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Silke Bittner

    Der Regress des Letztverkäufers
    Das neue Verbrauchervertragsrecht
    • Das neue Verbrauchervertragsrecht

      Leitfaden für die Beratungspraxis

      Vom 13. Juni 2014 an gelten neue Informationspflichten, ein neues Widerrufsrecht und neue Regeln beim Verbrauchsgüterkauf. In Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie vom 25.11.2011 werden das Bürgerliche Gesetzbuch und zahlreiche weitere Gesetze teilweise gravierend geändert und umstrukturiert. U. a. werden grundlegende Informationspflichten bei Verbraucherverträgen im Direktvertrieb und bei Fernabsatzgeschäften eingeführt, die z. T. auch im stationären Handel gelten. Die Regeln für die unterschiedlichen Vertriebsformen, insbesondere die Informationspflichten des Unternehmers und das Widerrufsrecht des Verbrauchers, werden harmonisiert. Das bisherige Widerrufsrecht bei sog. Haustürgeschäften wird auf alle außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträge erweitert. Das Buch stellt die Grundzüge des neuen Rechts vor, kommentiert die neuen Pflichten und gibt wichtige Hinweise für die betriebliche Praxis.

      Das neue Verbrauchervertragsrecht
    • Im Jahr 1999 verabschiedete die Europäische Kommission die Richtlinie 1999/44/EG, die sich mit den Rechten von Verbrauchern bei mangelhaften Waren beschäftigt. Diese Richtlinie regelt die Rückgriffsrechte zwischen dem Letztverkäufer und seinem Lieferanten sowie die gesamte Vertriebskette. Art. 4 der Richtlinie gewährt Händlern, die an Verbraucher verkaufen, ein Regressrecht gegen ihre Vormänner in der Vertriebskette und lässt den EU-Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung. Hierbei können sie zwischen Stufenregress, Direkthaftung oder einer Kombination beider Optionen wählen. Diese Handlungsspielräume könnten jedoch die angestrebte Einheitlichkeit des europäischen Rechts gefährden. Silke Bittner untersucht die europarechtliche Ausgestaltung des Letztverkäuferregresses und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht. Sie analysiert die Umsetzung von Art. 4 in Deutschland, Österreich und England, wobei der Fokus auf der Richtlinienkonformität der nationalen Regelungen liegt. Die rechtsvergleichende Analyse zeigt die Herausforderungen einer Harmonisierung des Privatrechts in der EU auf. Obwohl Deutschland, Österreich und England sich für einen Stufenregress entschieden haben, bestehen erhebliche Unterschiede in den Transformationsregelungen, die den Harmonisierungsefforts der Kommission entgegenwirken und zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

      Der Regress des Letztverkäufers