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Philipp Reimer

    1. Januar 1982
    Zur Theorie der Handlungsformen des Staates
    Verfahrenstheorie
    Verwaltungsdatenschutzrecht
    Rechtstheorie
    Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Allgemeines Verwaltungsrecht

      • 656 Seiten
      • 23 Lesestunden

      Das Buch bietet eine systematische Darstellung des Allgemeinen Verwaltungsrechts und erleichtert das Verständnis durch die Fokussierung auf grundlegende Prinzipien und die beteiligten Rechtsträger. Es erläutert die zu erwerbenden Rechtspositionen und die relevanten Rechtsakte, unterstützt durch zahlreiche anschauliche Beispiele. Zudem wird die Falllösungsperspektive einbezogen, was es sowohl für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene im Verwaltungsrecht zu einer wertvollen Ressource macht.

      Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Rechtstheorie

      Einführung

      Ziel der "Rechtstheorie" ist es, auf den Rechtsstoff neue und andere Perspektiven einzunehmen und Uberliefertes in Frage zu stellen. Das Lehrbuch bietet in dreizehn aufeinander aufbauenden Kapiteln einen Pfad hin zu diesen neuen Perspektiven. Dabei wird eine eigene Sicht (eine normativistische und positivistische Rechtstheorie) erkennbar, die es erlaubt, eine Rechtsordnung auf eine bestimmte Art hin theoretisch zu analysieren. Wenn Sie es durchgearbeitet haben, kennen Sie bereits eine ganze Reihe von rechtstheoretischen Fragen, Problemen und Weichenstellungen. Am Schluss jedes Kapitels sind weiterfuhrende Hinweise aufgenommen, insbesondere zu der ursprunglichen Herkunft der prasentierten Ideen.

      Rechtstheorie
    • Verwaltungsdatenschutzrecht

      Das neue Recht für die behördliche Praxis

      Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehörden wird durch die DS-GVO und die neue deutsche Gesetzgebung grundlegend verändert. Es zeigen sich zahlreiche Unterschiede zur Datenverarbeitung in der Privatwirtschaft. Das Handbuch bietet eine rechtssichere Orientierung zu den neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich, fokussiert auf die aktuelle Rechtslage aus der Perspektive von Behördenjustiziaren und Datenschutzbeauftragten. Es behandelt praxisnahe Probleme und nicht nur abstrakte Rechtsakte, insbesondere die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Datenschutzvorschriften. Dabei werden neue Verarbeitungsbefugnisse und die zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Auch die Beziehungen zu betroffenen Bürgern und den Datenschutzbehörden werden thematisiert. Schwerpunkte sind die Befugnisse zur Datenverarbeitung, die rechtlichen Folgen von Datenschutzverstößen, der Umgang mit Widersprüchen von Betroffenen sowie deren Ansprüche und Rechtsschutz. Zudem werden spezifische organisatorische Anforderungen an Verwaltungsbehörden, wie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und die Nachweisführung der Datenschutz-Compliance, behandelt. Das Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und berücksichtigt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze. Zielgruppen sind Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behörden sowie Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.

      Verwaltungsdatenschutzrecht
    • Verfahrenstheorie

      Ein Versuch zur Kartierung der Beschreibungsangebote für rechtliche Verfahrensordnungen

      Das Verfahrensrecht ist eng mit der Rechtsstruktur verknüpft; zugleich erscheint es als Rechtsgebiet tendenziell immer vernachlässigt, weil ihm gegenüber dem materiellen Recht immer der vermeintliche Makel des Sekundären, Technischen, „bloß Formalen“ anhaftet. Philipp Reimer wirkt diesem Eindruck entgegen, indem er zunächst wissenschaftstheoretisch herausarbeitet, welche unterschiedlichen Fragestellungen in Bezug auf Verfahrensrecht verfolgt werden (können) - außer anwendungsbezogen-dogmatischen auch beobachtend-theoretische verschiedenster Art. Unter letzteren, den „verfahrenstheoretischen“, lassen sich neben wirklichkeits- auch normwissenschaftliche Forschungsfragen identifizieren. Diese juridische Verfahrenstheorie kann Rechtsnormen in Kontexte stellen und deuten und insoweit als Reflexions- und Relaisdisziplin fungieren. Den hier möglichen Ansätzen widmet sich die Arbeit im Weiteren historisch und systematisch.

      Verfahrenstheorie
    • Die Handlungsformenlehre hat Unschärfen – beginnend beim Begriff der Handlungsform und darüber hinaus in den sie tragenden Unterscheidungen (generell/individuell, außen-/innengerichtet, usw.). Die Arbeit untersucht die Nützlichkeit des Konzepts der Handlungsform aus rechtstheoretischer Perspektive und bezieht dabei alle drei Staatsgewalten ein. Ausgehend von einer Diskussion der begrifflichen Grundlagen, problematisiert sie den üblichen Handlungsformenkanon; ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kritik der leitenden Unterscheidungen. Hierauf basierend wird die normenlogische Struktur von Handlungsformen herausgearbeitet, wobei eine zentrale Unterscheidung zwischen Zulässigkeits- und Wirkungsnormen getroffen wird.

      Zur Theorie der Handlungsformen des Staates