Im Anschluss an eine allgemeine Erlauterung seiner Rechtsgrundlagen analysieren die Autoren die geltende Rechtslage in Bezug auf ausgewahlte aktuelle Fragen des steuerlichen Gemeinnutzigkeitsrechts. Konkret widmen sie sich den Fragestellungen, ob die Forderung von "Tierrechten" einen gemeinnutzigen Zweck bildet, ob die Anerkennung einer Organisation als gemeinnutzig ein rechtstreues Verhalten voraussetzt und insoweit das Verhalten Dritten zugerechnet werden kann und ob die Anerkennung einer Organisation als gemeinnutzig binnendemokratische Strukturen und eine prinzipielle Zugangsoffenheit bedingt. Hinsichtlich dieser Fragen werden zudem Empfehlungen fur zukunftige Reformen des steuerlichen Gemeinnutzigkeitsrechts formuliert.
Lars Hummel Reihenfolge der Bücher



- 2021
- 2015
Allgemeine Gesetze und ihre Anwendung im Einzelfall Allgemeine Gesetze treffen ihre Regelungen für eine unbestimmte Vielzahl künftiger Fälle. Damit verbunden ist die Erwartung, dass sie der Gerechtigkeit dienen. Nicht jeder Fall ist gerecht – er verlangt billiges Ermessen Das garantiert jedoch nicht, dass die allgemeinen Gesetze in jedem Einzelfall zu einer gerechten Ordnung der Lebensverhältnisse führen. Dann dringen die betroffenen Einzelfälle auf eine ihrer Eigenart angemessene, billige Behandlung. Unterschiede zwischen kanonischem und staatlichem Recht Ob und in welcher Gestalt der Einzelfallgerechtigkeit dann der Weg geebnet werden kann, zeigt der Verfasser sowohl für das kanonische Recht als auch für das staatliche Recht auf. Dabei arbeitet die auftretenden Unterschiede heraus.
- 2008
Verfassungsrechtsfragen der Verwendung staatlicher Einnahmen
- 590 Seiten
- 21 Lesestunden
Das Schwergewicht der wissenschaftlichen Durchdringung der grundgesetzlichen Finanzordnung lag bislang vorrangig bei den um die Erhebung staatlicher Einnahmen und - mit Abstrichen - ihre Verwaltung kreisenden Verfassungsrechtsfragen. Demgegenüber hat die Verwendung der staatlichen Einnahmen eine - gemessen an ihrer praktischen Bedeutung - alles in allem eher spärliche übergreifende, das heißt über Einzelprobleme hinausgehende Erörterung erfahren. Die hier bestehende Lücke sucht der Verfasser der vorliegenden Arbeit thematisch umfassend zu schließen. Dabei geht Lars Hummel in der Weise vor, daß er nach einer eingrenzenden Grundlegung zunächst den äußeren verfassungsrechtlichen Rahmen umreißt und sich den durch die Einnahmeverwendung regelmäßig berührten Verfassungsprinzipien und ihrer Einwirkungskraft zuwendet. Mit den Grundlagen der Zweckbindung staatlicher Einnahmen, der Grundrechtsrelevanz der Einnahmeverwendung sowie dem Verhältnis von Vereinnahmungs- und Verwendungszweck befaßt sich ein weiterer Teil. Im letzten Teil schließlich behandelt der Autor die Verwendungsbedingungen der einzelnen Arten staatlicher Einnahmen. Insgesamt wird gezeigt, daß Legislative und Exekutive sich zwar einem ausgedehnten Netz verfassungsrechtlicher Bindungen ausgesetzt sehen, gleichwohl einen recht weitgehenden Handlungsspielraum besitzen.