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Bookbot

Tobias Helms

    16. Dezember 1968
    Sicherheitsbegleiter
    Personenschutz. Ein Leitfaden
    Die Feststellung der biologischen Abstammung
    Sachenrecht I - Mobiliarsachenrecht
    Gewinnherausgabe als haftungsrechtliches Problem
    Die Sachkunde für das Bewachungsgewerbe.
    • Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe gem. §34a der GewO - Prüfungsvorbereitung - Inklusive: - der Bewachungsverordnung, - des §34a der Gewerbeordnung, - der BGV A1, - der BGV C7 (neu: DGUV, Vorschrift 23), - der Verfassung der BRD

      Die Sachkunde für das Bewachungsgewerbe.
    • Das deutsche Haftungsrecht weist kein kohärentes System der Gewinnabschöpfung auf, was auf die Lückenhaftigkeit, Unbestimmtheit und Widersprüchlichkeit der gesetzlichen Bestimmungen zurückzuführen ist. Die zivilrechtliche Gewinnabschöpfung wirft ein grundlegendes Wertungsproblem auf: Eine Zulassung könnte dazu führen, dass der Verletzte mehr erhält, als ihm bei ungestörtem Verlauf zustehen würde. Eine Verweigerung hingegen lässt dem Verletzer unrechtmäßige Vorteile. Tobias Helms untersucht die haftungsrechtlichen Ausgleichsmechanismen des deutschen Rechts, beginnend beim Bereicherungsrecht, über die Haftung bei Geschäftsanmaßung und deliktische Schadensersatzansprüche bei Verletzungen von Immaterialgüterrechten bis hin zu Ansprüchen auf stellvertretendes commodum und Haftung wegen Treuepflichtverletzungen. Der Autor argumentiert, dass die Gewinnhaftung nicht primär dazu dient, Rechtsverletzungen vorzubeugen, sondern eine spezifische Sanktion für Unrecht darstellt. Der zentrale Gedanke ist, dass der Schutz der Rechtsordnung unvollständig wäre, wenn bestimmte rechtlich anerkannte Interessen nicht durch Gewinnabschöpfung gesichert würden. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor eine Gesamtkonzeption, die klare Kriterien für die Anwendung der relevanten Anspruchsgrundlagen formuliert.

      Gewinnherausgabe als haftungsrechtliches Problem
    • Tobias Helms untersucht, unter welchen Voraussetzungen es im deutschen und französischen Recht möglich ist, die biologische Abstammung eines Kindes zu ermitteln. Dabei geht es zum einen um die bloße Kenntnis der genetischen Abstammung, zum anderen um die Begründung juristischer Beziehungen zwischen einem Kind und seinen leiblichen Eltern. Die historische Entwicklung zeigt, daß das deutsche Recht der biologischen Abstammung eine besondere Bedeutung beimißt und traditionell nach Stabilität der abstammungsrechtlichen Verhältnisse strebt. Demgegenüber wird in Frankreich die freiwillige Begründung familienrechtlicher Verhältnisse stärker akzentuiert. Bei dem Versuch, sich an der gelebten Wirklichkeit zu orientieren, läuft das französische Recht allerdings teilweise Gefahr, Praktikabilität und Eindeutigkeit der Vater-Kind-Zuordnung aufs Spiel zu setzen. Vor diesem Hintergrund wird das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1. 7. 1998 eingehend analysiert: Einerseits war der Gesetzgeber bereit, eine größere Flexibilität und damit einhergehend eine gewisse Unsicherheit im Abstammungsrecht in Kauf zu nehmen, andererseits blieb er - im Vergleich zum französischen Recht - auf halbem Wege stehen, indem beispielsweise dem Erzeuger kein Recht auf Vaterschaftsanfechtung zugestanden wurde. Insbesondere beschäftigt sich der Verfasser auch mit dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, das dem französischen Denken völlig fern liegt. Allerdings weist er ihm auch im deutschen Recht nur einen begrenzten Anwendungsbereich vor allem im Adoptionsrecht zu, während es im allgemeinen Abstammungsrecht einen Fremdkörper darstelle. Darüber hinaus kritisiert der Autor die Anerkennung eines Auskunftsanspruchs des Kindes gegen seine Mutter auf Nennung seines Erzeugers und legt diesbezüglich Widersprüche innerhalb der neueren verfassungsrichterlichen Judikatur offen.

      Die Feststellung der biologischen Abstammung
    • Der Leitfaden von Tobias Helms bietet einen kompakten Überblick für den praktischen Einsatz im qualifizierten Personenschutz und beleuchtet sowohl rechtliche als auch einsatztaktische Aspekte.

      Personenschutz. Ein Leitfaden
    • Mit diesem Leitfaden gibt der Sicherheitsbegleiter Tobias Helms Interessierten ein Nachschlagewerk zum Thema Sicherheitsbegleitungen / Personenschutz an die Hand.

      Sicherheitsbegleiter
    • Die Reihe "Jurakompakt - Studium und Referendariat" ermöglicht Studierenden und Referendaren den zielsicheren Zugriff auf examensrelevantes Wissen.Dieses Werk richtet sich an alle, die das Immobiliarsachenrecht in sehr kurzer Zeit, z.B. vor Prüfungen, wiederholen oder sich als Einstieg einen ersten Überblick verschaffen wollen. Die zahlreichen enthaltenen Prüfungsschemata, Beispiele, Übungsfälle und Aufbauhinweise erleichtern das Lernen und das Verständnis der Materie.

      Sachenrecht II - Immobiliarsachenrecht
    • Ziel der Ausgrabungen in Tell Chuera (Nordost-Syrien) war es, ein Verständnis von der Gesamtanlage in ihrer zeitlichen Entwicklung und räumlichen Struktur zu erhalten. Dazu wurde die Siedlung aus dem 3. Jahrtausend v. Chr. großflächig freigelegt, da sie in diesem Zeitraum ganzflächig besiedelt war. Durch gezielte Sondagen konnten Hinweise auf den Beginn und Verlauf der Siedlung in der Frühen Bronzezeit gewonnen werden. Die Gründung der urbanen Stadtanlage um 3100 v. Chr. ist gesichert; zu diesem Zeitpunkt war bereits der Bereich der späteren Oberstadt besiedelt. Mit der Gründung der Unterstadt um 2800 v. Chr. erweiterte sich das Siedlungsgelände. Geomagnetische Messungen zeigen, dass der jüngsten Stadtanlage dieser Periode eine umfassende Planung zugrunde liegt. Zu den stadtplanerischen Elementen zählen der zentrale Platz in der Oberstadt, der „Tempelkomplex S“, das radiale Erschließungsschema, die administrativen Bauten in der Mittelachse der Oberstadt sowie die Gliederung in Ober- und Unterstadt mit entsprechenden Befestigungen. Der vorliegende Band behandelt die Ergebnisse der Grabungen in der Unterstadt und der äußeren Befestigungsmauer.

      Tell Chuēra: Ausgrabungen in der südöstlichen Unterstadt - Bereich W