftlich. Bei Letzterem sind die Zusammenhänge und Erkenntnisinteressen beider Disziplinen aber unterschiedlich, so daß ein interdisziplinärer Zugriff schwierig und weniger ertragreich als möglicherweise gedacht ist. Das vorliegende Buch enthält die zehn Vorträge, die im Sommersemester 2002 an der Freien Universität Berlin im Rahmen einer Ringvorlesung »Unternehmensbewertung« gehalten wurden. Ziel der von den Fachbereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft organisierten Ringvorlesung war, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der juristischen und der ökonomischen sowie zwischen einer wissenschaftlichen und einer praktischen Herangehensweise an die Unternehmensbewertung deutlich werden zu lassen.

      Unternehmen bewerten
    • Seit dem Mauerfall sieht sich Berlin einer finanziellen Situation gegenüber, die die Frage aufwirft, wie viel Wissenschaft sich das Land leisten kann. Dies betrifft sogar die Existenz der Freien Universität Berlin. In diesem Kontext wurde der Vorschlag gemacht, die Freie Universität in eine Stiftungsuniversität nach amerikanischem Vorbild umzuwandeln. Eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem Vorschlag ist notwendig, um die Vor- und Nachteile des Modells sorgfältig abzuwägen und die Machbarkeit ernsthaft zu prüfen. Eine fundierte Diskussion ist entscheidend für rationale Entscheidungen über die Zukunft der Universität. Wenn Wissenschaft und Forschung als zentrale Lebensgrundlagen anerkannt werden, sind gut vorbereitete Entscheidungen wichtiger, als es manche Kommunalpolitiker derzeit glauben. Daher organisierten die Herausgeber im Februar 2002 eine Veranstaltung, um das Modell der Stiftungsuniversität von Fachleuten vorstellen und diskutieren zu lassen. Ulrich Battis, Peter Eichhorn und Manfred Erhardt trugen als Experten zum Symposium bei, das sowohl bei Universitätsangehörigen als auch bei Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses auf großes Interesse stieß. Um die Ergebnisse festzuhalten, wurden die Vorträge veröffentlicht, und die hochschulpolitischen Sprecher der Parteien wurden um ihre Meinungen gebeten. Trotz diverser Herausforderungen zeigten alle Beteiligten Kooperationsbereitschaft. Mit diesem Band hoffen wir, e

      Die Freie Universität Berlin als Stiftungsuniversität
    • Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn, die in der Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages vom Juni 1990 und im Berlin-Bonn-Gesetz vom Mai 1994 vorgesehen ist, zum Nachteil der Bundesstadt Bonn geändert werden darf. Der Autor sieht sich veranlaßt, mögliche Auswirkungen mit dem Wort »Rutschbahneffekt« zu beschreiben. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bundesstadt Bonn einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Neuorientierung nach dem Wegzug von Parlament und Teilen der Regierung auf einer gesicherten Rechtsgrundlage gibt. Dies schließt Änderungen des Berlin-Bonn-Gesetzes bis zu einer Realisierung und Evaluierung der darin vorgesehenen Arbeitsteilung aus. In einem Anhang sind der Untersuchung die wichtigsten Rechtstexte zur Hauptstadtverlegung, insbesondere die Entscheidungen von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident sowie eine Übersicht über die Entscheidungen der Bundesregierung beigefügt.

      Der verfassungsrechtliche Status der Bundesstadt Bonn
    • Kommunen dürfen sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt, gemäß dem kommunalen Wirtschaftsrecht aller Flächenbundesländer. Gewinnerzielung und Kostenersparnis zählen nicht zu diesen öffentlichen Zwecken. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es zwar kein spezifisches kommunales Wirtschaftsrecht, jedoch ergeben sich aus dem Haushalts- und Verfassungsrecht ähnliche, wenn auch oft mildere Standards. Zudem sind spezielle Gesetze zu beachten, wie das Betriebegesetz in Berlin, das die Verkehrs- und Stadtreinigungsbetriebe regelt. Kommunen dürfen die Reinigung ihrer eigenen Gebäude durchführen, da dies die öffentlichen Zwecke unterstützt. Diese Tätigkeiten gelten als Hilfsbetriebe, die ausschließlich der Kommune dienen. Eine gewerbliche Reinigung nichtkommunaler Gebäude ist jedoch nicht erlaubt. Wenn Kommunen GmbHs zur Gebäudereinigung gründen (formelle Privatisierung), dürfen sie diese Gesellschaften bei der Vergabe kommunaler Aufträge nicht gegenüber privatwirtschaftlicher Konkurrenz bevorzugen. Durch die rechtliche Verselbständigung der Gebäudereinigung in einer GmbH entsteht ein eigenständiges Rechtssubjekt, was den Gleichheitssatz zugunsten der privatwirtschaftlichen Konkurrenz aktiviert.

      Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung
    • Die Föderalismusreform von 2006 ist aufgrund der durch sie vorgenommenen Neujustierung des Kompetenzrechts zur umfassendsten Verfassungsreform in der Geschichte des Grundgesetzes geworden. Bestehende Unklarheiten zu erörtern und Lösungswege für ungeklärte Fragen vorzustellen, ist Anliegen der Beiträge des Sammelbandes. Diese sind hervorgegangen aus Vorträgen, die am 28. und 29. Juni 2012 in Dresden im Rahmen einer kompetenzrechtlichen Fachtagung gehalten und diskutiert wurden. Inhaltlich spannte diese Tagung den Bogen von den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der grundgesetzlichen Kompetenzordnung bis zu deren Charakteristika und von den durch die Föderalismusreform veränderten Kompetenzmaterien bis zu den kompetenzrechtlichen Übergangsbestimmungen. Gegenstand der Betrachtung waren sowohl strukturelle Änderungen als auch detailbezogene kompetenzrechtliche Modifikationen, wie etwa Abgrenzungsfragen, die durch die Zuweisung von Teilen bislang einheitlicher Kompetenzmaterien an die Länder entstehen.

      Neuere Entwicklungen im Kompetenzrecht.
    • Die neue Schuldenbremse des Grundgesetzes ist am 1. August 2009 in Kraft getreten. Die Bewältigung der 2008 ausgelösten Staatsschuldenkrise macht strenge Haushaltsdisziplin unerlässlich. Die fehlende Einhaltung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes, unter anderem auch durch die Bundesrepublik Deutschland, und die damit einhergehende negative Vorbildfunktion für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion förderte die Erkenntnis der Notwendigkeit, den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt in nationales Verfassungsrecht umzusetzen. Auf dem vom Institut für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) im Mai 2012 veranstalteten Symposium „Auf dem Weg zu nachhaltig ausgeglichenen öffentlichen Haushalten“ wurden rechtliche und politische Probleme sowie erste Erfahrungen mit der neuen Schuldenbremse von Wissenschaftlern und Praktikern beleuchtet. Dabei wird besonders auf die verschiedenen Politikebenen, Bund, Länder, Kommunen und Europäische Union, eingegangen.

      Auf dem Weg zu nachhaltig ausgeglichenen öffentlichen Haushalten