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Christian Behrmann

    Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe nach der VN-Wasserlaufkonvention
    • 2008

      Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe hat sich über Jahrzehnte entwickelt, wobei sowohl sein konkreter Inhalt als auch normativer Wert im internationalen Wasserrecht oft unklar blieben. Vor dem Hintergrund der VN-Wasserlaufkonvention von 1997 wird aufgezeigt, wie dieses Prinzip zu einer zentralen Norm im Recht der Nutzung internationaler Wasserläufe avanciert. Das Übereinkommen verleiht dem unbestimmten Rechtsbegriff der „angemessenen und vernünftigen Nutzung“ erstmals klare, universell geltende Konturen und nutzt seine Autorität, um langanhaltende Streitigkeiten über dessen Inhalt zu klären. Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung wird durch das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Teilhabe ergänzt. Während beide Prinzipien sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Aspekte beinhalten, liegt der Schwerpunkt der angemessenen und vernünftigen Nutzung auf materiellen Aspekten, während der Fokus der angemessenen und vernünftigen Teilhabe auf verfahrensrechtlichen Komponenten liegt. Unabhängig von einer möglichen zukünftigen vertraglichen Bindungskraft der VN-Wasserlaufkonvention ist ein Erstarken der Formulierung des Prinzips zu Völkergewohnheitsrecht aufgrund nachfolgender Staatenpraxis und opinio juris absehbar.

      Das Prinzip der angemessenen und vernünftigen Nutzung und Teilhabe nach der VN-Wasserlaufkonvention