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Fabian Scheffczyk

    Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933 - 1945
    Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
    • Mit dem vorliegenden Werk erscheint der vierte Band der von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfassten "Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts". Der Erfolg dieser Reihe zeigt, welche Bedeutung Wissenschaft und Praxis der Perspektive der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Entscheidungen des Gerichts beimessen. Die Beiträge in den Linienbänden bieten eine durch die besonderen Einblicke und die hervorragende Sachkenntnis der Verfasserinnen und Verfasser geprägte Übersicht über aktuelle Tendenzen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Zugleich sind sie ein Spiegel ihrer Zeit und erlauben aufgrund der erfreulichen Kontinuität ihres Erscheinens einen Blick auf die Entwicklung der Sachthemen, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht im Laufe der Jahre zu befassen hatte. Deshalb ist zu wünschen, dass auch dieser Band das Interesse vieler geneigter Leserinnen und Leser findet. Prof. Dr. Andreas Voßkuhle Präsident des Bundesverfassungsgerichts

      Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
    • Fabian Scheffczyk untersucht die Geschichte des Provinzialverbandes der preußischen Provinz Brandenburg von 1933 bis 1945, mit Fokus auf die regionale Leistungs- und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus. Der Autor beleuchtet die neuen Verwaltungsziele, die die Nationalsozialisten dem bestehenden System auferlegten, und analysiert die Konzeption der Leistungsverwaltung und „Daseinsvorsorge“ gemäß Ernst Forsthoff. Er erforscht, wie der Provinzialverband Brandenburg als „Verwaltung als Leistungsträger“ agierte und wie die neuen Verwaltungsziele in die Praxis umgesetzt wurden. Zudem wird die Interaktion des Provinzialverbands mit übergeordneten Behörden, staatlichen Sonderbehörden und Parteiinstanzen betrachtet, um zu klären, ob er als Selbstverwaltungskörperschaft fungierte oder lediglich eine gewisse dezentralisierte Entscheidungsautonomie behielt. Der Autor stellt fest, dass die Aufgaben der Provinzialverbände überwiegend nicht repressiv oder terrorisierend waren. Vielmehr trugen sie zur Kontrolle über einen Teil der sozialen Bedürfnisbefriedigung der Bevölkerung bei und stellten somit Elemente des totalitären Staates dar. Eine funktionierende und kooperative Leistungs- und Lenkungsverwaltung war daher ein konstitutives und stabilisierendes Element des nationalsozialistischen Herrschaftssystems.

      Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933 - 1945