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Philipp S. Fischinger

    24. Oktober 1979
    Arbeitsrecht
    Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)
    Handelsrecht
    Falltraining im Zivilrecht 1
    Das Arbeitsrecht des Profisports
    Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht Bd. 3: Kollektives Arbeitsrecht I
    • Das Werk behandelt zentrale arbeitsrechtliche Fragen im Profisport, einschließlich der Arbeitnehmerrechte von Sportlern und Trainern, der Bedeutung von Verbandsrecht, medizinischen Untersuchungen und Diskriminierung. Es bietet praxisnahe Lösungen und richtet sich an Sportvereine, Spielerberater und Anwälte.

      Das Arbeitsrecht des Profisports
    • Dieses Lehrbuch zum Handelsrecht dient in erster Linie der Vorlesungsbegleitung und Prüfungsvorbereitung von fortgeschrittenen Jurastudierenden im Pflichtfach. Es stellt klar und einprägsam die examensrelevanten Grundlagen und Grundbegriffe des Handelsrechts dar, behandelt neben den Arten von Kaufleuten, den Handelsgeschäften, den handelsrechtlichen Besonderheiten der Stellvertretung (Prokura, Handlungsvollmacht) und dem Handels- und Unternehmensregister auch eingehend die Haftung bei der Übertragung von Handelsgeschäften und gibt einen ersten Überblick zu den Kaufmännischen Geschäftsmittlern (Kommissionär, Handelsvertreter, Handelsmakler u. a. m). Ein besonderes Augenmerk gilt den Querverstrebungen zum allgemeinen Zivilrecht, da das Handelsrecht nicht selten als Einstieg oder Sonderfrage in eigentlich im „klassischen“ BGB angesiedelten Klausuren dient. Viele Beispiele aus der Praxis, über 70 Fälle mit Lösungsskizzen und zahlreiche Prüfungsschemata machen den Lernstoff anschaulich, erleichtern so das Verständnis für komplexe handelsrechtliche Zusammenhänge und schulen die Klausuranwendung des Erlernten.

      Handelsrecht
    • Band 9/1b des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität umfangreiche Erläuterungen zum Dienstvertrag und ähnlichen Verträgen wie dem Arbeitsvertrag, speziell der Vorschriften der Beendigung und der Kündigung. Ein weiterer Schwerpunkt stellt der Behandlungsvertrag dar, der erstmals durch das Patientenrechtegesetz in das BGB aufgenommen worden und seit 2013 gesetzlich geregelt ist. Kommentiert wird ebenfalls das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

      Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)
    • Dieses neue Lehrbuch zum Arbeitsrecht dient in erster Linie der Vorlesungsbegleitung und Prüfungsvorbereitung von fortgeschrittenen Jurastudierenden im Pflichtfach. Es stellt klar und einprägsam die Grundlagen und Grundbegriffe des Arbeitsrechts dar und erläutert diejenigen Bereiche aus dem Arbeitsrecht intensiv sowie klausur-didaktisch vertieft, die im Hinblick auf Examensrelevanz bedeutsam sind. Behandelt werden daher u. a. die Grundlagen und der Arbeitsnehmerbegriff, die Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Diskriminierungsverbote des AGG, betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz, die Haupt- und Nebenpflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Haftungsbesonderheiten im Arbeitsleben, die Befristung von Arbeitsverhältnissen sowiedie Änderung von Arbeitsbedingungen. Viele Beispiele aus der Praxis, über 80 Fälle mit Lösungsskizzen und zahlreiche Prüfungsschemata machen den Lernstoff anschaulich, erleichtern so das Verständnis für komplexe arbeitsrechtliche Zusammenhänge und schulen die Klausuranwendung des Erlernten. Ein abschließendes Kapitel ist der arbeitsrechtlichen Klausur und ihrem Aufbau gewidmet.

      Arbeitsrecht
    • Ein funktionierendes Haftungssystem ist nicht nur für einen „gerechten“ Ausgleich der Interessen von Schuldner und Gläubiger essentiell, sondern ist auch Ausfluss volkswirtschaftlicher und allgemein gesellschaftspolitischer Erfordernisse. Das verlangt einerseits nach Haftungsnormen, die einen effektiven Schutz (potentieller) Geschädigter gewährleisten, andererseits aber auch nach Instrumenten, die diese Haftung sachgemäß begrenzen. Die vorliegende Arbeit sucht - aus dem Blickwinkel der Haftungsbeschränkung - nach der ideal austarierten „goldenen Mitte“ zwischen zu viel und zu wenig Haftung. Zu diesem Zweck unterzieht Philipp S. Fischinger verschiedene Haftungsbeschränkungsinstrumente (wie z. B. Haftungshöchstsummen, die Beschränkung der Erben- und der Arbeitnehmerhaftung oder die Restschuldbefreiung) einer kritischen Würdigung und ordnet sie unter Einbeziehung ihrer historischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Hintergründe in den juristischen Gesamtrahmen ein.

      Haftungsbeschränkung im Bürgerlichen Recht
    • Findet über das Vermögen des Erblassers und/oder das des Erben im Moment des Erbfalls ein Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahren statt oder wird ein solches noch vor der Bereinigung der Nachlassverbindlichkeiten eingeleitet, stellen sich im Schnittbereich zweier nicht perfekt aufeinander abgestimmter Rechtsgebiete gleichermaßen dogmatisch schwierige wie praktisch relevante Fragen. Damit steht der Rechtsanwender vor dem Problem, wie er bestmöglich die zueinander im Konflikt stehenden Interessen der Beteiligten austarieren und den oftmals gegensätzlichen Wertungen des Erbenhaftungs- und des Insolvenzrechts Rechnung tragen kann. Philipp S. Fischinger will zum einen dem Rechtsanwender einen Kompass zur Orientierung auf diesem unübersichtlichen Terrain an die Hand geben, zum anderen möchte er durch punktuelle Gesetzgebungsvorschläge einen Beitrag zur Fortentwicklung des geltenden Rechts leisten.

      Die Beschränkung der Erbenhaftung in der Insolvenz
    • Kürzungsregelungen bei Haftungshöchstsummen

      Eine kritische Analyse de lege lata und de lege ferenda

      • 124 Seiten
      • 5 Lesestunden

      Gefährdungshaftungstatbestände sehen als Ausgleich für die reduzierten Haftungsvoraussetzungen oft Regelungen vor, die die Einstandsverantwortlichkeit auf einen Höchstbetrag beschränken (sogenannte Haftungshöchstsummen). Das macht Normen erforderlich, die die Verteilung der Haftungssumme regeln, wenn die eingetretenen Schäden diese Summe übersteigen (sogenannte Kürzungsregelungen). Pars pro toto seien die § 88 S. 2 AMG, § 12 Abs. 2 StVG, § 15 S. 2 UmweltHG genannt. Philipp S. Fischinger setzt sich ausführlich mit der bislang kaum erörterten Frage auseinander, ob diese Kürzungsregelungen im Fall eines Großschadensereignisses einem „Stresstest“ standhalten würden. Er zeigt auf, dass und warum dies nicht zu erwarten ist, und erörtert deshalb verschiedene Regelungsalternativen de lege ferenda. Dabei plädiert er für eine teilweise „Sozialisierung“ der entstandenen Schäden durch Verlagerung auf die Allgemeinheit und unterbreitet einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.

      Kürzungsregelungen bei Haftungshöchstsummen
    • Der Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Unternehmen wird durch die Globalisierung zunehmend intensiver, was viele Firmen dazu veranlasst, Betriebsstätten zu schließen oder ins Ausland zu verlagern. Dies führt zu einem drohenden Arbeitsplatzverlust für die Arbeitnehmer. Um dem entgegenzuwirken, setzen Gewerkschaften vermehrt auf Streiks, um geplante Betriebsverlagerungen zu verhindern. Die gewerkschaftlichen Forderungen zielen darauf ab, entweder einen Standortsicherungstarifvertrag abzuschließen, der den Erhalt des Standorts sichert, oder einen Tarifsozialplan, der Abfindungs- und Qualifizierungsansprüche sowie verlängerte Kündigungsfristen regelt. Philipp S. Fischinger untersucht die umstrittene Frage, ob solche Regelungen tariflich im Einvernehmen getroffen werden können und ob Gewerkschaften dies durch Streiks erzwingen dürfen. Er analysiert die Grenzen, die sich aus dem Grundgesetz, dem einfachen Gesetzesrecht und dem Arbeitskampfrecht ergeben, wie die Sperrwirkung des BetrVG und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Fischinger kommt zu dem Schluss, dass ein Standortsicherungstarifvertrag nur freiwillig vereinbart werden kann und ein darauf gerichteter Streik rechtswidrig ist. Bei einem Streik um einen Tarifsozialplan hängt die Rechtmäßigkeit hingegen von einer Einzelfallabwägung ab.

      Arbeitskämpfe bei Standortverlagerung und -schließung