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Susanne Zech

    Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft
    Erfolg in der agilen Transformation
    • Erfolg in der agilen Transformation

      Anleitung für die Reise in die Agilität

      In diesem Fachbuch gibt Susanne Zech basierend auf ihren Erfahrungen eine praktische Anleitung für Führungskräfte und Management, die diese beim erfolgreichen Umbau ihres Unternehmens in eine agile Organisation unterstützt. Anschaulich beschreibt die Autorin die agile Transformation als eine Reise des Unternehmens in eine neue Dimension der Unternehmenspraxis. Analog zu einer Flugreise werden sehr praxisnah die einzelnen Stationen von der Vorbereitung, über die Kommunikation und einzelne Anpassungsschritte bis hin zur Etablierung der neuen Strukturen und Abläufe beschrieben. Viel Wert legt Susanne Zech auf eine situationsgerechte Ausführung des Transformationsprozesses, auf gute Planung und das rechtzeitige Erkennen und Bewältigen von Turbulenzen. Sie zeigt wichtige Steuerungsmechanismen auf und betrachtet den Einfluss der zunehmenden Digitalisierung. Die wichtigsten Management-Instrumente werden beschrieben und deren konkrete Anwendung so wie der richtige Zeitpunkt für ihren Einsatz anhand von konkreten Beispielen aus der Unternehmenspraxis illustriert.

      Erfolg in der agilen Transformation
    • Der Mannesmann-Prozess gilt als das spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands. Die Autorin nimmt die Anklage der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder wegen Untreue zum Anlass, die hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen ebenso kritisch zu hinterfragen wie die Stellungnahmen der aktien- und strafrechtlichen Literatur. Sie verneint dabei bereits die aktienrechtliche Pflichtverletzung. Überdies macht sie deutlich, dass eine in ihrer Auslegung umstrittene zivilrechtliche Norm nicht als Anknüpfungspunkt einer Untreue dienen darf. Daneben beleuchtet sie die speziell für Aufsichtsratsmitglieder relevanten Problemkreise der Untreue. Hier richtet sie das Augenmerk vor allem auf die Möglichkeit der Erteilung eines Einverständnisses durch die Hauptversammlung, die Täterschaft bei Sonderdelikten und die Kausalität bei Gremienentscheidungen. Die insoweit gewonnenen Erkenntnisse dienen als Basis für die Erörterung der Untreuerelevanz einzelner Kompetenzen des Aufsichtsrates.

      Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft