Die Risikobewertung bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen
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Siegmar Pohl vergleicht den Umgang mit technischen Risiken in den USA und Deutschland am Beispiel der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Die Entscheidung über die Freisetzung basiert auf einer naturwissenschaftlichen Risikoanalyse und einer normativen Bewertung des festgestellten Risikos. Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Rechtskultur, Verfassung, Gesetzgeberkompetenz, Verwaltungsinstrumenten sowie der Beteiligung von Öffentlichkeit, Privatpersonen und Experten. Auch die gerichtliche Kontrolle der Freisetzungsentscheidungen variiert stark. In Deutschland musste das Risikovorsorgerecht angesichts der Ungewissheit über nicht quantifizierbare gentechnische Risiken zurückstecken. In den USA hingegen treffen die EPA und andere Behörden demokratisch legitimierte Entscheidungen durch Verfahrensstandards und oft als problematisch empfundene Kosten-Nutzen-Analysen. Fallbeispiele zeigen jedoch, dass die praktischen Ergebnisse der Freisetzungsentscheidungen in beiden Ländern trotz der Flexibilität des Common Law im Vergleich zur technokratischen Stringenz ähnlich sind. Ein einzigartiger Makrovergleich der Rechtssysteme identifiziert funktionale Äquivalente im rechtlichen, ökonomischen und ethischen Kontext.

