Verbraucherrechte
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Europäisches Privatrecht, insbesondere das Schuldrecht der Mitgliedstaaten und der Verbraucherschutz, wird durch europäisches Richtlinienrecht geprägt. Am 12. Dezember 2011 trat die Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher in Kraft, die die Haustür-Richtlinie 85/577/EWG und die Fernabsatz-Richtlinie 97/7/EG ersetzt. Der Anwendungsbereich der Verbraucherrechte-Richtlinie und die formalen Anforderungen an Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge erfordern einen Vergleich mit der bisherigen Rechtslage. Besonders die „Button-Lösung“ zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet, die in § 312g Abs. 3 BGB im deutschen Recht vorweggenommen wurde, wirft Fragen nach systematischen und dogmatischen Implikationen auf. Zudem führt die Verbraucherrechte-Richtlinie neue Informationspflichten für Verträge ein, die nicht im Fernabsatz geschlossen werden. Hier ist ein horizontaler Vergleich der Informationspflichten erforderlich. Die Richtlinie erfasst auch neue Verbraucherrechte, insbesondere zu Lieferung und Gefahrübergang. Das deutsche Umsetzungsgesetz trat am 13. Juni 2014 in Kraft und ermöglicht den Vergleich zwischen den EU-Vorgaben und dem deutschen Recht. Die Änderungen im nationalen Privatrecht sind ebenfalls zu untersuchen, was für die Auslegung des Verbraucherbegriffs des § 13 BGB, des Unternehmerbegriffs des § 14 BGB sowie des Widerrufsrechts von Bedeutung ist. Zentrale Fragen des Verb
